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Windkraftanlagen und Windfarmen - Zusammenspiel von Bau-, Raumordnungs-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht

Nach wie vor kommt der rechtmäßigen Steuerung von Windkraftanlagen in Niedersachsen eine große Bedeutung zu. In diesem Workshop wird der Schwerpunkt auf die rechtlich besonders relevanten Herausforderungen gestellt und an Hand der neueren Rechtsprechung insbesondere des BVerwG und des OVG Lüneburgs dargestellt.

Mit Herrn Bundesrichter Dr. Gatz und Herrn Vorsitzendem Richter am OVG Lüneburg Dr. Peschau stehen Ihnen zwei ausgewiesene Experten zur Verfügung, die auf gängige und neuer Herausforderungen bei der Steuerung von Windkraftanlagen Handreichungen aus Sicht der Rechtsprechung geben werden.

Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzen müssen.

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Planen, Bauen und Erschließen durch Verträge: Vor- und Nachteile - Vertragsinhalte - Fehlerquellen - Risiken

In der städtebaulichen Praxis werden zahlreiche Verträge eingesetzt, die Bescheide oder Genehmigungen ersetzen, die gemeindliche Planung begleiten, ergänzen oder absichern, die Bebauung bestimmter Grundstücke herbeiführen oder die Finanzierung von Planungs-, Erschließungs- oder Folgekosten regeln sollen.

Der Breite des Einsatzbereichs solcher Verträge entspricht die Vielgestaltigkeit der Probleme, die damit verbunden sein können. Bei der Vorbereitung geht es um Gestaltungsalternativen, aber auch um Fragen der Ausschreibungspflicht oder der Formwahrung. Die in § 11 und § 12 BauGB vorgesehenen „Vertragstypen" enthalten einigen Problemstoff. Bei planungsbegleitenden Verträgen muss das Verhältnis zur „normalen" Bauleitplanung geklärt werden. Bei Finanzierungsverträgen sind Vorgaben des Kommunalabgaben- und Erschließungsbeitragsrechts zu beachten. Insbesondere Erschließungsverträge „singen" davon ein Lied; aktuell - am 01.12.2010 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine sog. kommunale Eigengesellschaft nicht "Dritter" i.S.v. § 124 Abs. 1 BauGB ist.

In unserem Seminar möchten wir Ihnen das Anwendungsfeld von Verträgen der o. g. Art, ihre Bedeutung und die „Stolperdrähte" für die kommunale Praxis vorstellen. Die notwendigen Schritte bis hin zum Abschluss eines rechtssicheren und praktisch handhabbaren Vertrages werden behandelt; zugleich werden die - zu vermeidenden - Fehlerquellen sowie Sicherungsmöglichkeiten aufgezeigt. Auf Alternativen zu Verträgen wird ebenso eingegangen wie auf die Möglichkeiten, in Fällen „gestörter" Vertragsleistungen (doch) noch zum gewünschten (städtebaulichen) Ziel zu gelangen.

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Die Kommune vor dem Verwaltungsgericht – Handreichungen, Empfehlungen und Tipps von Professor Dr. Dr. Jörg Berkemann, Richter am BVerwG a.D. – mit NBauO 2011

Nach der NBauO 2011 soll die Verantwortung für Bauvorhaben noch mehr auf den Bauherrn und Entwurfsverfasser übergehen. Wie reagieren Sie, wenn der Nachbar nunmehr gegen die Beseitigung gleichwohl auftretende baurechtswidrige Zustände klagt?

Wie verhalten Sie sich vor den Verwaltungsgerichten, wenn Beweis erhoben werden soll, Ihre Stellungnahmen ergänzt und Fehler im laufenden Normenkontrollverfahren schnell behoben werden sollen? Was machen Sie, wenn eine vorläufige Außervollzugesetzung des Bebauungsplans beantragt wird? Wann gerät die Veränderungssperre in Gefahr? Wie weit geht der Untersuchungsgrundsatz und was müssen die Parteien liefern? - Welche prozessualen Kniffe und Möglichkeiten gibt es, um vor den Verwaltungsgerichten ein für Ihre Kommune optimales Ergebnis zu erzielen? – Und: Sollte man einen Rechtanwalt beauftragen?

