Aktuelle Herausforderungen und Rechtsprechung zum Straßenausbaubeitragsrecht
Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen sowohl einen komprimierten Überblick über die aktuelle Rechtsprechung als auch eine Vertiefung zu ausgewählten, in der Praxis besonders relevanten Herausforderungen an.
Die Palette der behandelten Themen reicht dabei von Klassikern wie der Definition einer öffentlichen Einrichtung bis hin zu komplexen Bereichen wie etwa der Erneuerung und Verbesserung auf voller Straßenlänge.
Mit Herrn Vizepräsidenten Siebert steht Ihnen dabei ein ausgewiesener Experte zu Verfügung, der auch gerne Ihre eingereichten Fragen erörtern werden. Wegen des gewünschten intensiven Austauschs haben wir die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt.
Workshops: Prüfungsvermerke und -Berichte in der Praxis – Tipps und Hilfen
Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen ein Seminar rund um den Themenkomplex: „Prüfvermerke und - Berichte". Ein erfahrener Berater zeigt Ihnen, welche Anforderungen an kommunale Prüfvermerke und - Berichte zu stellen sind.
Erläutert durch konkrete Beispiele aus der Beratungspraxis erfahren Sie:
- Gesetzliche Anforderungen an die Berichterstattung
- Standards des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer
- Inhaltliche Anforderungen (Mindestumfang / optionale Inhalte)
- Gliederung des Inhaltes
- Besonderheiten bei der Berichterstattung über die Prüfung von Eröffnungsbilanzen
- Besonderheiten bei der Berichterstattung über die Prüfung von kommunalen Gesamtabschlüssen
- Besonderheiten zur Erläuterung der wirtschaftlichen Lage der kommunalen Körperschaft
Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Workshop: Rechtssichere Kalkulation von Abwasser- und Abfallgebühren
Neben einer kurzen Auffrischung in die Rechtsgebiete des Abwasser- und des neuen Abfallrechts widmen wir uns in diesem Workshop mit der Erstellung rechtssicherer Kalkulationsgrundlagen für die Bereiche Abwasser und Abfall anhand konkreter Beispielsfälle.
In diesem Seminar werden sowohl Grundlagen geschaffen, als auch auf Besonderheiten in den jeweiligen Kalkulationsgebieten eingegangen.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung wird insbesondere auf die Fragestellung der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen sowie die Behandlung des Abzugskapitals (Auflösung von Beiträgen, Behandlung von Wiederbeschaffungszeitwertabschreibungen) eingegangen.
Als besondere Fragestellungen im Bereich der Abfallentsorgung werden unterschiedliche Varianten der Gebührenstruktur besprochen. Als Stichworte sind hier zu nennen die Möglichkeiten einer Grundgebühr, Einheitsgebühr vs. Trennung der unterschiedlicher Gebührentatbestände sowie Gefäßmindestgrößen.
Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen, Anregungen oder Fälle mailen, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.
Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.
Grundlagenworkshop für das kommunale Steuerrecht: Besteuerung, Betrieb gewerblicher Art (BgA), Vermögensverwaltung
Mit diesem Workshop wenden wir uns an Führungskräfte, die sich komprimiert einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grundlagen, die in einer Kommune auftreten, verschaffen wollen. Ziel des Seminars ist dabei, anhand von konkreten Beispielen aus der Beratungspraxis die einzelnen Schritte in diesem komplexen Themenbereich plastisch und nachvollziehbar darzustellen. Hier beantworten die Referenten folgende Fragestellungen:
Was ist ein BgA und wie ist er zu deklarieren?Grundlagen der Besteuerung: Was sollte ich als Führungskraft wissen?Neuerungen im Steuerrecht: Von Photovoltaik, Windenergie bis hin zum QuerverbundWas bedeutet Vermögensverwaltung konkret?Welche neuere Rechtsprechung ist wichtig?
Haushaltssicherungskonzept und organisatorische Möglichkeiten der Entlastung
In § 110 NKomVG heißt es – auszugsweise – lapidar:
„(1) Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die
stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.
(2) Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen. …
(6) 1Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, so ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. 2Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.“
Welche Anstrengungen seit Jahren nötig sind, um in Zeiten knapper kommunaler Finanzen die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und einen Haushaltsausgleich zu erreichen, wissen alle Praktiker. Erfahren Sie auf diesem Seminar, welche Möglichkeiten, Chancen und auch Grenzen in diesem Bereich existieren und nutzen Sie dieses Seminar als Diskussions- und Austauschmöglichkeit.
Effektives Zeit- und Büromanagement
Das folgende Zitat stammt von Buddha: „Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von neuem beginnen."
Der Neuanfang gilt auch für unsere kostbare Ressource: Zeit – von der wir scheinbar immer weniger haben. Erfahren Sie von einem zertifizierten Prozessmanager und EDV-Coach, wie wir mit innovativen Hilfsmitteln, ab morgen unsere Zeit etwas effektiver nutzen können. Als besonderes Highlight erhalten Sie ein Hilfstool, das Ihnen eine wichtige Arbeitserleichterung sein wird. Dieses Tool hat der Referent für seine Großkunden aus der Privatwirtschaft entwickelt und stellt es Ihnen während des Seminars vor.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung der individuellen Fragen und Wünsche der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ermöglichen.
