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Workshop für Hauptverwaltungsbeamte und weitere Führungskräfte: Die Rekommunalisierung bei Konzessionsverträgen – Erfahrungsberichte aus Sicht von Hauptverwaltungsbeamten und Beratern, Tipps und Empfehlungen

Bundesweit laufen über 3000 Konzessionsverträge aus – etliche Kommunen haben sich dabei für eine Rekommunalisierung ausgesprochen. Hier setzt Ihr Workshop an:

Zunächst erhalten Sie eine komprimierte Darstellung durch einen ausgewiesenen Experten, welche Schritte bei einer Rekommunalisierung einzuhalten sind und welche Herausforderungen es zu bewältigen galt und gilt.

Erfahren Sie danach von zwei Hauptverwaltungsbeamten, welche Beweggründe sie zu dem Schritt der Rekommunalisierung bewogen haben, welche Schwierigkeiten bei der Umsetzung aufgetreten sind und welche Chancen die gewählte Lösung aus ihrer Sicht bietet.

Abschließend erhalten Sie eine Bewertung durch einen erfahrenen Geschäftsführer eines Stadtwerkes, der ebenfalls konkrete Handreichungen für kommunale Praktiker geben wird.

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Workshops: Prüfungsvermerke und -Berichte in der Praxis – Tipps und Hilfen

Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen ein Seminar rund um den Themenkomplex: „Prüfvermerke und - Berichte". Ein erfahrener Berater zeigt Ihnen, welche Anforderungen an kommunale Prüfvermerke und - Berichte zu stellen sind.

Erläutert durch konkrete Beispiele aus der Beratungspraxis erfahren Sie:

  • Gesetzliche Anforderungen an die Berichterstattung
  • Standards des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer
  • Inhaltliche Anforderungen (Mindestumfang / optionale Inhalte)
  • Gliederung des Inhaltes
  • Besonderheiten bei der Berichterstattung über die Prüfung von Eröffnungsbilanzen
  • Besonderheiten bei der Berichterstattung über die Prüfung von kommunalen Gesamtabschlüssen
  • Besonderheiten zur Erläuterung der wirtschaftlichen Lage der kommunalen Körperschaft

Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

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Effektives Zeit- und Büromanagement

Das folgende Zitat stammt von Buddha: „Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von neuem beginnen."

Der Neuanfang gilt auch für unsere kostbare Ressource: Zeit – von der wir scheinbar immer weniger haben. Erfahren Sie von einem zertifizierten Prozessmanager und EDV-Coach, wie wir mit innovativen Hilfsmitteln, ab morgen unsere Zeit etwas effektiver nutzen können. Als besonderes Highlight erhalten Sie ein Hilfstool, das Ihnen eine wichtige Arbeitserleichterung sein wird. Dieses Tool hat der Referent für seine Großkunden aus der Privatwirtschaft entwickelt und stellt es Ihnen während des Seminars vor.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung der individuellen Fragen und Wünsche der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ermöglichen.

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Pfusch am Bau: Prozesstaktische Tipps und Hilfestellungen

In der Praxis bleiben Mängel und Schäden im Rahmen der Bauausführung nicht aus. Zwar geht es hierbei meist um bautechnische Fragen. Ob dem Auftraggeber Mängelansprüche zustehen oder der Auftragnehmer gewährleistungspflichtig ist, ist aber eine rechtliche Frage. Wer im Rahmen dieser Auseinandersetzung Fehler macht, kann viel Geld verlieren. Schon deshalb lohnt es sich, Kenntnisse über die außergerichtliche und gerichtliche Sicherung bauvertraglicher Ansprüche zu erwerben bzw. aufzufrischen. Im Rahmen des vorliegenden Seminars werden hierzu anhand zahlreicher Praxisbeispiele die wichtigsten, in der Baupraxis immer wieder kehrenden Probleme und Fallgestaltungen behandelt.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

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Aktuelle Herausforderungen im kommunalen IT-Bereich – Tipps und Empfehlungen aus Sicht eines Administrators und der Staatsanwaltschaft

Welche Anforderungen sind an die qualifizierte elektronische Signatur zu stellen? Welche Emails dürfen als Spam von Administratoren gesehen und gelöscht werden? Welche Datenschutzaufgaben sind von wem in einer Kommune wie wahrzunehmen? Welche Anforderungen stellt die Staatsanwaltschaft an eine kommunale Internetseite und den Datenschutz?

Diese und andere spannende Fragen beantworten Ihnen aus sowohl aus der Sicht eines kommunalen Administrators als auch aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde zwei ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet.

Anhand ganz praktischer Fragestellungen und Fälle erfahren Sie, welche Risiken es im IT-Bereich gibt, wie sie vermieden und eine Haftung ausgeschlossen werden kann.

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Betriebskosten wirksam vereinbaren und fehlerfrei abrechnen

Der seit Jahren zu verzeichnende Anstieg der Betriebskosten, der sogenannten „zweiten Miete“, belastet die Haushalte ganz erheblich. Zusätzlich haben die Gerichte die rechtlichen Anforderungen an Struktur und Inhalt der Betriebskostenabrechnungen schrittweise mehr und mehr erhöht und verschärft.

