Natur- und Artenschutz in der Bauleitplanung
Der Natur- und Artenschutz ist von erheblicher Bedeutung für die Bauleitplanung – selbst im Bereich der Innenentwicklung. Warum ist das so?
- Zum einen werden weiterhin noch Bereiche überplant, die unter Aspekten des Natur- und Artenschutzes entsprechend vorsichtig zu händeln sind.
- Zum anderen können selbst im bereits besiedelten Bereich beachtliche Konflikte auftreten. Gerade auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a BauGB müssen häufig Aspekte des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt werden.
- Hinzu kommt, dass zunehmend Angriffe gegen Planvorhaben auf Beeinträchtigungen insbesondere der artenschutzrechtlichen Belange gestützt werden, die zu einer sachgerechten Auseinandersetzung mit den einschlägigen Aspekten zwingen. Hierzu hat die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung klarstellenden Aussagen getroffen.
Mit Professor Berkemann steht Ihnen ein didaktisch hervorragender Referent zur Seite, der Ihnen diese komplexe Materie durch konkrete Tipps und Empfehlungen veranschaulichen wird. Besondere Beachtung finden dabei die Ermittlungserfordernisse, die vom BVerwG präzisiert worden sind.
Um intensiv diskutieren zu können, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.
Aktuelle Rechtsfragen rund um das Niederschlagswasser
Neben einer kurzen Auffrischung der Rechtsgrundlagen im Bereich des Niederschlagswassers erörtert der Referent an Hand der neuesten Rechtsprechung wichtige, in der kommunalen Praxis relevante, Bereiche aus dem Beitrags- und Gebührenrecht für Sie. Hierbei geht es im Ergebnis darum, wie Sie eine optimale und rechtssichere (Re-)Finanzierung gestalten können.
Gleichzeitig geht der Referent auf Beratungsfälle aus seiner Praxis ein und gibt Ihnen dabei Tipps zum Umgang mit den Gerichten und zeigt weitere Reaktionsmöglichkeiten auf.
Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen und Fällen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Workshop: Das Umweltinformationsgesetz in der kommunalen Praxis
Der rechtssichere Umgang mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ist ein Schwerpunkt dieses Workshops. Das UIG ermöglicht es sowohl Bürgern als auch Verbänden bei Behörden nachzufragen, um umweltrelevanten Informationen zu bekommen. Dieser Anspruch soll auf der einen Seite dem wachsenden Umweltbewusstsein Rechnung tragen. Auf der anderen Seite sind Behörden häufig auch im Besitz von äußerst sensiblen Daten. Folglich ist zu klären, welche Ansprüche haben Bürger in welcher Tiefenschärfe? Wann besteht die Gefahr, dass die Behörde selbst rechtliche Munition für mögliche Klagen liefert? Welche Ausnahmen gibt es bei der grundsätzlichen Informationspflicht? Mit welchem Aufwand und welchen Kosten ist zu rechnen? Welche Fristen sind zu beachten?
Mit Prof. Walter Louis steht Ihnen ein ausgewiesener Fachmann zur Verfügung, der im Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Antworten auf die wichtigsten Fragen finden wird.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um einen intensiven Austausch zu ermögli-chen.
Effektives Zeit- und Büromanagement
Das folgende Zitat stammt von Buddha: „Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von neuem beginnen."
Der Neuanfang gilt auch für unsere kostbare Ressource: Zeit – von der wir scheinbar immer weniger haben. Erfahren Sie von einem zertifizierten Prozessmanager und EDV-Coach, wie wir mit innovativen Hilfsmitteln, ab morgen unsere Zeit etwas effektiver nutzen können. Als besonderes Highlight erhalten Sie ein Hilfstool, das Ihnen eine wichtige Arbeitserleichterung sein wird. Dieses Tool hat der Referent für seine Großkunden aus der Privatwirtschaft entwickelt und stellt es Ihnen während des Seminars vor.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung der individuellen Fragen und Wünsche der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ermöglichen.
Wasserrecht: Update 2012
In diesem Workshop widmen wir uns u.a. folgenden aktuellen Fragestellungen aus dem Bereich des Wasserrechts:
- Europarechtliche Grundlagen des Wasserrechts
- WHG – Update
- NWG – Aktuelle Entwicklungen
- Dichtheitsprüfungen bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen
- Gewässerunterhaltung im Fokus der Rechtsprechung
- Grundwasserschutz
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung auch der mitgebrachten und eingereichten Fälle und Frage der Teilnehmer/-innen zu ermöglichen.
Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Herr Halama, Richter am BVerwG a.D., erörtert hierzu auch die NBauO 2012!
In der kommunalen Praxis spielen Ausnahmen und Befreiungen sowohl im Bauplanungs- als auch im Bauordnungsrecht eine wichtige Rolle – ermöglichen sie oft erst ein Bauvorhaben, bei dem es sonst „hakt“. Die Intention des Gesetzgebers, die vom Wortlaut her eine eher restriktive Handhabung impliziert, wird nicht immer berücksichtigt – so die Kritik, die auch in aktuellen Urteilen zu lesen ist.
Erfahren Sie von einem didaktisch hervorragenden Referenten, wie Sie mit diesen Instrumenten rechtssicher umgehen können.
Als besonderes Highlight wird Herr Halama auch auf die Änderung der NBauO 2012, die „nur“ noch mit Abweichungen arbeitet, in diesem Bereich eingehen. Informieren Sie sich so zeitnah wie möglich, was diese wichtigen Änderungen für Ihre tägliche Arbeit mit sich bringen werden. Die Teilnehmerzahl ist auf Grund der gewünschten, intensiven Diskussion auf 30 Personen begrenzt. Bitte Text des BauGB und der NBauO mitbringen, sofern vorhanden.
Anforderungen an die visuelle Baumkontrolle (unter Berücksichtigung der FLL-Baumkontrollrichtlinie 2010) – mit praktischen Übungen
In der Praxis hat sich zunehmend die FLL-Richtlinie 2010 zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen durchgesetzt, nachdem die erste Richtlinie aus dem Jahre 2004 inzwischen überarbeitet und durch die aktuelle Fassung vom 24.12.2010 ersetzt wurde.
Auf der Grundlage seiner langjährigen Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung der Richtlinie wird Sie der Referent, Herr Prof. Dr. Volker Rudolph, mit diesem Regelwerk vertraut machen.
Neben den Grundlagen der FLL-Richtlinie werden auch praktische Anforderungen sowie mögliche juristische Konsequenzen für den Baumkontrolleur, den Baumpfleger und den Sachverständigen anhand von Beispielen erläutert, u.a.:
- Aktuelle Urteile zum Grenzbaum und zum Grünastbruch
- Haftungsfragen bei Sturm
- Die FLL-Baumkontrollrichtlinie aus Sicht der Kommunalversicherer
- Aktuelle Urteile zu Baumkontrolle und Verkehrssicherheit
- Bohren, Zugversuche und/oder Schalltomographenmessungen
- Praktische Übungen am Baum
- Einsichtnahme von ausgewählten Gutachten
Gerne steht Ihnen der Referent während des Seminars für die Behandlung Ihrer Fragen und Ihrer speziellen Problemfälle zur Verfügung
Workshop: Natur- und Artenschutz – Tipps und Empfehlungen
Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen ein Kompaktseminar rund um die breite Themenpalette des Natur- und Artenschutzes bezogen auf aktuelle Herausforderungen in der kommunalen Praxis. Neben einem komprimierten Überblick erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
- Wie funktioniert das Zusammenspiel von Natur- und Artenschutz auf der einen und Bauplanungsrecht auf der anderen Seite?
- Welche aktuellen Entwicklungen gibt es in der Rechtsprechung?
- Wie ist das besondere Artenschutzrecht bei Windkraftanlagen zu berücksichtigen?
- Welche Abstandsempfehlungen gilt es zu beachten?
- Wie kann eine Konfliktbewältigung nach der Errichtung einer baulichen Anlage aussehen?
Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Die neue Trinkwasserverordnung - Mit den geplanten Änderungen von Juni 2012
Die seit dem 01. November 2012 geltende neue Trinkwasserverordnung (TrinkwasserV) räumt den Behörden umfassende Überwachungs- und Eingriffskompetenzen ein.