Wasserrecht: Update 2012
In diesem Workshop widmen wir uns u.a. folgenden aktuellen Fragestellungen aus dem Bereich des Wasserrechts:
- Europarechtliche Grundlagen des Wasserrechts
- WHG – Update
- NWG – Aktuelle Entwicklungen
- Dichtheitsprüfungen bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen
- Gewässerunterhaltung im Fokus der Rechtsprechung
- Grundwasserschutz
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung auch der mitgebrachten und eingereichten Fälle und Frage der Teilnehmer/-innen zu ermöglichen.
E-Bilanz und elektronische Steuererklärung in der kommunalen Praxis
Durch einem komprimierten Überblick erfahren Sie von zwei erfahrenen Steuerberatern, wie die E-Bilanz und die elektronische Steuererklärung in der kommunalen Praxis funktioniert und welche Punkte besonders zu beachten sind: Vom Mindestumfang einer solchen Erklärung bis hin zur endgültigen Struktur und Vorgehensweise reichen die Tipps und Handreichungen.
Erfahren Sie auch, welche Software-Anbieter für Kommunen und deren Töchterunternehmen geeignet sind und welcher Aufwand mit der Erstellung gegeben ist.
Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen und Wünsche mailen, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden. Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf maximal 20 Personen beschränken müssen.
Betriebskosten wirksam vereinbaren und fehlerfrei abrechnen
Der seit Jahren zu verzeichnende Anstieg der Betriebskosten, der sogenannten „zweiten Miete“, belastet die Haushalte ganz erheblich. Zusätzlich haben die Gerichte die rechtlichen Anforderungen an Struktur und Inhalt der Betriebskostenabrechnungen schrittweise mehr und mehr erhöht und verschärft.
Das führt zwangsläufig zu immer mehr Prozessen zwischen Mietern und Vermietern. Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich mit dieser Thematik in großer Regelmäßigkeit. Da die Entscheidungen des BGH die verbindliche höchstrichterliche Rechtsprechung liefern, ist ihre Kenntnis für jeden Vermieter und Verwalter ein Muss. Geht er doch sonst das Risiko erheblicher Verluste ein.
Das Seminar richtet sich an die wohnungswirtschaftliche Praxis und vermittelt klar verständlich die scharfen Anforderungen an die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten. Zudem werden aus dem Dschungel an Gerichtsentscheidungen die wirklich praxisrelevanten Urteile herausgefiltert.
Mit der Teilnahme an dem Seminar schaffen Sie sich so die Grundlage für das korrekte Abrechnen. Eine verständliche Alltagssprache, etliche Praxishinweise und Formulierungsvorschläge sowie eine detaillierte Musterabrechnung erleichtern Ihre Tagesarbeit.
Profitieren Sie von diesen Leitlinien, um klare Vereinbarungen und saubere Abrechnungen zu erzielen.
Workshop: Neues zur Umsatzsteuer in der kommunalen Praxis
Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen ein Seminar rund um den Themenkomplex der Umsatzsteuer in der kommunalen Praxis an. Ein erfahrener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gibt Ihnen neben einer kurzen Einführung in die Thematik Antworten u.a. auf folgende Fragen:
- Welche allgemeinen Grundsätze sind bei der USt. zu beachten?
- Welche Neuerungen gibt es auf europäischer und nationaler Ebene?
- Wie ist hiermit im Rahmen der Vermögensverwaltung umzugehen?
- Welche neuen Grundsätze des BFH sind in der Praxis zu beachten?
- Wie ist mit der Problematik der Organschaft umzugehen?
- Welche Tipps und Empfehlungen gibt es?
Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Workshop: Excel für Fortgeschrittene – Auswertung und Berichte
Mit diesem Workshop wenden wir uns an Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bereits Excel-Kenntnisse haben und eine Vertiefung wünschen, die zu einem hohen Mehrwert für die tägliche Arbeit in der kommunalen Praxis führen kann. Der Schwerpunkt liegt auf Möglichkeiten der Auswertung und Berichte über Excel.
Als Referent steht Herr Roth, Zertifizierter Prozessmanager und EDV-Coach, der seit vielen Jahren erfolgreich Großkunden auch in diesem Bereich schult, zur Verfügung.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung der individuellen Fragen und Wünsche der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ermöglichen.
Finanzierungs-, Zins- und Schuldenmanagement in der kommunalen Praxis
Im ersten Seminarblock erfahren Sie anhand eines konkreten Beispiels – Finanzierung kommunaler Infrastruktur durch KfW-Mittel – wie die Zusammenarbeit zwischen KfW und der Stadt Hildesheim funktioniert hat und welche Empfehlungen und Tipps aus Sicht der KfW und der Kommune für andere Projekte wichtig sein können. Erfahren Sie auch, welche neuen Fördermöglichkeiten und -Programme es für die kommunale Praxis gibt!
Im zweiten Block erfahren Sie, wie ein effektives Zins- und Schuldenmanagement – dargelegt am Beispiel der Stadt Salzgitter – in der kommunalen Praxis aussehen kann.
Als Referenten hierzu haben wir Frau Kuhne, Finanzdezernentin der Stadt Hildesheim, Herrn Näher von der KfW, der Berater für die öffentliche Hand ist, und Herrn Grunwald, Stadtrat für Finanzen der Stadt Salzgitter, gewinnen können.
Aktuelle Rechtsprechung, Entwicklungen und Herausforderungen im Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht mit Auswirkungen der BauGB-Novellen
Mit einem innovativen Mix aus Fachdiskussion zur jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen sowie interaktiven Elementen haben wir für Sie ein interessantes Programm zusammengestellt:
Mit dem ehemaligen Vorsitzenden Richter des zuständigen 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Herrn Dr. Ulrich Storost, steht ein Referent zur Verfügung, der die Rechtsentwicklung im Erschließungsbereich unmittelbar darstellen und in ihren Auswirkungen auf die kommunale Praxis übertragen kann. Im Anschluss daran erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen im Straßenausbaubeitragsrecht vom Vizepräsidenten des VG Lüneburg, Herrn Wolfgang Siebert.