Diese und viele andere Antworten erhalten Sie von einem Experten, der jahrelang die Rechtsprechung des 4. Senats beim BVerwG mitgeprägt hat. Die Teilnehmerzahl haben wir auf 30 Personen begrenzen müssen, um eine intensive Diskussion zu ermöglichen.

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Planen und Bauen in Gemengelagen – das geschickte Zusammenspiel von BauGB und BauNVO – erläutert von Professor Dr. Dr. Jörg Berkemann

„Gemengelagen" – also ein Nebeneinander von Wohnen und gewerblichen Nutzungen – sind sowohl für die planende Gemeinde als auch für die betroffenen Bürger ein sensibles Unterfangen, das häufig konfliktträchtig ist. Im Kern geht es dabei um das Bemühen, den Gewerbetreibenden gesicherte Perspektiven zu eröffnen und zugleich den Anwohnern ein möglichst störungsfreies Wohnen zu ermöglichen – zwei Anliegen, die nicht ohne weiteres miteinander in Einklang zu bringen sind und daher sorgfältige Einzelfall-Prüfungen und strategische Weichenstellungen erfordern. Lernen Sie die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen des Umgangs mit Gemengelagen kennen. Erfahren Sie, welche Entwicklungen, die Rechtsprechung in den letzten Jahren genommen hat und wie Sie vorgehen können, um möglichst auf der rechtssicheren Seite zu sein.

Abgerundet wird das Seminar mit einem Ausblick auf die NBauO 2011, die auch in diesem Bereich Neuerungen mit sich bringt. Dieser Workshop ist auf 24 Personen begrenzt.

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Der Umgang mit Schrottimmobilien und verwahrlosenden Immobilien – Herausforderung, Lösungsansätze und Tipps – mit Ausblick auf die BauGB-Novelle 2011

Während in den letzten Jahrzehnten der Schwerpunkt im Städtebaurecht auf die Planung und Gestaltung wachsender Städte gelegt worden war, stellt sich zukünftig vermehrt die Frage, wie sich die kommunale Familie auf Grund des demografischen Wandels mit schrumpfenden Strukturen, mit verfallenen Häusern und mit Eigentümern in ihrem Gebiet auseinandersetzen, die ihre Immobilie verwahrlosen lassen. Hier gilt es frühzeitig, auf diese Veränderungsprozesse, die auch Norddeutschland mit unterschiedlicher regionaler Härte erreichen werden, zu reagieren.

Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem Bundesrecht und Landesrecht werden von Herrn Prof. Krautzberger und Herrn Tiemann beleuchtet und enden mit einem Ausblick auf die BauGB-Novelle 2011, die vor allem in diesem sensiblen Bereich den Kommunen eine Hilfestellung geben will.

Zwei Beispiele der kommunalen Praxis aus Bremerhaven und Hannoversch Münden sollen die unterschiedlichen Herausforderungen aufzeigen, vor die unsere Städte gestellt werden können. Im Anschluss daran werden die Vortragenden Lösungsmöglichkeiten und Wege aufzeigen, um auf diese Herausforderung zu reagieren.

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Workshop: Öffentliches Baurecht kompakt

Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen ein Kompaktseminar rund um das Öffentliche Baurecht. Komprimiert erhalte Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche dieses Rechtsgebiets, so dass sowohl Berufseinsteiger als auch erfahrene Kollegen, die ein Wissensupdate möchten, von diesen Kurs profitieren. Mit Herrn Bundesrichter a.d. Halama steht in ein Experte zur Verfü-gung, der diese komplexe Materie in didaktisch hervorragender Weise darstellen kann (ohne Power Point !).

Erfahren Sie an diesem Tag:

- Die Bauleitplanung: Vom F-Plan zum B-Plan
- Formelle und materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für einen B-Plan
- Der Inhalt eines B-Planes
- Die Sicherung der Bauleitplanung
- Das Einvernehmen der Gemeinde

Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

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BauGB 2011 und 2012 im Überblick

Das „Gesetz zur Stärkung Förderung der klimagerechten Entwicklung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in Städten und Gemeinden" ist im Juli 2011 in Kraft getreten (Teil 1 der Novelle). Anlass war die durch die Atomkatastrophe im japanischen Fukushima bewirkte „Energiewende": Von den Städten und Gemeinden wird jetzt eine aktive Rolle bei der Politik des Klimaschutzes („Vorbeugung"), aber auch der Klimaanpassung („Folgen der Klimaveränderungen auffangen") aufgegeben.