Zur Sicherung der Trinkwasserqualität wurde gegenüber dem bisherigen Recht der Pflichtenkatalog für den Haus- bzw. Wohnungseigentümer wesentlich erweitert. Klargestellt ist jetzt, dass in ihrem Anwendungsbereich jede Vermietung von Wohnungen unter den Begriff „gewerblich“ fällt. Die Verordnung gilt also für jede Vermietung, ob es sich um große oder kleine Objekte handelt, ob Wohn- oder Geschäftsraum vermietet wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich der Belastung des Trinkwassers mit Legionellen oder Blei.
Das Seminar gibt Vermietern, Eigentümern und Verwaltern die Möglichkeit, den notwendigen Überblick über die zahlreichen ineinander verschachtelten Bestimmungen zu gewinnen. Denn die Verletzung zahlreicher Pflichten der Verordnung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 25.000 EURO belegt werden. In bestimmten Einzelfällen kann sogar nach § 75 Infektionsschutzgesetz „Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder …Geldstrafe“ verhängt werden.
Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Experte RA Frank-Georg Pfeifer in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.
Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zum Seminar auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an den Referenten zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.
Immissionsschutz als Problem von Planern, Betreibern und Nachbarn Praktische Tipps und Empfehlungen von OVG- und OLG-Richter Wilke
Der Schutz gegen störende Belästigungen durch Staub, Geruch, Lärm oder Lichtwirkungen ist in der Praxis ein „Thema“ bei (fast) jedem Bau- oder Verkehrsprojekt. Darauf reagieren Planer, Anlagenbetreiber und betroffene Nachbarn - jeweils - höchst unterschiedlich. Das Planungs,- Genehmigungs- und das Nachbarrecht führen dem entsprechend zu unterschiedlichen Perspektiven des Immissionsschutzes.
Dem soll in unserem Seminar nachgegangen werden. Anhand einzelner - und für die Praxis besonders häufiger - Immissionsprobleme werden die wesentlichen Strukturen des Immissionsschutzrechts herausgearbeitet. Die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung - bis zum „heutigen“ Tag - werden berücksichtigt. Gern werden auch Themenvorschläge und Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das Seminar „eingebaut“.
Mit Herrn Richter am OVG und OLG Wilke steht ein Experte zur Verfügung, der didaktisch hervorrangend vorträgt.
BauGB-Novelle 2012 und die Auswirkungen auf die kommunale Praxis
Der zweite Teil der BauGB-Novelle bringt weitgehende Änderungen für die kommunale Praxis mit sich: Der Anwendungsgereich für städtebauliche Verträge wird erweitert, UVP-pflichtige Anlagen werden bei der Intensivtierhaltung nicht mehr gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert sein, der bisher problematische Umgang mit „Schrottimmobilien“ wird geregelt und zudem wird die BauNVO in wichtigen Punkten ergänzt.
Mit Herrn Prof. Michael Krautzberger steht Ihnen ein ausgewiesener Experte und Kommentator zur Verfügung, der die wesentlichen Änderungen praxisgerecht vorträgt und zudem Handreichungen und Tipps für die kommunale Praxis geben kann.
Informieren Sie sich über die aktuellsten Entwicklungen im Baurecht.
BauGB-Novelle 2012 und die Auswirkungen auf die kommunale Praxis
Der zweite Teil der BauGB-Novelle bringt weitgehende Änderungen für die kommunale Praxis mit sich: Der Anwendungsgereich für städtebauliche Verträge wird erweitert, UVP-pflichtige Anlagen werden bei der Intensivtierhaltung nicht mehr gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert sein, der bisher problematische Umgang mit „Schrottimmobilien“ wird geregelt und zudem wird die BauNVO in wichtigen Punkten ergänzt.
Mit Herrn Prof. Michael Krautzberger steht Ihnen ein ausgewiesener Experte und Kommentator zur Verfügung, der die wesentlichen Änderungen praxisgerecht vorträgt und zudem Handreichungen und Tipps für die kommunale Praxis geben kann.
Informieren Sie sich über die aktuellsten Entwicklungen im Baurecht.
Natur- und Artenschutz bei Planungen und Genehmigungen
Im ersten Block erhalten Sie einen komprimierten Überblick über die Rechtsgrundlagen und die Systematik dieser nicht einfachen Rechtsmaterie Dabei erhalten Sie durch Herrn OVG-Richter Wilke konkrete Handreichungen, die speziell für Nichtjuristen entwickelt worden sind.