Das führt zwangsläufig zu immer mehr Prozessen zwischen Mietern und Vermietern. Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich mit dieser Thematik in großer Regelmäßigkeit. Da die Entscheidungen des BGH die verbindliche höchstrichterliche Rechtsprechung liefern, ist ihre Kenntnis für jeden Vermieter und Verwalter ein Muss. Geht er doch sonst das Risiko erheblicher Verluste ein.

Das Seminar richtet sich an die wohnungswirtschaftliche Praxis und vermittelt klar verständlich die scharfen Anforderungen an die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten. Zudem werden aus dem Dschungel an Gerichtsentscheidungen die wirklich praxisrelevanten Urteile herausgefiltert.

Mit der Teilnahme an dem Seminar schaffen Sie sich so die Grundlage für das korrekte Abrechnen. Eine verständliche Alltagssprache, etliche Praxishinweise und Formulierungsvorschläge sowie eine detaillierte Musterabrechnung erleichtern Ihre Tagesarbeit.

Profitieren Sie von diesen Leitlinien, um klare Vereinbarungen und saubere Abrechnungen zu erzielen.

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Workshop: Neues zur Umsatzsteuer in der kommunalen Praxis

Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen ein Seminar rund um den Themenkomplex der Umsatzsteuer in der kommunalen Praxis an. Ein erfahrener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gibt Ihnen neben einer kurzen Einführung in die Thematik Antworten u.a. auf folgende Fragen:

  • Welche allgemeinen Grundsätze sind bei der USt. zu beachten?
  • Welche Neuerungen gibt es auf europäischer und nationaler Ebene?
  • Wie ist hiermit im Rahmen der Vermögensverwaltung umzugehen?
  • Welche neuen Grundsätze des BFH sind in der Praxis zu beachten?
  • Wie ist mit der Problematik der Organschaft umzugehen?
  • Welche Tipps und Empfehlungen gibt es?

Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

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Workshop: Excel für Fortgeschrittene – Auswertung und Berichte

Mit diesem Workshop wenden wir uns an Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bereits Excel-Kenntnisse haben und eine Vertiefung wünschen, die zu einem hohen Mehrwert für die tägliche Arbeit in der kommunalen Praxis führen kann. Der Schwerpunkt liegt auf Möglichkeiten der Auswertung und Berichte über Excel.

Als Referent steht Herr Roth, Zertifizierter Prozessmanager und EDV-Coach, der seit vielen Jahren erfolgreich Großkunden auch in diesem Bereich schult, zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung der individuellen Fragen und Wünsche der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ermöglichen.

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Finanzierungs-, Zins- und Schuldenmanagement in der kommunalen Praxis

Im ersten Seminarblock erfahren Sie anhand eines konkreten Beispiels – Finanzierung kommunaler Infrastruktur durch KfW-Mittel – wie die Zusammenarbeit zwischen KfW und der Stadt Hildesheim funktioniert hat und welche Empfehlungen und Tipps aus Sicht der KfW und der Kommune für andere Projekte wichtig sein können. Erfahren Sie auch, welche neuen Fördermöglichkeiten und -Programme es für die kommunale Praxis gibt!

Im zweiten Block erfahren Sie, wie ein effektives Zins- und Schuldenmanagement – dargelegt am Beispiel der Stadt Salzgitter – in der kommunalen Praxis aussehen kann.

Als Referenten hierzu haben wir Frau Kuhne, Finanzdezernentin der Stadt Hildesheim, Herrn Näher von der KfW, der Berater für die öffentliche Hand ist, und Herrn Grunwald, Stadtrat für Finanzen der Stadt Salzgitter, gewinnen können.

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Digitalisierung der Handelswelt und Auswirkungen auf die Stadtentwicklung

Der Umsatz des Einzelhandels aus dem Internet ist in einem stetigen und Branchenbedingt teils stürmischen Wachstum begriffen. 2009 lag der Umsatzanteil bei knapp 7%; für 2015 sind über 10% prognostiziert. Die Kunden erkennen zunehmend die Vorteile, die mit dem Einkauf im Internet verbunden sind: hohe Preistransparenz, Verfügbarkeit und Auswahl. Alles kann immer und überall eingekauft werden.

Der Handel reagiert auf diesen Trend. Nicht nur die großen Handelskonzerne beschäftigen sich mit dem Multi Channel Vertrieb als ganzheitliche Form der Kundenansprache, sondern auch viele mittelständische Handelsbetriebe erkennen die Chance, in einen noch intensiveren Kontakt mit den Kunden zu treten.

Fest steht, dass der stationäre Handel je nach Branche unterschiedlich von der Entwicklung betroffen ist. Im Buch- und Elektrohandel geht der Trend zu einem Abbau von Verkaufsflächen. Neue Betriebsformen entstehen – Pure Player aus dem Online-Handel entdecken andererseits auch den stationären Einzelhandel für sich.

Was aber bedeutet dies für die Städte und deren Entwicklung als traditionelle Handelsplätze? Wird der Marktplatz als Treffpunkt und Umschlagort in der Stadt durch einen virtuellen Marktplatz abgelöst? Wird das Ladenlokal zukünftig überwiegend als Showroom dienen? Kann man dann überhaupt noch von Verkaufsflächen sprechen? Wem wird der Umsatz zugeordnet? Wie können sich die Städte auf diese Entwicklung einstellen?

Diskutieren Sie diese und weitere Fragen kompetent und lösungsorientiert mit den Referenten.