Die Bestandteile einer gut geführten Beitragsakte und typische Fallstricke im Verwaltungsverfahren sind die Themen, die eine erfahrene kommunalen Praktikerin, Frau Astrid von Eersel, vortragen wird.
Neuere Anwendungsfelder für Erschließungsverträge u.a. in den Bereichen Windenergie und Biogasanlagen sowie die Auswirkungen auf das Beitrags- und Gebührenrecht durch das BauGB 2012 wird Herr Turgut Pencereci, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, darstellen.
Die Kommune vor dem Verwaltungsgericht: Von A wie Aktenführung bis Z wie Zeugen
Wie läuft eigentlich so ein verwaltungsgerichtliches Verfahren? Wie weit gilt der Untersuchungsgrundsatz, sucht das Verwaltungsgericht ungefragt nach Fehlern im Bescheid? Sind Beweisanträge sinnvoll, und was ist bei einem gerichtlichen Ortstermins zu beachten? Wie gehe ich mit gerichtlichen Anfragen um? Wie sieht eine saubere Aktenführung aus, und welche Akten braucht das Gericht überhaupt? Was kostet ein Gerichtsverfahren, was ein Rechtsanwalt in den verschiedenen Bereichen? Welche Heilungsmöglichkeiten gibt es für einen fehlerhaften Bescheid im Abgabenprozess? Was mache ich, wenn ich den Prozess gewinne, aber der Gegner zahlt mir meinen Anwalt nicht?
Diese und andere spannende Fragen beantwortet Ihnen Herr Siebert, Vizepräsident des VG Lüneburg, in gewohnt spannender und didaktisch gelungener Weise.
Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
HOAI – Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen
Im Rahmen dieses Workshops informiert der Referent, Herr RA Dr. Theißen, über die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen zur HOAI und beantwortet u.a. folgende Fragestellungen:
- Welche Änderungen bringt eine künftige HOAI-Novelle?
- Was ist bei Honorarabrechnungen mit Planern zu beachten?
- Wann haftet der Planer?
Grundkurs zum Straßenausbaubeitragsrecht
Sowohl für Berufseinsteiger als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen, die ihr Wissen vertiefen wollen, bieten wir Ihnen diesen Workshop an, der von Herrn Wolfgang Siebert, Vizepräsident des VG Lüneburg, in didaktisch einprägsamer Weise gehalten wird.
Gerne können Sie uns im Vorfeld dieser Veranstaltung Ihre Fragen und Fälle mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Aufgrund des gewünschten intensiven Austausches haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen.
Städtebauliche Verträge – Tipps und Empfehlungen aus Sicht eines OVG-Richters
In der städtebaulichen Praxis werden zahlreiche Verträge eingesetzt, die Bescheide oder Genehmigungen ersetzen, die gemeindliche Planung begleiten, ergänzen oder absichern, die Bebauung bestimmter Grundstücke herbeiführen oder die Finanzierung von Planungs-, Erschließungs- oder Folgekosten regeln sollen.
Der Breite des Einsatzbereichs solcher Verträge entspricht die Vielgestaltigkeit der Probleme, die damit verbunden sein können. Bei der Vorbereitung geht es um Gestaltungsalternativen, aber auch um Fragen der Ausschreibungspflicht oder der Formwahrung. Die in § 11 und § 12 BauGB vorgesehenen „Vertragstypen" enthalten einigen Problemstoff. Bei planungsbegleitenden Verträgen muss das Verhältnis zur „normalen" Bauleitplanung geklärt werden. Bei Finanzierungsverträgen sind Vorgaben des Kommunalabgaben- und Erschließungsbeitragsrechts zu beachten. Insbesondere Erschließungsverträge „singen" davon ein Lied; aktuell - am 01.12.2010 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine sog. kommunale Eigengesellschaft nicht "Dritter" i.S.v. § 124 Abs. 1 BauGB ist. Dies soll sich in der BauGB-Novelle 2012 ändern – auch über diese Konsequenzen wollen wir mit Ihnen diskutieren.
In unserem Seminar möchten wir Ihnen das Anwendungsfeld von Verträgen der o. g. Art, ihre Bedeutung und die „Stolperdrähte" für die kommunale Praxis vorstellen. Die notwendigen Schritte bis hin zum Abschluss eines rechtssicheren und praktisch handhabbaren Vertrages werden behandelt; zugleich werden die - zu vermeidenden - Fehlerquellen sowie Sicherungsmöglichkeiten aufgezeigt. Auf Alternativen zu Verträgen wird ebenso eingegangen wie auf die Möglichkeiten, in Fällen „gestörter" Vertragsleistungen (doch) noch zum gewünschten (städtebaulichen) Ziel zu gelangen.
Schulspeisung – Rechtliche und steuerliche Entwicklungen
In öffentlichen Schulen soll durch eigene Schulkantinen und –cafeterien ein qualitativ hochwertiges und insbesondere kostengünstiges Verpflegungsangebot vorgehalten werden. Durch den Anstieg der Ganztagsbetreuung in Schulen gerät die Besteuerung von Schulkantinen und – cafeterien zunehmend in den Focus der Finanzverwaltung. Zudem werden zunehmend auch private Dritte eingeschaltet. Vor diesem Hintergrund ergeben sich nicht nur weitere steuerliche, sondern auch rechtliche Fragestellungen im Hinblick auf die zu beachtenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Vergabe der Verpflegungsleistungen, die Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen sowie versicherungsrechtliche Aspekte.