Im zweiten Block erhalten Sie neben der aktuellen Entwicklung im Bereich der Umwelt(verträglichkeits-)prüfung einen Überblick über die wichtigsten Prüfungspunkte zur Vermeidung von Fallstricken.
Abgerundet wird das Seminar im dritten Block durch die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung.
Gerne können Sie uns im Vorfeld Fragen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Workshop: Prozessmanagement in der kommunalen Praxis
Wie definiert man Prozesse, setzt sie um und optimiert sie in Einklang mit Strategie, Unternehmenskultur und Organisation? Über ein gut aufgestelltes Prozessmanagement.
Dazu braucht es Grundlagen und Methodik. Klingt ganz einfach, ist es im Grunde auch.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Werkzeuge und Potenziale des Prozessmanagements für sich, Ihren Bereich und Ihr Unternehmen erschließen und umsetzen können.
Als Referent steht Ihnen ein ausgewiesener Experte zur Verfügung, der vor allem bei Kommunen regelmäßig Prozesse optimiert.
Lernen Sie die relevanten Ansätze wie Lean-Management oder Business Prozessmanagement und deren Anwendungsgebiete sowie die theoretische Planung und Werkzeuge für die kommunale Praxis kennen.
Bauplanungsrecht – Kompakter Überblick
Wie funktioniert das Zusammenspiel von BauGB, BauNVO, NBauO konkret? Was gehört noch zum Baurecht, was zum „Baunebenrecht“? Wie lese ich einen Bebauungsplan? Wie gehe ich in der Praxis mit Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen um? Worauf achten Verwaltungs-gerichte im Baurecht besonders? Was mache ich, wenn ein Fehler in der Planung festgestellt wird? Wann und wie lange ich den Plan noch retten? Wie kann ich zügig planen? Welche Alter-nativen bestehen zur formellen Bauleitplanung? Was kann ein privater Investor an Planungslei-stungen erbringen, was nicht? Wer entscheidet eigentlich was im Rahmen der Bauleitplanung?
Diese und andere Fragen beantwortet Ihnen Herr Halama, Richter am BVerwG a.D., in didaktisch gelungener Weise. Vor allem für Nichtjuristen ist dieser Kurs ein Gewinn!
Gerne können Sie uns Ihre Fragen im Vorfeld mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Abwasserentsorgung und kommunale Haftung - Rechtsgrundlagen und Vermeidungsstrategien
Bei der Erledigung kommunaler Abwasserentsorgungsaufgaben ist stets zu berücksichtigen, dass erhebliche Schäden entstehen können. Häufig stehen bei solchen Schadensereignissen beträchtliche Vermögenswerte in Rede. Insbesondere vermehrt auftretende Starkregenfälle haben in den letzten Jahren zu einer Zunahme „abwasserspezifischer Schäden“ geführt.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass gerade in den letzten Jahren auch die gerichtlichen Verfahren um „abwasserspezifische Schäden“ zugenommen haben. Außerdem ist es in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zu Schäden durch „drückendes Grundwasser“ gekommen. Die Schadensursachen hierfür sind vielfältig. Deshalb sollen auch diese Haftungs-konstellationen behandelt werden.
In der Veranstaltung werden die Entwicklungen insbesondere in der Rechtsprechung anhand von Praxisfällen dargestellt.
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schadensersatzhaftung im Rahmen der Abwasserentsorgung der Kommune sowie Haftungsrisiken nach den Vorschriften des Strafrechts und öffentlichen Rechts aufzuzeigen. Praktische Handlungsempfehlungen mit dem Ziel der Vermeidung von Haftung sollen ebenfalls gegeben werden.
Chancen der Bürgerbeteiligung für die Kommunale Energiewende
Beflügelt durch den Atomausstieg nimmt im Zuge der Energiewende der Ausbau dezentraler Energieerzeugungsanlagen stark zu. Neben Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind dies insbesondere nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderungsfähige Anlagen wie Wind-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen. Auch Kommunen selbst oder mittelbar durch eigene Stadtwerke werden immer häufiger auf diesem Gebiet selbst tätig, sei es aus eigenem Ansporn heraus oder weil Projektierer z.B. von Windparks diese gerne in ihr Projekt einbeziehen würden um einen reibungsloseren Ablauf bei der Realisierung zu erreichen. Kommunen können so zur erfolgreichen Umsetzung von EEG-Projekten beitragen und aktiv an der Gestaltung und dem Nutzen der Energiewende teilhaben.