Das Seminar soll Ihnen einen Ein- und Überblick über die Entwicklung im Online- und mobilen Handel und die möglichen Implikationen für die Entwicklung der Städte geben.

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Die Kommune vor dem Verwaltungsgericht: Von A wie Aktenführung bis Z wie Zeugen

Wie läuft eigentlich so ein verwaltungsgerichtliches Verfahren? Wie weit gilt der Untersuchungsgrundsatz, sucht das Verwaltungsgericht ungefragt nach Fehlern im Bescheid? Sind Beweisanträge sinnvoll, und was ist bei einem gerichtlichen Ortstermins zu beachten? Wie gehe ich mit gerichtlichen Anfragen um? Wie sieht eine saubere Aktenführung aus, und welche Akten braucht das Gericht überhaupt? Was kostet ein Gerichtsverfahren, was ein Rechtsanwalt in den verschiedenen Bereichen? Welche Heilungsmöglichkeiten gibt es für einen fehlerhaften Bescheid im Abgabenprozess? Was mache ich, wenn ich den Prozess gewinne, aber der Gegner zahlt mir meinen Anwalt nicht?

Diese und andere spannende Fragen beantwortet Ihnen Herr Siebert, Vizepräsident des VG Lüneburg, in gewohnt spannender und didaktisch gelungener Weise.

Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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Betriebskosten wirksam vereinbaren und fehlerfrei abrechnen

Der seit Jahren zu verzeichnende Anstieg der Betriebskosten, der sogenannten „zweiten Miete“, belastet die Haushalte ganz erheblich. Zusätzlich haben die Gerichte die rechtlichen Anforderungen an Struktur und Inhalt der Betriebskostenabrechnungen schrittweise mehr und mehr erhöht und verschärft.

Das führt zwangsläufig zu immer mehr Prozessen zwischen Mietern und Vermietern. Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich mit dieser Thematik in großer Regelmäßigkeit. Da die Entscheidungen des BGH die verbindliche höchstrichterliche Rechtsprechung liefern, ist ihre Kenntnis für jeden Vermieter und Verwalter ein Muss. Geht er doch sonst das Risiko erheblicher Verluste ein.

Das Seminar richtet sich an die wohnungswirtschaftliche Praxis und vermittelt klar verständlich die scharfen Anforderungen an die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten. Zudem werden aus dem Dschungel an Gerichtsentscheidungen die wirklich praxisrelevanten Urteile herausgefiltert.

Mit der Teilnahme an dem Seminar schaffen Sie sich so die Grundlage für das korrekte Abrechnen. Eine verständliche Alltagssprache, etliche Praxishinweise und Formulierungsvorschläge sowie eine detaillierte Musterabrechnung erleichtern Ihre Tagesarbeit.

Profitieren Sie von diesen Leitlinien, um klare Vereinbarungen und saubere Abrechnungen zu erzielen.

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Sicherung von Ver- und Entsorgungsleitungen - Rechte, Pflichten, Risiken

Die Leitungen der Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen verlaufen im Wesentlichen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Es müssen aber auch Grundstücke privater Dritter in Anspruch genommen werden.

Das Seminar beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die öffentlichen Verkehrswege und Grundstücke privater Dritter für die Verlegung und Unterhaltung der Leitungen in Anspruch genommen werden dürfen.

Mit der Inanspruchnahme sind aber weitere Folgeprobleme verbunden, die bewältigt werden müssen, z.B.:

  • In welcher Höhe ist ggf. eine Entschädigung zu zahlen?
  • Wie kann das Versorgungsunternehmen verhindern, dass es sein Leitungsrecht wieder verliert?
  • Welche Rechte hat der betroffene Grundstückseigentümer?
  • Was ist bei der Ausübung des Rechts, insbesondere bei der Unterhaltung zu beachten?

Hierzu sollen Lösungswege aufgezeigt und konkrete Fragen aus dem Teilnehmerkreis beantwortet werden.

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Betriebskosten wirksam vereinbaren und fehlerfrei abrechnen (mit Erläuterungen zur geplanten Mietrechtsänderung betreffend Wärme-Contracting)

Der seit Jahren zu verzeichnende Anstieg der Betriebskosten, der sogenannten „zweiten Miete“, belastet die Haushalte ganz erheblich. Zusätzlich haben die Gerichte die rechtlichen Anforderungen an Struktur und Inhalt der Betriebskostenabrechnungen schrittweise mehr und mehr erhöht und verschärft.

Das führt zwangsläufig zu immer mehr Prozessen zwischen Mietern und Vermietern.

Da die Entscheidungen des BGH die verbindliche höchstrichterliche Rechtsprechung liefern, ist deren Kenntnis für jeden Vermieter und Verwalter ein Muss. Geht er doch sonst das Risiko erheblicher Verluste ein.

Das Seminar richtet sich an die wohnungswirtschaftliche Praxis und vermittelt klar verständlich die scharfen Anforderungen an die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten. Zudem werden aus dem Dschungel an Gerichtsentscheidungen die wirklich praxisrelevanten Urteile herausgefiltert.

Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars behandelt die Umstellung der herkömmlichen hauseigenen Beheizung auf das Wärme-Contracting. Hierzu wird werden die Fallstricke der bisher von den Gerichten entwickelten Einschränkungen dargestellt und ein Vorschlag für eine entsprechende Mietvertragsklausel präsentiert. Des Weiteren wird auch der geplante § 556c BGB erläutert, der nach der beabsichtigten Mietrechtsänderung die Umstellung auf das Wärme-Contracting ermöglichen soll.