Ziel des Seminars ist es, die sich aus dieser Rechtsentwicklung und den unterschiedlichen Konstellationen in der Praxis ergebenden steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen darzustellen und Gestaltungsmöglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuzeigen.
Workshop: Prozessmanagement in der kommunalen Praxis
Wie definiert man Prozesse, setzt sie um und optimiert sie in Einklang mit Strategie, Unternehmenskultur und Organisation? Über ein gut aufgestelltes Prozessmanagement.
Dazu braucht es Grundlagen und Methodik. Klingt ganz einfach, ist es im Grunde auch.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Werkzeuge und Potenziale des Prozessmanagements für sich, Ihren Bereich und Ihr Unternehmen erschließen und umsetzen können.
Als Referent steht Ihnen ein ausgewiesener Experte zur Verfügung, der vor allem bei Kommunen regelmäßig Prozesse optimiert.
Lernen Sie die relevanten Ansätze wie Lean-Management oder Business Prozessmanagement und deren Anwendungsgebiete sowie die theoretische Planung und Werkzeuge für die kommunale Praxis kennen.
Rechtssichere Dokumentation des Vergabeverfahrens - Achtung: Fördermittel nicht gefährden -
Öffentlichen Auftraggeber sind durch die strengen formalen Bestimmungen der VOB/A, VOL/A und VOF und angesichts des gemeinschaftsrechtlichen Transparenzgebotes (§ 97 Abs. 1 GWB) verpflichtet, bei allen Arten der Vergabe jederzeit die Stufen des Vergabeverfahrens und die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen nachvollziehbar in einem Vergabevermerk zu dokumentieren.
Die Anforderungen an die Erstellung des Vergabevermerks sind erheblich gestiegen - zum einen aufgrund der Vergaberechtsreform, zum anderen aufgrund der sich stetig entwickelnden Rechtsprechung von Vergabesenaten und -kammern. Die Nichtbeachtung von Dokumentationspflichten stellt nicht nur einen Ordnungsverstoß, sondern einen Eingriff in Bieterrechte dar und wird daher häufig zum Angriffspunkt in Vergabenachprüfungsverfahren. Besondere Bedeutung kommt dem Vergabevermerk auch bei Projekten zu, bei denen Fördermittel verwandt werden. Hier wird eine entsprechende Dokumentation auch bei nationalen Ausschreibungen verlangt.
Das Seminar vermittelt, wie sich die Vergabeakte rechtssicher strukturieren und gestalten lässt. Zudem werden Auskunftspflichten im Vergabeverfahren, die Rügeobliegenheit sowie der Bieterrechtsschutz bei Dokumentationsmängeln aufgezeigt.
Durch konkrete Beispiele aus der Beratungspraxis werden die geschilderten Anforderungen für den Umgang mit dieser Pflicht noch transparenter.
Workshop: Das Insolvenzrecht in der kommunalen Praxis - Mit Insolvenzanfechtungsrecht -
Der rechtssichere Umgang mit dem aktuellen Insolvenzrecht steht im Mittelpunkt dieses Workshops, zu dem wir Herrn Amtsgerichtsdirektor Dr. Klass als Referenten gewinnen konnten.
Neben einer Einführung in diese Materie, die vor allem für Nichtjuristen gedacht ist, stehen die Darstellung von typischen Fällen und deren gemeinsamer Lösungserarbeitung im Fokus. Erfahren Sie, welche Rechte die Kommunen im Falle einer Insolvenz des Schuldners haben, wie der Umgang mit dem Insolvenzverwalter optimiert werden kann und welche aktuellen Fälle in der Praxis wichtig sind.
Gerne können Sie uns Ihre Fragen mailen, die wir dann an den Referenten weiterleiten werden.
Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.
Konzessionsverträge – Chancen und Risiken für Kommunen
In Niedersachsen werden weiterhin in erheblichem Umfang die mit den Strom- und Gasversorgungsunternehmen abgeschlossenen Konzessionsverträge enden. Die Kommunen entscheiden, wie die zukünftige Energieversorgung organisiert werden soll. Dabei steht ein sehr weiter Handlungsrahmen von der umfänglichen Delegation der Aufgabe (Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit einem fremden Dritten), der selbständigen Aufgabendurchführung (Eigenbetrieb, Eigengesellschaft) bis hin zu einer Kooperation mit Dritten zur Verfügung.
Das Seminar dient dazu, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundüberlegungen der komplexen Materie aufzuzeigen und wird Sie befähigen, im Spannungsfeld zwischen politischen und wirtschaftlichen Interessen mit Fragen der Fortsetzung von Konzessionsverträgen rechtssicher und sachgerecht umzugehen.
Gerne können Sie uns im Vorfeld Fragen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Chancen der Bürgerbeteiligung für die Kommunale Energiewende
Beflügelt durch den Atomausstieg nimmt im Zuge der Energiewende der Ausbau dezentraler Energieerzeugungsanlagen stark zu. Neben Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind dies insbesondere nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderungsfähige Anlagen wie Wind-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen. Auch Kommunen selbst oder mittelbar durch eigene Stadtwerke werden immer häufiger auf diesem Gebiet selbst tätig, sei es aus eigenem Ansporn heraus oder weil Projektierer z.B. von Windparks diese gerne in ihr Projekt einbeziehen würden um einen reibungsloseren Ablauf bei der Realisierung zu erreichen. Kommunen können so zur erfolgreichen Umsetzung von EEG-Projekten beitragen und aktiv an der Gestaltung und dem Nutzen der Energiewende teilhaben.