Auch das Interesse vieler Bürger an einer solchen Teilhabe wächst stetig, da das Thema Energieversorgung in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist. Motive hierfür können ökologischer, ebenso jedoch auch ökonomischer Natur in Form einer attraktiven und sicheren Investitionsmöglichkeit sein. Aus strategischen, finanziellen und sozialen Motiven kann es für Kommunen förderlich sein, dieses vorhandene Potenzial in EEG-Projekte einzubinden.
Wie ein kommunales EEG-Projekt umgesetzt werden kann, welche Vor- bzw. Nachteile die Einbindung einer Bürgerbeteiligung haben kann, auf welche Art diese Vor- bzw. Nachteile durch eine geeignete gesellschafts- und steuerrechtliche Gestaltung gehoben bzw. vermieden werden können, ist Thema des Seminars. Gerne können Sie uns im Vorfeld Fragen senden, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.
Aktuelle Rechtsprechung zum Umweltrecht - erörtert von Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann
Uu wichtigen Bereichen des Umweltrechts bieten wir Ihnen dieses Spezialseminar an:
Von der Anlagenverantwortung über aktuelle Entwicklungen im Europarecht bis hin zum Problem mit Altlasten und deren Umgang reicht die Palette der behandelten Themenkomplexe, die in die Bau- und Fachplanung zunehmend einfließen. Herr Prof. Berkemann gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bereich des Umweltrechts. Behandelt werden folgende Bereiche:
- Anlagenverantwortung – Immissionsschutz
- Umweltverträglichkeitsrecht
- Gebiets- und Artenschutz
- Altlastenfälle
- Umweltinformationsrecht
- Prozessuale Besonderheiten (u.a. Verbandsklagerecht)
- Europarechtliche Impulse 2013
Bauplanungsrecht – „Nebenrecht“ – Komprimierter Überblick
Das „Nebenrecht“ zum BauGB spielt eine immer wichtigere Rolle: Vom BImSchG mit seinen zahlreichen Verordnungen, über das Raumordnungsrecht bis hin zu den Fachplanungen etwa in den Bereichen Straßenplanung, Deponien oder Denkmalschutzrecht reicht die Palette, die in der kommunalen Praxis wichtig ist.
Zu diesen wichtigen Materien gibt Ihnen Herr Halama, Richter am BVerwG a.D., einen komprimierten Überblick. Vor allem für Nichtjuristen ist dieser Kurs ein Gewinn!
Gerne können Sie uns Ihre Fragen im Vorfeld mailen.
"Bestandsschutz" – Im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
"Mein Mandant genießt doch Bestandsschutz!" – dieses Standardargument hört man in der baulichen Verwaltungspraxis regelmäßig, wenn es etwa um die Durchsetzung unliebsamer Maßnahmen gegen einen Bürger geht, der sich nicht baurechtskonform verhält.
Tatsächlich verbirgt sich hinter diesem Begriff ein Bündel an rechtlichen Aspekten und Herausforderungen, die Ihnen von einem Topreferenten, Herrn Prof. Berkemann, in didaktisch hervorragender Weise erläutert werden.
Sie erhalten neben vielen Tipps und Empfehlungen auch Handreichungen zu einem optimierten prozessualen Verhalten vor den Verwaltungsgerichten, die Sie auch im ausführlichen Skript, das als Nachschlagewerk nutzbar ist, nachlesen können.
Schließlich erörtert Herr Prof. Berkemann Ihnen auch die neueste Rechtsprechung zu diesem Dauerbrenner des Baurechts, so dass Sie gut im Umgang mit dem "Bestandsschutz" gerüstet sein werden. Erörtert wird auch § 85 NBauO (= § 99 NBauO a.F.).