Mit der Teilnahme an dem Seminar schaffen Sie sich so die Grundlage für das korrekte Abrechnen. Eine verständliche Alltagssprache, etliche Praxishinweise und Formulierungsvorschläge sowie eine detaillierte Musterabrechnung erleichtern Ihre Tagesarbeit.

Profitieren Sie von diesen Leitlinien, um klare Vereinbarungen und saubere Abrechnungen zu erzielen.

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Praktiker-Workshop: Das neue Güterichtsverfahren im Verwaltungsprozess - mit Richterin und Mediatorin am VG Hannover Hoch

Am 25. Juli 2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MedG) (BGBl I, S. 1577 ff.) in Kraft getreten.

Das Gesetz dient der Förderung der außergerichtlichen Mediation; zugleich wird - und das ist NEU - in nahezu allen Prozessordnungen das Modell des Güterichters (vgl. § 278 Abs. 5 ZPO und § 173 VwGO) gesetzlich verankert.

Nach dem Seminar kennen Sie die Chancen und Möglichkeiten, die Ihnen der Einsatz dieses neuen Verfahrens zur Lösung von Konflikten und Streitigkeiten bietet. Sie wissen, wie Sie neue Wege zu konstruktiven, zukunftsorientierten Lösungen finden können.

Durch konkrete Beispiele und Übungen erfahren Sie, dass der Einsatz von Methoden und Techniken dieses neuen Verfahrens auch in Ihrem Alltag Zeit und Kosten sparen kann. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

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Fit für das neue Mietrecht - Das müssen Sie wissen!

Die Experten rechnen damit, dass die „kleine Mietrechtsreform“ noch in diesem Jahr beschlossen und zum Anfang nächsten Jahres in Kraft treten wird. Die Gesetzesänderung wird wesentliche Neuerungen für die Praxis zur Folge haben, die in diesem Seminar vorgestellt werden.

Daneben werden aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung im Wohnraummietrecht und ihre Auswirkungen auf die Praxis dargestellt.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfälle behandelt unsere Referentin Frau Rechtsanwältin Kirsten Metter in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zu den Seminarthemen auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an die Referentin zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

Freuen Sie sich auf einen spannenden und gewinnbringenden Seminartag in Hannover. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Schulspeisung – Rechtliche und steuerliche Entwicklungen

In öffentlichen Schulen soll durch eigene Schulkantinen und –cafeterien ein qualitativ hochwertiges und insbesondere kostengünstiges Verpflegungsangebot vorgehalten werden. Durch den Anstieg der Ganztagsbetreuung in Schulen gerät die Besteuerung von Schulkantinen und – cafeterien zunehmend in den Focus der Finanzverwaltung. Zudem werden zunehmend auch private Dritte eingeschaltet. Vor diesem Hintergrund ergeben sich nicht nur weitere steuerliche, sondern auch rechtliche Fragestellungen im Hinblick auf die zu beachtenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Vergabe der Verpflegungsleistungen, die Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen sowie versicherungsrechtliche Aspekte.

Ziel des Seminars ist es, die sich aus dieser Rechtsentwicklung und den unterschiedlichen Konstellationen in der Praxis ergebenden steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen darzustellen und Gestaltungsmöglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuzeigen.

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Workshop: Prozessmanagement in der kommunalen Praxis

Wie definiert man Prozesse, setzt sie um und optimiert sie in Einklang mit Strategie, Unternehmenskultur und Organisation? Über ein gut aufgestelltes Prozessmanagement.

Dazu braucht es Grundlagen und Methodik. Klingt ganz einfach, ist es im Grunde auch.

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Werkzeuge und Potenziale des Prozessmanagements für sich, Ihren Bereich und Ihr Unternehmen erschließen und umsetzen können.

Als Referent steht Ihnen ein ausgewiesener Experte zur Verfügung, der vor allem bei Kommunen regelmäßig Prozesse optimiert.

Lernen Sie die relevanten Ansätze wie Lean-Management oder Business Prozessmanagement und deren Anwendungsgebiete sowie die theoretische Planung und Werkzeuge für die kommunale Praxis kennen.

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Rechtssichere Dokumentation des Vergabeverfahrens - Achtung: Fördermittel nicht gefährden -

Öffentlichen Auftraggeber sind durch die strengen formalen Bestimmungen der VOB/A, VOL/A und VOF und angesichts des gemeinschaftsrechtlichen Transparenzgebotes (§ 97 Abs. 1 GWB) verpflichtet, bei allen Arten der Vergabe jederzeit die Stufen des Vergabeverfahrens und die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen nachvollziehbar in einem Vergabevermerk zu dokumentieren.

Die Anforderungen an die Erstellung des Vergabevermerks sind erheblich gestiegen - zum einen aufgrund der Vergaberechtsreform, zum anderen aufgrund der sich stetig entwickelnden Rechtsprechung von Vergabesenaten und -kammern. Die Nichtbeachtung von Dokumentationspflichten stellt nicht nur einen Ordnungsverstoß, sondern einen Eingriff in Bieterrechte dar und wird daher häufig zum Angriffspunkt in Vergabenachprüfungsverfahren. Besondere Bedeutung kommt dem Vergabevermerk auch bei Projekten zu, bei denen Fördermittel verwandt werden. Hier wird eine entsprechende Dokumentation auch bei nationalen Ausschreibungen verlangt.