Auch das Interesse vieler Bürger an einer solchen Teilhabe wächst stetig, da das Thema Energieversorgung in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist. Motive hierfür können ökologischer, ebenso jedoch auch ökonomischer Natur in Form einer attraktiven und sicheren Investitionsmöglichkeit sein. Aus strategischen, finanziellen und sozialen Motiven kann es für Kommunen förderlich sein, dieses vorhandene Potenzial in EEG-Projekte einzubinden.
Wie ein kommunales EEG-Projekt umgesetzt werden kann, welche Vor- bzw. Nachteile die Einbindung einer Bürgerbeteiligung haben kann, auf welche Art diese Vor- bzw. Nachteile durch eine geeignete gesellschafts- und steuerrechtliche Gestaltung gehoben bzw. vermieden werden können, ist Thema des Seminars. Gerne können Sie uns im Vorfeld Fragen senden, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.
Workshop: Die Kommune als Steuerschuldnerin - Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand
Die Kommune als Steuerschuldnerin hat sich wie jede steuerpflichtige Privatperson und jedes Unternehmen mit den aktuellen Gesetzesänderungen und Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Gegenstand des Seminars ist neben der Darstellung der Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand auch die aktuellen Entwicklungen in der Besteuerung von kommunalen Einrichtungen aufzuzeigen. Dieses betrifft die zunehmend durch die Finanzverwaltung aufgegriffene Besteuerung von gemeinnützigen Einrichtungen z. B. VHS, Musikschulen, Kindergärten, Beschäftigungsförderung, Wirtschaftsförderung sowie die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des steuerlichen Querverbunds. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen an Bäder, Vereine und Dritte sowie die steuerneutrale Gestaltung von Lösungen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit. Dabei sollen Beispiele aus der kommunalen Praxis und Betriebsprüfungen behandelt werden, um häufig wiederkehrende Problemfelder praxisnah darzustellen.
Ordnungswidrigkeiten in der kommunalen Praxis rechtssicher ahnden
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in der kommunalen Praxis ist ein weites Feld:
Vom „Klassiker“ der Verstöße im Straßenverkehr bis hin zu „Sonder“-Owi’s etwa aus den Bereichen des Bau- und Gaststättenrechts reicht die Palette, die wir in diesem Seminar behandeln.
Vorab werden Ihnen die Grundzüge dieses besonderen Verfahrens durch einen erfahrenen Richter am AG in Lehrte in Straf- und Bußgeldverfahren dargelegt. Hierbei wird ein Augenmerk auf die Bemessung von Geldbußen gelegt, ein in der kommunalen Praxis rechtsanfälliger und sensibler Bereich. Erfahren Sie aus der Sicht eines Strafrichters, was Sie im OWi-Bereich noch stärker beachten können.
Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.
Update: Inhouse-Vergaben – Entscheidung des EuGH vom 29.11.2012
Die aktuelle Rechtsprechung und weitere Entwicklungen zur In-House-Vergabe stellen wir Ihnen in komprimierter Form vor: Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 29.11.2012 mit den Voraussetzungen der In-House-Vergabe bei gemeindlicher Kooperation befasst. Nach dieser Entscheidung sind im Falle einer gemeinsam getragenen öffentlichen Einrichtung zur Erfüllung einer Gemeinwohlaufgabe öffentliche Auftraggeber nur dann von der Anwendung des Vergaberechts befreit, wenn jede dieser Stellen sowohl am Kapital als auch an den Leitungsorganen beteiligt ist. In dieser Entscheidung hat der EuGH die Anforderungen an das „Kontrollkriterium“ weiter konkretisiert.
Wie diese Entscheidung in die aktuellen Entwicklungen „passt“ und welche Konsequenzen in der kommunalen Praxis zu ziehen sind, erörtert Ihnen der Referent, Herr RA Turgut Pencereci.
Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen und Fällen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Erhöhte Abschreibung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten
In Zeiten knapper öffentlicher Fördermittel gewinnt die steuerliche Förderung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten zunehmend an Bedeutung.
Dabei spielen die für die Bescheinigungen zuständigen Behörden eine zentrale Rolle, denn nur mit einer Bescheinigung über die begünstigten Aufwendungen können die Eigentümer/innen dieser Gebäude die erhöhten steuerlichen Aufwendungen geltend machen. Um diese Bescheinigungen korrekt ausstellen zu können, müssen die zuständigen Behörden auch die steuerrechtlichen Aspekte der von ihnen genehmigten Veränderungen oder Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmälern, geschützten Parkanlagen etc. kennen und beurteilen können.
Sie erhalten auf diesem Seminar einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen der steuerlichen Begünstigung von Aufwendungen an Denkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten. Darüber hinaus üben Sie die Beurteilung und Bewertung von Baumaßnahmen an konkreten Beispielsfällen und haben zudem die Möglichkeit, eigene schwierige Fälle mit den Referenten zu diskutieren.
Schlagfertigkeitstraining für kommunale Praktiker
Sie werden mit konkreten Situationen und echten Fällen aus der Beratungspraxis des Referenten konfrontiert, die das Kaleidoskop menschlicher Verhaltenweisen in unterschiedlichen Situationen widerspiegeln und unterschiedliche Reaktionsmuster erfordern können:
- Im ersten Beispielsfall geht es um ein umstrittenes Bauprojekt, das Sie vorgestellt bekommen. Sie vertreten die Interessen der Stadt und sollen mit engagierten Vertretern einer Bürgerinitiative, die emotional und teilweise unsachlich reagieren, umgehen.