Professionelle Internetrecherche in der kommunalen Praxis – Googlen auf gut Glück war gestern –
In vielen kommunalen Aufgabenbereichen gehört die Nutzung des Internets zur täglichen Arbeit. Der Besuch dieses Seminars bietet Ihnen die Gelegenheit zu erfahren, wie Sie bei der Suche von Rechts-vorschriften und Gerichtsurteilen, die z. B. noch nicht in Zeitschriften veröffentlicht sind, profes-sionell und zeitsparend vorgehen können. Erfahren Sie auch, wie Sie Hintergrundinformationen über Personen und archivierte Themen bekommen, über die man nichts mehr zu finden scheint.
Ein erfahrener EDV-Profi zeigt Ihnen interaktiv die notwendigen Schritte. Sie erhalten als "Dankeschön" fertig recherchierte und vorbereitete Lesezeichen mit den besten Internet-seiten, die für die kommunale Praxis wichtig sind. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Teilnehmer/-innen gerne - sofern vorhanden - ihren eigenen Laptop oder Tablet-PC mitbringen können, so dass die Schritte interaktiv begleitet werden können. Hierfür steht ein Internetzugang per W-LAN kostenfrei zur Verfügung.
Nach diesem Seminar "googlen" Sie nicht mehr auf gut Glück, sondern sparen Zeit und schonen Ihre Nerven. Abgerundet wird dieses Seminar mit Sicherheitsaspekten, die im World Wide Web beachtet werden sollten.
Norddeutsches Baurechtsforum: Windenergie, Biomasse, Intensivtierhaltung - Kommunale Herausforderungen und Antworten auf den Klimawandel
Mit dem diesjährigen Baurechtsforum haben wir ein spannendes Thema, das die kommunale Praxis in vielfältiger Weise beschäftigt, in den Fokus gerückt: Die aktuellen Änderungen im BauGB 2012 und 2013 mit dem Schwerpunkt auf wichtige Bereiche rund um den Außenbereich.
Referenten aus den Bereichen der Ministerialebene, der Regionalplanung, der Rechtsprechung sowie der kommunalen Praxis beleuchten unterschiedliche Facetten, die mit dem Begriff des „Klimawandels“ verbunden sind: Von den aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in den Be-reichen Windenergie, Biomasse bis hin zur Vorstellung von ambitionierten kommunalen Projekten reicht die Seminaragenda.
Das Baurechtsforum dient als Plattform für alle, die sich umfassende Informationen und Aus-tauschmöglichkeiten innerhalb der kommunalen Familie wünschen und sich frühzeitig über ak-tuelle Entwicklungen informieren möchten.
Pflanzung von Straßenbäumen und Kronenpflege von Jungbäumen bis zum 20. Standjahr
Die Anpflanzung von neuen Straßenbäumen erfordert jährlich Investitionen in Millionenhöhe. Häufig führen eine falsche Artenwahl an exponierten Standorten, Mängel bei der Ausführungsplanung, bei der Pflanzgutlieferung und der Pflanzung oder unzureichende Fertigstellung- und Entwicklungspflege zu unbefriedigenden Ergebnissen, wie sich meist erst nach 4 – 10 Jahren herausstellt.
Im Seminar werden die einschlägigen DIN-Normen sowie die FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen (Ausgabe 2005) beleuchtet und darüber hinausgehende Anregungen zu Planung, Pflanzarbeiten und Pflege gegeben. Neben dem Wurzelwachstum sowie den Boden- und Wasserbedingungen werden die Ergebnisse eines FLL-Pflanzversuchs, der Linden als Straßenbäume in 14 Städten untersucht hat, zur Standortoptimierung herangezogen.
Langjährige Erfahrungen aus der eigenen Praxis unseres Experten, Prof. Dr. Volker Rudolph, ergänzen die FLL-Empfehlungen:
- Arbeit mit der GALK-Straßenbaumliste bei der Planung sowie Beurteilung von Anpflanzungen.
- Welche Pflanzqualitäten wähle ich in Abhängigkeit von den Baumarten und Baumstandorten?
- Wie lässt sich die Misere der Bäume – 4 Jahre Entwicklungspflege, anschließende Selbstüberlassung und nach 15 Jahren böses Erwachen der Straßenbaulastträger – vermeiden oder zumindest mindern?
- Wie lassen sich die Anwachschancen verbessern, Stamm-Spannungsrisse am jungen Baum vermeiden oder Schäden durch Wühlmäuse und Splintkäfer verhindern?