Das Seminar vermittelt, wie sich die Vergabeakte rechtssicher strukturieren und gestalten lässt. Zudem werden Auskunftspflichten im Vergabeverfahren, die Rügeobliegenheit sowie der Bieterrechtsschutz bei Dokumentationsmängeln aufgezeigt.

Durch konkrete Beispiele aus der Beratungspraxis werden die geschilderten Anforderungen für den Umgang mit dieser Pflicht noch transparenter.

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Workshop: Das Insolvenzrecht in der kommunalen Praxis - Mit Insolvenzanfechtungsrecht -

Der rechtssichere Umgang mit dem aktuellen Insolvenzrecht steht im Mittelpunkt dieses Workshops, zu dem wir Herrn Amtsgerichtsdirektor Dr. Klass als Referenten gewinnen konnten.

Neben einer Einführung in diese Materie, die vor allem für Nichtjuristen gedacht ist, stehen die Darstellung von typischen Fällen und deren gemeinsamer Lösungserarbeitung im Fokus. Erfahren Sie, welche Rechte die Kommunen im Falle einer Insolvenz des Schuldners haben, wie der Umgang mit dem Insolvenzverwalter optimiert werden kann und welche aktuellen Fälle in der Praxis wichtig sind.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen mailen, die wir dann an den Referenten weiterleiten werden.

Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.

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Konzessionsverträge – Chancen und Risiken für Kommunen

In Niedersachsen werden weiterhin in erheblichem Umfang die mit den Strom- und Gasversorgungsunternehmen abgeschlossenen Konzessionsverträge enden. Die Kommunen entscheiden, wie die zukünftige Energieversorgung organisiert werden soll. Dabei steht ein sehr weiter Handlungsrahmen von der umfänglichen Delegation der Aufgabe (Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit einem fremden Dritten), der selbständigen Aufgabendurchführung (Eigenbetrieb, Eigengesellschaft) bis hin zu einer Kooperation mit Dritten zur Verfügung.

Das Seminar dient dazu, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundüberlegungen der komplexen Materie aufzuzeigen und wird Sie befähigen, im Spannungsfeld zwischen politischen und wirtschaftlichen Interessen mit Fragen der Fortsetzung von Konzessionsverträgen rechtssicher und sachgerecht umzugehen.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Fragen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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Chancen der Bürgerbeteiligung für die Kommunale Energiewende

Beflügelt durch den Atomausstieg nimmt im Zuge der Energiewende der Ausbau dezentraler Energieerzeugungsanlagen stark zu. Neben Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind dies insbesondere nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderungsfähige Anlagen wie Wind-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen. Auch Kommunen selbst oder mittelbar durch eigene Stadtwerke werden immer häufiger auf diesem Gebiet selbst tätig, sei es aus eigenem Ansporn heraus oder weil Projektierer z.B. von Windparks diese gerne in ihr Projekt einbeziehen würden um einen reibungsloseren Ablauf bei der Realisierung zu erreichen. Kommunen können so zur erfolgreichen Umsetzung von EEG-Projekten beitragen und aktiv an der Gestaltung und dem Nutzen der Energiewende teilhaben.

Auch das Interesse vieler Bürger an einer solchen Teilhabe wächst stetig, da das Thema Energieversorgung in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist. Motive hierfür können ökologischer, ebenso jedoch auch ökonomischer Natur in Form einer attraktiven und sicheren Investitionsmöglichkeit sein. Aus strategischen, finanziellen und sozialen Motiven kann es für Kommunen förderlich sein, dieses vorhandene Potenzial in EEG-Projekte einzubinden.

Wie ein kommunales EEG-Projekt umgesetzt werden kann, welche Vor- bzw. Nachteile die Einbindung einer Bürgerbeteiligung haben kann, auf welche Art diese Vor- bzw. Nachteile durch eine geeignete gesellschafts- und steuerrechtliche Gestaltung gehoben bzw. vermieden werden können, ist Thema des Seminars. Gerne können Sie uns im Vorfeld Fragen senden, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.

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Verwaltungsvollstreckung – Tipps und Empfehlungen

Das neue Verwaltungsvollstreckungsrecht wird in den wichtigsten Bereichen, die eine Kommune betreffen, anhand von konkreten Fällen und Beispielen erörtert, so dass der Nutzen vor allem für Nichtjuristen sehr hoch ist. Mit Frau Rechtsanwältin Bluhm steht Ihnen eine erfahrene Referentin zur Verfügung. Die Vollstreckung von Geldforderungen bildet den ersten Themenschwerpunkt, die Vollstreckung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen den zweiten Block.
Gerne können Sie uns im Vorfeld auch Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an die Referentin weiterleiten werden.

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Update: Inhouse-Vergaben – Entscheidung des EuGH vom 29.11.2012

Die aktuelle Rechtsprechung und weitere Entwicklungen zur In-House-Vergabe stellen wir Ihnen in komprimierter Form vor: Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 29.11.2012 mit den Voraussetzungen der In-House-Vergabe bei gemeindlicher Kooperation befasst. Nach dieser Entscheidung sind im Falle einer gemeinsam getragenen öffentlichen Einrichtung zur Erfüllung einer Gemeinwohlaufgabe öffentliche Auftraggeber nur dann von der Anwendung des Vergaberechts befreit, wenn jede dieser Stellen sowohl am Kapital als auch an den Leitungsorganen beteiligt ist. In dieser Entscheidung hat der EuGH die Anforderungen an das „Kontrollkriterium“ weiter konkretisiert.