- Im zweiten Beispielsfall geht es um interne Kommunikationsfallstricke: Teile der Ratsfraktionen attackieren die Verwaltung teilweise heftig.
- Im dritten Beispielsfall geht es um die Auseinandersetzung mit einem Querulanten, der alle „nervt“.
- Im vierten Fall geht es um die interne Verwaltungskommunikation bei einem umstritten Großprojekt.
- Im fünften Fall …(Überraschung)
Dieser Workshop ist auf eine aktive Teilnahme ausgerichtet, so dass wir die Teilnehmerzahl auf 14 Personen begrenzen müssen.
Praxiskurs Bauvergaberecht – von der Ausschreibung bis zum Zuschlag (Schritt für Schritt durch das Vergabeverfahren)
Mit diesem neu konzipierten Seminar bieten wir nicht mehr „Inselwissen“ an, sondern einen kompletten Gang durch die Materie von A (wie Ausschreibung) bis Z (wie Zuschlag). Am Ende des Tages haben Sie zugleich den Überblick wie auch auf die „Höhe der Zeit“ gebrachte Pra-xisinformationen für eine rechtssichere Vergabeakte im VOB-Bereich, sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich. Das schließt den Blick auf Fehlerquellen und Stolperdrähte im Ver-gabeverfahren ein.
Als „Coach“ und Referent steht Ihnen mit Herrn Reinhard Wilke ein erfahrener Praktiker zur Verfügung. Herr Wilke ist schon viele Jahre „Vergabeprozessen“ im Vergabesenat des OLG Schleswig tätig und bringt daraus viele Erfahrungen, Tipps und Anregungen für die Praxis mit.
Der interaktive Ansatz unseres Seminars „lebt“ von Ihrer Mithilfe:
Mailen Sie uns gerne aus Ihrer Praxis Textbeispiele aus Vergabebedingungen, Kurzdarstellung von Ablaufproblemen, Fragen zur Wertung oder auch Vorschläge zur besseren Ausschrei-bungsgestaltung. Das alles ist Lehr-, Lern- und Diskussionsstoff im Seminar. Sie bestimmen die Schwerpunkte des Seminartages mit. Auch „harte Nüsse“ können gemeinsam diskutiert und „geknackt“ werden.
Ihre Praxisthemen, -fragen und Textbeispiele sollten etwa zwei Wochen vor dem Seminar vor-liegen, damit sie für Ihre Veranstaltung „auf die Reihe“ gebracht und aufbereitet werden können.
Durch die aktive Arbeit wird der Seminarnutzen hoch sein. Auf Grund der angestrebten Grup-penarbeit müssen wir die Teilnehmerzahl auf 24 Personen begrenzen.
Kosten- und Ablöseberechnung bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen
Kommunen sehen sich bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen häufig vor ungewohnte und komplizierte Fragen gestellt:
- Auf welche Maßnahmen findet das Eisenbahnkreuzungsgesetz Anwendung? Was sind kreuzungsbedingte Maßnahmen und Kosten?
- Wie werden die Kosten von Neubau- und Änderungsmaßnahmen aufgeteilt? Wie wird die Kostenmasse und wie wird der Vorteilsausgleich berechnet?
- Wer muss für die Erhaltungs- und Betriebskosten aufkommen? Wie werden Erhaltungsmehrkosten und deren Ablösung berechnet?
- Was ist bei der Abrechnung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen zu beachten?
Diese Fragen werden im Seminar sowohl aus fachlicher Sicht eines Ingenieurs als auch aus juristischer Sicht anhand konkreter Fälle und Berechnungen behandelt.
Den Teilnehmern erhalten damit mehr Sicherheit im Umgang mit den Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und hier insbesondere bei der Kosten- und Ablöseberechnung bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen.
Professionelle Internetrecherche in der kommunalen Praxis – Googlen auf gut Glück war gestern –
In vielen kommunalen Aufgabenbereichen gehört die Nutzung des Internets zur täglichen Arbeit. Der Besuch dieses Seminars bietet Ihnen die Gelegenheit zu erfahren, wie Sie bei der Suche von Rechts-vorschriften und Gerichtsurteilen, die z. B. noch nicht in Zeitschriften veröffentlicht sind, profes-sionell und zeitsparend vorgehen können. Erfahren Sie auch, wie Sie Hintergrundinformationen über Personen und archivierte Themen bekommen, über die man nichts mehr zu finden scheint.
Ein erfahrener EDV-Profi zeigt Ihnen interaktiv die notwendigen Schritte. Sie erhalten als "Dankeschön" fertig recherchierte und vorbereitete Lesezeichen mit den besten Internet-seiten, die für die kommunale Praxis wichtig sind. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Teilnehmer/-innen gerne - sofern vorhanden - ihren eigenen Laptop oder Tablet-PC mitbringen können, so dass die Schritte interaktiv begleitet werden können. Hierfür steht ein Internetzugang per W-LAN kostenfrei zur Verfügung.
Nach diesem Seminar "googlen" Sie nicht mehr auf gut Glück, sondern sparen Zeit und schonen Ihre Nerven. Abgerundet wird dieses Seminar mit Sicherheitsaspekten, die im World Wide Web beachtet werden sollten.