Für diese und andere Praxisprobleme werden im Seminar Lösungen gesucht. Dabei ist es ausdrücklich erwünscht, dass Sie Ihre eigenen Erfahrungen einbringen und im Expertenkreis diskutieren.
Der rechtssichere Umgang mit Freizeit-, Sport-, Gewerbe- und Industrielärm
Wir freuen uns, dass wir Herrn Halama, Richter am BVerwG a.D., als Referenten zu einem Themenkomplex gewinnen konnten, der in der kommunalen Praxis eine immer wichtigere Rolle spielt: Der rechtssichere Umgang mit "Lärm". Vor allem bei einem Nebeneinander von Wohn- und Gewerbegebieten entstehen häufig Rechtsstreitigkeiten.
Bei vielen Bauvorhaben, Straßenfesten und anderen für die jeweilige Kommune bedeutsamen Anlässen, ist der Umgang mit aus Sicht von Betroffenen unerwünschten Schallemissionen ein sensibel zu handhabender Vorgang. Hier stehen sich häufig gegenläufige Interessen konfrontativ gegenüber – daher sind rechtssichere Lösungswege im Rahmen der Bauleitplanung und im Vorfeld der Genehmigungsebene wünschenswert.
Erfahren Sie, wie das Zusammenspiel von Gesetzen, Verordnungen, Technischen Anleitungen, DIN-Vorgaben rechtssicher in der kommunalen Praxis klappen kann – auch wenn Sie sich als Nichtjurist mit dieser komplexen Materie beschäftigen müssen.
Aktuelle Rechtsfragen rund um das Niederschlagswasser
Neben einer kurzen Auffrischung der Rechtsgrundlagen im Bereich des Niederschlagswassers erörtert der Referent an Hand der neuesten Rechtsprechung wichtige, in der kommunalen Praxis relevante, Bereiche aus dem Beitrags- und Gebührenrecht für Sie. Hierbei geht es im Ergebnis darum, wie Sie eine optimale und rechtssichere (Re-)Finanzierung gestalten können.
Gleichzeitig geht der Referent auf Beratungsfälle aus seiner Praxis ein und gibt Ihnen dabei Tipps zum Umgang mit den Gerichten und zeigt weitere Reaktionsmöglichkeiten auf.
Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen und Fällen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Der fehlerhafte B-Plan im Reparaturbetrieb
Die Bandbreite der möglichen Fehlern bei einem angegriffenen B-Plan reicht von: „Lässlicher“ Sünde bis „unverzeihlicher Schnitzer“. Allerdings lassen sich selbst während eines gerichtlichen Verfahrens noch etliche B-Pläne retten.
Wenn Sie sich über den neuesten Stand der Rechtsprechung und die aktuellen Entwicklungen informieren möchten, bieten wir Ihnen diesen Workshop an, bei dem die Teilnehmerzahl aufgrund der gewünschten Diskussion auch der von den Teilnehmer/-innen mitgebrachten Fälle auf 20 Personen begrenzt ist.
Gerne können Sie uns Ihre Fragen, Erwartungen oder Fälle mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
Kommunales Handeln und Umweltverantwortung
Bei zahlreichen kommunalen Tätigkeitsgebieten spielt der Schutz der Umwelt direkt oder indirekt eine besondere Rolle. Dabei geht es nicht allein um Verwaltungstätigkeiten in kommunaler Zuständigkeit. Denn auch als öffentlicher Auftraggeber, Eigentümerin von Liegenschaften oder Einrichtungsträger gelten für Kommunen Pflichten in Bezug auf den Schutz der Umwelt.
Kommt es zu Pflichtverletzungen, treten insbesondere nachgewiesene Umweltschäden oder -gefährdungen ein, stellt sich regelmäßig die Frage, wer dafür nach den haftungsrechtlichen Bestimmungen – etwa des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts – einzustehen hat. Dies betrifft auch die persönliche Haftung des im Einzelfall jeweils Verantwortlichen. So bestehen Haftungsrisiken beispielsweise für Hauptverwaltungsbeamte und leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen, denen aufgrund ihrer Leitungsfunktion bestimmte Aufgaben zur rechtmäßigen Erledigung zugewiesen sind. Daneben können öffentlich-rechtlich auch Einstandspflichten zu Lasten der Kommune bestehen.