 Wie diese Entscheidung in die aktuellen Entwicklungen „passt“ und welche Konsequenzen in der kommunalen Praxis zu ziehen sind, erörtert Ihnen der Referent, Herr RA Turgut Pencereci.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen und Fällen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. 

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E-Commerce: Gefahr für unsere Innenstädte?! Trends, Chancen, Risiken

Der Umsatz des Einzelhandels aus dem Internet ist in einem stetigen und Branchenbedingt teils stürmischen Wachstum begriffen. 2009 lag der Umsatzanteil bei knapp 7%; für 2015 sind über 10% prognostiziert. Die Kunden erkennen zunehmend die Vorteile, die mit dem Einkauf im Internet verbunden sind: hohe Preistransparenz, Verfügbarkeit und Auswahl. Alles kann immer und überall eingekauft werden.     

Der Handel reagiert auf diesen Trend. Nicht nur die großen Handelskonzerne beschäftigen sich mit dem Multi Channel Vertrieb als ganzheitliche Form der Kundenansprache, sondern auch viele mittelständische Handelsbetriebe erkennen die Chance, in einen noch intensiveren Kontakt mit den Kunden zu treten.  

Fest steht, dass der stationäre Handel je nach Branche unterschiedlich von der Entwicklung betroffen ist. Im Buch- und Elektrohandel geht der Trend zu einem Abbau von Verkaufsflächen. Neue Betriebsformen entstehen – Pure Player aus dem Online-Handel entdecken andererseits auch den stationären Einzelhandel für sich.

Was aber bedeutet dies für die Städte und deren Entwicklung als traditionelle Handelsplätze? Wird der Marktplatz als Treffpunkt und Umschlagort in der Stadt durch einen virtuellen Marktplatz abgelöst? Wird das Ladenlokal zukünftig überwiegend als Showroom dienen? Kann man dann überhaupt noch von Verkaufsflächen sprechen? Wem wird der Umsatz zugeordnet? Wie können sich die Städte auf diese Entwicklung einstellen?

Diskutieren Sie diese und weitere Fragen kompetent und lösungsorientiert mit den Referenten.

Das Seminar soll Ihnen einen Ein- und Überblick über die Entwicklung im Online- und mobilen Handel und die möglichen Implikationen für die Entwicklung der Städte geben.

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“Nie wieder abgemahnt - Social Media - Recht für Kommunen“

Die Kommunikation über die sozialen Netzwerke wird mehr und mehr zu einer Möglichkeit, den Bürgern einen Rückkanal zu öffnen. Doch so wichtig das Social Media Marketing für die kommunalen Belange im Web ist, so vielfältig sind die rechtlichen Fallen, in die man als juristischer Laie tappen kann. Ob es um das Impressum, die Einbindung von Bildern, Datenschutz oder den Umgang mit für diesen Bereich zuständigen Mitarbeitern geht – wir zeigen Ihnen den richtigen Weg.

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Workshop exklusiv für Bürgermeister/-innen: Projekte kann die Öffentliche Hand besser als Berlin vermuten lässt - Projektmanagement in der kommunalen Praxis

Nicht erst seit dem Berliner Flughafen wird das Bild vom schlechten Projektmanagement der öffentlichen Hand heraufbeschworen. Es handelt sich dabei um ein Stereotyp, das so falsch wie undifferenziert ist. Denn tatsächlich wird eine große Zahl öffentlicher Projekte trotz oft widriger Bedingungen pünktlich und im Budget abgeschlossen – täglich und ohne große Erwähnung.
Um dies zu gewährleisten, bedienen sich immer mehr Kommunen bei der Abarbeitung ihrer Projekte neuen methodischen Ansätzen. Dies ist auch eine Folge immer höherer Aufgabendichte und gestiegener Erwartungen an die Rathäuser.
In der Gemeinde Wedemark existiert seit 2007 ein strukturiertes und verbindliches Projektma-nagement auf Grundlage der gängigen PM-Normen, das allerdings in vielen Punkten auf die kommunale Welt angepasst ist.
In diesem Workshop geht es darum, die eingesetzten Methoden, Werkzeuge und den erforder-lichen Arbeitsaufwand vorzustellen und aufzuzeigen, welcher Zugewinn an Planungssicherheit, Steuerbarkeit und Teamleistung damit möglich ist. Es wird ein besonderer Schwerpunkt auf die kommunalen Besonderheiten und die Schwierigkeiten bei der Einführung der Methode gelegt.
Es werden von der Vorplanung und die Zielplanung über Umfeld- und Risikoanalyse, die Phasen- und Zeitplanung sowie die Projektverfolgung und das Projektberichtswesen alle wesentlichen Schritte des Projektmanagements angesprochen und bei Bedarf vertieft.

Die EDV-seitigen Arbeitshilfen basierend auf Sharepoint, MS-Project und MindManager werden in gebotener Kürze vorgestellt, damit ohne den bei Softwarepräsentationen üblichen Sedie-rungseffekt Idee und Nutzen der Software deutlich werden.