Städtebauliche Verträge – Handreichungen – BauGB 2013s
In der städtebaulichen Praxis werden zahlreiche Verträge eingesetzt, die Bescheide oder Genehmigungen ersetzen, die gemeindliche Planung begleiten, ergänzen oder absichern, die Bebauung bestimmter Grundstücke herbeiführen oder die Finanzierung von Planungs-, Erschließungs- oder Folgekosten regeln sollen.
Der Breite des Einsatzbereichs solcher Verträge entspricht die Vielgestaltigkeit der Probleme, die damit verbunden sein können. Bei der Vorbereitung geht es um Gestaltungsalternativen, aber auch um Fragen der Ausschreibungspflicht oder der Formwahrung. Die in § 11 und § 12 BauGB vorgesehenen „Vertragstypen" enthalten einigen Problemstoff. Bei planungsbegleitenden Verträgen muss das Verhältnis zur „normalen" Bauleitplanung geklärt werden. Bei Finanzierungsverträgen sind Vorgaben des Kommunalabgaben- und Erschließungsbeitragsrechts zu beachten. Insbesondere Erschließungsverträge „singen" davon ein Lied; aktuell - am 01.12.2010 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine sog. kommunale Eigengesellschaft nicht "Dritter" i.S.v. § 124 Abs. 1 BauGB ist. Dies soll sich in der BauGB-Novelle 2012 ändern – auch über diese Konsequenzen wollen wir mit Ihnen diskutieren.
In unserem Seminar möchten wir Ihnen das Anwendungsfeld von Verträgen der o. g. Art, ihre Bedeutung und die „Stolperdrähte" für die kommunale Praxis vorstellen. Die notwendigen Schritte bis hin zum Abschluss eines rechtssicheren und praktisch handhabbaren Vertrages werden behandelt; zugleich werden die - zu vermeidenden - Fehlerquellen sowie Sicherungsmöglichkeiten aufgezeigt. Auf Alternativen zu Verträgen wird ebenso eingegangen wie auf die Möglichkeiten, in Fällen „gestörter" Vertragsleistungen (doch) noch zum gewünschten (städtebaulichen) Ziel zu gelangen.
VOF – Die Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen 2013
Die Vergabe von Architekten-, Planungs-, Projektsteuerungs- und Beratungsleistungen unterscheidet sich im Hinblick auf den Auftragsgegenstand als auch dem Verfahren der Vergabe teilweise grundlegend von der Vergabe von Bau- oder Lieferleistungen. VOF-Verfahren sind dabei weniger strikt geregelt als Vergaben in anderen Bereichen, was dem Auftraggeber einerseits Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet aber andererseits keinen Rückgriff auf standardisierte Verfahrensabläufe erlaubt.
Im Seminar werden die Auswirkungen aktueller Entscheidungen des EuGH (Auswirkungen nach dem Urteil vom 15.03.2012), der Vergabekammern und Vergabesenate auf die Praxis, der Ablauf des Verfahrens und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter dargestellt. Mit einer konkreten Darstellung von vergaberechtlichen Stolpersteinen kann das Seminar helfen, die verfahrensrechtlichen Anforderungen bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen rechtssicher zu meistern. Dabei werden zahlreiche Praxisbeispiele behandelt, die fehleranfällig sind und in der Praxis häufig wiederkehren.
Aktuelle Rechtsfragen rund um das Niederschlagswasser
Neben einer kurzen Auffrischung der Rechtsgrundlagen im Bereich des Niederschlagswassers erörtert der Referent an Hand der neuesten Rechtsprechung wichtige, in der kommunalen Praxis relevante, Bereiche aus dem Beitrags- und Gebührenrecht für Sie. Hierbei geht es im Ergebnis darum, wie Sie eine optimale und rechtssichere (Re-)Finanzierung gestalten können.
Gleichzeitig geht der Referent auf Beratungsfälle aus seiner Praxis ein und gibt Ihnen dabei Tipps zum Umgang mit den Gerichten und zeigt weitere Reaktionsmöglichkeiten auf.
Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen und Fällen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Grundlagen-Workshop für das Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht
Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen einen Grundlagenworkshop, der sich vor allem an Kolle-ginnen und Kollegen wendet, die kein „Inselwissen“, sondern einen komprimierten Gesamt-überblick wünschen. Der Kurs wird von Herrn Wolfgang Siebert, Vizepräsident des VG Lüneburg, in didaktisch einprägsamer Weise gehalten werden.
Gerne können Sie uns im Vorfeld dieser Veranstaltung Ihre Fragen und Fälle mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Aufgrund des gewünschten intensiven Austausches haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen.
Sie erhalten ein 90-Seiten-Skript, das als Nachschlagewerk in der kommunalen Praxis dienen kann.
HOAI 2013
Am 06.03.2013 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur HOAI 2013 veröffentlicht und den Verbänden und Kammern zur Anhörung übersandt. Der Referentenentwurf sieht gravierende Änderungen und Korrekturen der erst vor drei Jahren in Kraft getretenen HOAI 2009 vor. Geplant ist, dass die neue HOAI noch in dieser Legislaturperiode im August dieses Jahres in Kraft tritt. Vorbehaltlich etwaiger neuer Vorschläge im Rahmen der öffentlichen Anhörung und der noch anstehenden Beratungen im Kabinett und im Bundesrat ist bereit jetzt abzusehen, dass die Novellierung der HOAI erneut gravierende Auswirkungen auf die Honorierung und Vertragsgestaltung haben wird. Auf diese Änderungen sollten sich sowohl Auftraggeber als auch Planer rechtzeitig einstellen und diese bei der Gestaltung der noch vor und insbesondere nach dem Inkrafttreten der neuen HOAI 2013 abzuschließenden Verträge berücksichtigen.