Inhalt des Seminars ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine (persönliche) Haftung im Umweltbereich unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschadensgesetzes sowie Strategien zur Haftungsvermeidung aufzuzeigen. Dies erfolgt anhand praktischer Rechtsprechungsbeispiele aus unterschiedlichen Umweltrechtsgebieten, wie Wasser und Abwasser, Abfall, Bodenschutz und Altlasten.
BauGB 2013
Die Änderungen des BauGB 2013 sind massiv: Von der Vorrangregelung und Begründungspflicht zur Innenentwicklung, Änderungen im Verfahrensrecht, neue Regelungen zur Sicherung der Bauleitplanung bis hin zu Änderungen bei § 35 BauGB etwa im Bereich der Landwirtschaft reicht die Bandbreite.
Mit Herrn MD a.D. Prof. Krautzberger steht Ihnen ein Referent zur Verfügung, der auch zu den aktuellen BauGB-Änderungen als Experte gehört worden ist und aus seiner jahrelangen Erfah-rung als Leiter der Bau- und Städtebauabteilung im zuständigen Bundesministerium die wesen-tichen Änderungen für die kommunale Praxis anschaulich darstellen und mit Ihnen erörtern kann.
Informieren Sie sich zeitnah und umfassend über die aktuellen und kommenden Änderungen, die in der kommunalen Praxis eine wichtige Rolle spielen.
Workshop: Teamführung in der kommunalen Praxis
Das Führen im Team stellt Vorgesetzte in der kommunalen Praxis vor besondere Herausforde-rungen. Sie sollen die/den einzelne/n Mitarbeiter/in individuell fördern und dabei gleichzeitig das Team als Ganzes entwickeln. In den hierarchischen Strukturen einer Verwaltung sollen Sie Ent-scheidungen gemeinsam mit dem Team treffen. Darüber hinaus sollen Sie möglichst kooperativ führen und Freiräume gewähren, wobei die Mitarbeiter/innen trotzdem bestimmte Grenzen ak-zeptieren.
Entwickeln Sie vor diesem Hintergrund im Seminar konkrete Handlungsweisen für die Praxis, um Ihre Rolle als Vorgesetzte/r klarer und sicherer auszufüllen. Dabei erfahren Sie, wie Sie in Ihrem Verantwortungsbereich so führen können, dass alle zuverlässig und aktiv mitarbeiten. Sie können sich dann mit Ihrem Team offener beraten, Entscheidungsspielräume kreativer nutzen und Rahmenbedingungen effektiver steuern.
Um einen regen Austausch bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Teilnehmerwünsche zu er-möglichen, müssen wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen.
Workshop: Der Verwaltungsakt – nachvollziehbar erklärt für Nichtjuristen: Aufbau, Sprache, Beispiele, Tipps und Handreichungen
Den Bürgern belastende Bescheide sind steter Quell für gerichtliche Auseinandersetzungen. Gerade für Nichtjuristen, die sich – verständlicherweise – mit einer eher juristisch geprägten Sprache und der Einhaltung von Formalia schwer tun, bieten wir diesen Workshop an, bei dem ein Schwerpunkt auch der Einsatz einer bürgerfreundlichen Sprache bei gleichzeitiger Wahrung der Rechtssicherheit ist.
Hierbei haben wir einen Referenten der Gesellschaft für deutsche Sprache gewinnen können. Diese gemeinnützige Einrichtung wird nicht nur bei Gesetzgebungsvorhaben, sondern auch von Städten und Gemeinden regelmäßig um Rat gebeten.
Zudem erhalten Sie von einem Rechtsanwalt, Mitautor des Fachbuchs: „Rechtssichere Be-scheidtechnik in der Bauverwaltung“, nützliche Hinweise, wie ein gerichtsfester Bescheid aus-zusehen hat.
An Hand konkreter Beispiele bekommen Sie nützlich Tipps und Handreichungen für die tägliche Arbeit in Ihrer Kommune mit auf dem Weg.
Sie haben die Möglichkeit, Bescheide aus Ihrem Arbeitsumfeld an uns zu mailen. Diese werden dann auf sprachliche Optimierung untersucht und mit konkreten Verbesserungen vorgestellt. Nutzen Sie bitte dieses ungewöhnliche Angebot! Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