Die Erarbeitung erfolgt ausschließlich an echten Fallbeispielen aus der kommunalen Praxis. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, ein Gefühl für das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu entwickeln, und damit die Übertragbarkeit auf die eigene Verwaltung zu prüfen.

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Schlagfertigkeitstraining für kommunale Praktiker

Sie werden mit konkreten Situationen und echten Fällen aus der Beratungspraxis des Referenten konfrontiert, die das Kaleidoskop menschlicher Verhaltenweisen in unterschiedlichen Situationen widerspiegeln und unterschiedliche Reaktionsmuster erfordern können:

  • Im ersten Beispielsfall geht es um ein umstrittenes Bauprojekt, das Sie vorgestellt bekommen. Sie vertreten die Interessen der Stadt und sollen mit engagierten Vertretern einer Bürgerinitiative, die emotional und teilweise unsachlich reagieren, umgehen.
  • Im zweiten Beispielsfall geht es um interne Kommunikationsfallstricke: Teile der Ratsfraktionen attackieren die Verwaltung teilweise heftig.
  • Im dritten Beispielsfall geht es um die Auseinandersetzung mit einem Querulanten, der alle „nervt“.
  • Im vierten Fall geht es um die interne Verwaltungskommunikation bei einem umstritten Großprojekt.
  • Im fünften Fall …(Überraschung)

Dieser Workshop ist auf eine aktive Teilnahme ausgerichtet, so dass wir die Teilnehmerzahl auf 14 Personen begrenzen müssen.

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Praxiskurs Bauvergaberecht – von der Ausschreibung bis zum Zuschlag (Schritt für Schritt durch das Vergabeverfahren)

Mit diesem neu konzipierten Seminar bieten wir nicht mehr „Inselwissen“ an, sondern einen kompletten Gang durch die Materie von A (wie Ausschreibung) bis Z (wie Zuschlag). Am Ende des Tages haben Sie zugleich den Überblick wie auch auf die „Höhe der Zeit“ gebrachte Pra-xisinformationen für eine rechtssichere Vergabeakte im VOB-Bereich, sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich. Das schließt den Blick auf Fehlerquellen und Stolperdrähte im Ver-gabeverfahren ein.

Als „Coach“ und Referent steht Ihnen mit Herrn Reinhard Wilke ein erfahrener Praktiker zur Verfügung. Herr Wilke ist schon viele Jahre „Vergabeprozessen“ im Vergabesenat des OLG Schleswig tätig und bringt daraus viele Erfahrungen, Tipps und Anregungen für die Praxis mit.
Der interaktive Ansatz unseres Seminars „lebt“ von Ihrer Mithilfe:
Mailen Sie uns gerne aus Ihrer Praxis Textbeispiele aus Vergabebedingungen, Kurzdarstellung von Ablaufproblemen, Fragen zur Wertung oder auch Vorschläge zur besseren Ausschrei-bungsgestaltung. Das alles ist Lehr-, Lern- und Diskussionsstoff im Seminar. Sie bestimmen die Schwerpunkte des Seminartages mit. Auch „harte Nüsse“ können gemeinsam diskutiert und „geknackt“ werden.
Ihre Praxisthemen, -fragen und Textbeispiele sollten etwa zwei Wochen vor dem Seminar vor-liegen, damit sie für Ihre Veranstaltung „auf die Reihe“ gebracht und aufbereitet werden können.
Durch die aktive Arbeit wird der Seminarnutzen hoch sein. Auf Grund der angestrebten Grup-penarbeit müssen wir die Teilnehmerzahl auf 24 Personen begrenzen.

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Professionelle Internetrecherche in der kommunalen Praxis – Googlen auf gut Glück war gestern –

In vielen kommunalen Aufgabenbereichen gehört die Nutzung des Internets zur täglichen Arbeit. Der Besuch dieses Seminars bietet Ihnen die Gelegenheit zu erfahren, wie Sie bei der Suche von Rechts-vorschriften und Gerichtsurteilen, die z. B. noch nicht in Zeitschriften veröffentlicht sind, profes-sionell und zeitsparend vorgehen können. Erfahren Sie auch, wie Sie Hintergrundinformationen über Personen und archivierte Themen bekommen, über die man nichts mehr zu finden scheint.

Ein erfahrener EDV-Profi zeigt Ihnen interaktiv die notwendigen Schritte. Sie erhalten als "Dankeschön" fertig recherchierte und vorbereitete Lesezeichen mit den besten Internet-seiten, die für die kommunale Praxis wichtig sind. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Teilnehmer/-innen gerne - sofern vorhanden - ihren eigenen Laptop oder Tablet-PC mitbringen können, so dass die Schritte interaktiv begleitet werden können. Hierfür steht ein Internetzugang per W-LAN kostenfrei zur Verfügung.

Nach diesem Seminar "googlen" Sie nicht mehr auf gut Glück, sondern sparen Zeit und schonen Ihre Nerven. Abgerundet wird dieses Seminar mit Sicherheitsaspekten, die im World Wide Web beachtet werden sollten.