Wesentliche Neuerungen sind:
- Anhebung der Tabellenwerte der HOAI, z.B. im Leistungsbild der Objektplanung Gebäude und Innenräume zwischen um 0,7 % und 45,83 %
- Einführung neuer Grundleistungen
- Erweiterung des Kataloges der Besonderen Leistungen
- Änderung der Prozentsätze einzelner Leistungsphasen
- Umbauzuschlag und Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entsprechend der vormaligen Regelungen der HOAI 1996
Dagegen werden die sog „Beratungsleistungen" weiterhin im unverbindlichen Teil der HOAI geregelt. Das mit der HOAI 2009 eingeführte Baukostenvereinbarungsmodell, die Bonus-Malus-Regelungen, die anrechenbaren Kosten und die Honorarzonen werden unverändert in die HOAI 2013 übernommen.
Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Kommunalisierung von Gas- und Stromnetzen
In einem Impulsreferat stellt Herr Jens Christian Warlitz vom Nds. MI den aktuellen Erlass zur Kommunalisierung von Gas- und Stromnetzen vor, der sich sowohl mit wichtigen Fragestellungen nach dem NKomVG, dem Kartellrecht als auch mit Wegenutzungsrechten und der Konzessionsabgabenverordnung auseinandersetzt.
Dabei steht ein sehr weiter Handlungsrahmen von der umfänglichen Delegation der Aufgabe (Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit einem fremden Dritten), der selbständigen Aufgabendurchführung (Eigenbetrieb, Eigengesellschaft) bis hin zu einer Kooperation mit Dritten zur Verfügung. Daneben bieten inzwischen Regionalversorger den Gemeinden Beteiligungen an ihren regionalen Netzgesellschaften an.
Das Seminar dient dazu, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundüberlegungen der komplexen Materie aufzuzeigen und wird Sie befähigen, im Spannungsfeld zwischen politischen und wirtschaftlichen Interessen mit Fragen des Abschlusses von Konzessionsverträgen bis zur (Re-)-Kommunalisierung rechtssicher und sachgerecht umzugehen. Dieser zweite Part wird von Herrn Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Metin Pencereci und Herrn Rechtsanwalt Christian Heine, LL.M. aus der Sicht kommunaler Berater erörtert.
HOAI 2013 in Kraft
Die HOAI 2013 ist da: Am 06.03.2013 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf veröffentlicht und den Verbänden und Kammern zur Anhörung übersandt. Der Referentenentwurf sieht gravierende Änderungen und Korrekturen der erst vor drei Jahren in Kraft getretenen HOAI 2009 vor. Geplant ist, dass die neue HOAI noch in dieser Legislaturperiode im August dieses Jahres in Kraft tritt. Vorbehaltlich etwaiger neuer Vorschläge im Rahmen der öffentlichen Anhörung und der noch anstehenden Beratungen im Kabinett und im Bundesrat ist bereit jetzt abzusehen, dass die Novellierung der HOAI erneut gravierende Auswirkungen auf die Honorierung und Vertragsgestaltung haben wird. Auf diese Änderungen sollten sich sowohl Auftraggeber als auch Planer rechtzeitig einstellen und diese bei der Gestaltung der noch vor und insbesondere nach dem Inkrafttreten der neuen HOAI 2013 abzuschließenden Verträge berücksichtigen.
Wesentliche Neuerungen sind:
- Anhebung der Tabellenwerte der HOAI, z.B. im Leistungsbild der Objektplanung Gebäude und Innenräume zwischen um 0,7 % und 45,83 %
- Einführung neuer Grundleistungen
- Erweiterung des Kataloges der Besonderen Leistungen
- Änderung der Prozentsätze einzelner Leistungsphasen
- Umbauzuschlag und Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entsprechend der vormaligen Regelungen der HOAI 1996
Dagegen werden die sog „Beratungsleistungen" weiterhin im unverbindlichen Teil der HOAI geregelt. Das mit der HOAI 2009 eingeführte Baukostenvereinbarungsmodell, die Bonus-Malus-Regelungen, die anrechenbaren Kosten und die Honorarzonen werden unverändert in die HOAI 2013 übernommen.
Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Workshop: Teamführung in der kommunalen Praxis
Das Führen im Team stellt Vorgesetzte in der kommunalen Praxis vor besondere Herausforde-rungen. Sie sollen die/den einzelne/n Mitarbeiter/in individuell fördern und dabei gleichzeitig das Team als Ganzes entwickeln. In den hierarchischen Strukturen einer Verwaltung sollen Sie Ent-scheidungen gemeinsam mit dem Team treffen. Darüber hinaus sollen Sie möglichst kooperativ führen und Freiräume gewähren, wobei die Mitarbeiter/innen trotzdem bestimmte Grenzen ak-zeptieren.
Entwickeln Sie vor diesem Hintergrund im Seminar konkrete Handlungsweisen für die Praxis, um Ihre Rolle als Vorgesetzte/r klarer und sicherer auszufüllen. Dabei erfahren Sie, wie Sie in Ihrem Verantwortungsbereich so führen können, dass alle zuverlässig und aktiv mitarbeiten. Sie können sich dann mit Ihrem Team offener beraten, Entscheidungsspielräume kreativer nutzen und Rahmenbedingungen effektiver steuern.
Um einen regen Austausch bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Teilnehmerwünsche zu er-möglichen, müssen wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen.