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Auswahlverfahren für und Gestaltung von Wegenutzungsverträgen für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen

Bis zum Jahr 2015 laufen im Bundesgebiet hunderte von Konzessionsverträgen/Wegenutzungs-verträgen für den Betrieb von Leistungsnetzen für die Strom- und Gasversorgung aus. Sowohl der Abschluss neuer als auch die Verlängerung bestehender Konzessionsverträge setzt auf Seiten der Kommunen die vorherige Durchführung eines Auswahlverfahrens voraus. Die Kommunen sind zur Gewährleistung von „Wettbewerb um das Netz“ verpflichtet. Zudem gibt es in vielen Kommunen in Zeiten der Energiewende Überlegungen, sich stärker als bisher im Bereich des Betriebs von Strom- bzw. Gasnetzen zu beteiligen, jedenfalls aber die Verhandlung und den Abschluss von Wegenutzungsverträgen zu nutzen, um in den rechtlichen Grenzen gute Konditionen mit dem Energieversorgungsunternehmen als Netzbetreiber zu erreichen.      

Die energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften enthalten nur wenige konkrete Vorgaben für die Gestaltung der von den Kommunen durchzuführenden Auswahlverfahren. Da aufgrund der Monopolstellung der Kommune in Bezug auf die Verfügung über das öffentliche Straßen- und Wegenetz im Gemeindegebiet die Kartellbehörden mit weitreichenden gesetzlichen Befugnissen Aufsicht führen, haben die zur Durchführung der Auswahlverfahren verpflichteten Kommunen hohe Anforderungen an die rechtssichere Ausgestaltung der Auswahlverfahren zu stellen. Die zunehmende Anzahl gerichtlicher Streitverfahren in jüngster Zeit belegt, dass die kommunale Praxis derzeit vor große rechtliche Herausforderungen bei der Entscheidung über den künftigen Betrieb der Strom- und Gasnetze gestellt ist.       

Ziel des Seminars ist es, den kommunalen Entscheidungsträgern einen Überblick über die einschlägigen rechtlichen Grundlagen für die zu verantwortenden Auswahlverfahren zu geben. Im Vordergrund stehen dabei die Gestaltung des Verfahrens, die Festlegung und Gewichtung von zulässigen Auswahlkriterien und die besonderen Anforderungen bei kommunalen Beteiligungswünschen am künftigen Netzbetrieb. Die jüngste Rechtsprechung soll ebenso dargestellt werden wie Erfahrungen aus konkret begleiteten Auswahlverfahren in den letzten Jahren.

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VOF – Die Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen 2013

Die Vergabe von Architekten-, Planungs-, Projektsteuerungs- und Beratungsleistungen unterscheidet sich im Hinblick auf den Auftragsgegenstand als auch dem Verfahren der Vergabe teilweise grundlegend von der Vergabe von Bau- oder Lieferleistungen. VOF-Verfahren sind dabei weniger strikt geregelt als Vergaben in anderen Bereichen, was dem Auftraggeber einerseits Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet aber andererseits keinen Rückgriff auf standardisierte Verfahrensabläufe erlaubt.

 Im Seminar werden die Auswirkungen aktueller Entscheidungen des EuGH (Auswirkungen nach dem Urteil vom 15.03.2012), der Vergabekammern und Vergabesenate auf die Praxis, der Ablauf des Verfahrens und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter dargestellt. Mit einer konkreten Darstellung von vergaberechtlichen Stolpersteinen kann das Seminar helfen, die verfahrensrechtlichen Anforderungen bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen rechtssicher zu meistern. Dabei werden zahlreiche Praxisbeispiele behandelt, die fehleranfällig sind und in der Praxis häufig wiederkehren.

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Neues Mietrecht 2013 - Schwerpunktseminar: Modernisierung und Contracting

Voraussichtlich Ende April 2013 tritt das Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft.   

Die Änderung umfasst zum einen Neuregelungen zur Kündigung und zur Räumung. Den Hauptteil des neuen Rechts bildet jedoch die gründlich geregelte Neufassung des Modernisierungsrechts, wobei die energetische Modernisierung im Vordergrund steht. Weiterhin kann der Vermieter künftig auch im Bestandsmietverhältnis die Wärmeversorgung auf das Contracting umstellen.

Hier nun die wesentlichen Punkte auf einen Blick:   

>    Das neue Recht regelt zwar zugunsten des Vermieters den dreimonatigen „Minderungsausschluss“, doch das Risiko einer falsch berechneten Dreimonatsfrist trägt der Vermieter.    

>   Die Modernisierungsmaßnahmen werden genau definiert, nicht aber die im Gesetz verwendeten Begriffe der End- bzw. Primärenergie.   

>   Die Modernisierungsankündigung umfasst auch die künftigen Betriebskosten, doch künftige Heizkosten lassen sich kaum vorhersagen.   

>   Zugunsten des Mieters sieht das Gesetz eine zweifache Härteabwägung vor.   

>   Im Gegenzug trifft den Mieter eine fristgebundene Reaktionspflicht, anderenfalls würden seine Härteeinwände nicht durchgreifen.    

>   Auf das Contracting kann der Vermieter umstellen, doch nur bei Wärmekostenneutralität.      

Wegen der vielschichtig ineinander verzahnten Neuregelungen und der ständigen Vor- und Rückverweisungen ist die genaue Kenntnis des neuen Gesetzes unerlässlich. Denn vom Tage des In-Kraft-Tretens an muss jeder in der Wohnungswirtschaft Tätige das neue Gesetz mit allen Verästelungen und Querbezügen im Kopf haben.

 

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