Die örtliche Bauleitplanung hat nunmehr auch die Aufgabe, dem Klimaschutz und der Klimaanpassung insgesamt, also nicht nur örtlich zu dienen. Damit werden Grundlagen für eine umfassende energetische Neuorientierung geschaffen.

Neben der Bauleitplanung werden bei der Zulassung von Vorhaben in bebauten Bereichen wie auch im Außenbereich Erleichterungen für energetische Vorhaben geschaffen.

Der Ausbau der Windenergie und das Repowering von Anlagen wird durch die Flächennutzungsplanung Bauleitplanung verstärk vorangetrieben.

Der Stadtumbau wird als zentrales Instrument zum Umbau der vorhandenen Siedlungsgebiete umgestaltet: Klimaschutz und Klimaanpassung treten neben die bisherigen Ziele der Anpassung an die demographische Entwicklung und die wirtschaftlichen Strukturumbrüche.

Das am 01.01.2012 ebenfalls neu in Kraft tretende Neue Energien Gesetz (EEG) wird die durch den ersten Änderungsteil des BauGB hervorgerufenen Veränderungen umsetzen. Die Förderung des Ausbaus von Anlagen für Erneuerbare Energien setzt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit voraus. Erfahren Sie, wie das Zusammenspiel der verschiedenen Fachgesetze in der Praxis funktionieren kann.

Im Frühling 2012 hat die Bundesregierung eine zweite Novelle des Baugesetzbuchs einschließlich einer BauNVO-Novelle beschlossen; Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts." Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2012 in Kraft treten; der Referentenentwurf liegt vor. Die vorgesehenen Neuregelungen zum BauGB sollen der Innenentwicklung der Gemeinde einen weiteren Vorrang geben. Weitere Änderungen betreffen die Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan, die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten, die Neuregelung des Erschließungsvertrags sowie den Rückbau von „Schrotimmobilien". Weiterhin sollen einige Regelungen zum Bauen im Außenbereich geändert werden, u.a. die nicht-landwirtschaftliche Tierhaltung.

In der BauNVO sind u.a. Änderungen vorgesehen zu den Anlagen zur Betreuung von Kindern in reinen Wohngebieten, zu Solaranlagen an oder auf Gebäuden, zur Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung sowie zum Vollgeschossbegriff.

Hierüber informiert Sie unser Referent umfassend.

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Ordnungswidrigkeiten in der kommunalen Praxis rechtssicher ahnden

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in der kommunalen Praxis ist ein weites Feld:

Vom „Klassiker" der Verstöße im Straßenverkehr bis hin zu „Sonder"-Owi's etwa aus den Bereichen des Bau- und Gaststättenrechts reicht die Palette, die wir in diesem Seminar behandeln.

Vorab werden Ihnen die Grundzüge dieses besonderen Verfahrens durch einen erfahrenen Richter am AG in Lehrte in Straf- und Bußgeldverfahren dargelegt. Hierbei wird ein Augenmerk auf die Bemessung von Geldbußen gelegt, ein in der kommunalen Praxis rechtsanfälliger und sensibler Bereich. Erfahren Sie aus der Sicht eines Zivilrichters, was Sie im OWi-Bereich noch stärker beachten können.

Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt

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Effektives Zeit- und Büromanagement

Das folgende Zitat stammt von Buddha: „Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von neuem beginnen."

Der Neuanfang gilt auch für unsere kostbare Ressource: Zeit – von der wir scheinbar immer weniger haben. Erfahren Sie von einem zertifizierten Prozessmanager und EDV-Coach, wie wir mit innovativen Hilfsmitteln, ab morgen unsere Zeit etwas effektiver nutzen können. Als besonderes Highlight erhalten Sie ein Hilfstool, das Ihnen eine wichtige Arbeitserleichterung sein wird. Dieses Tool hat der Referent für seine Großkunden aus der Privatwirtschaft entwickelt und stellt es Ihnen während des Seminars vor.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung der individuellen Fragen und Wünsche der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ermöglichen.

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Pfusch am Bau: Prozesstaktische Tipps und Hilfestellungen

In der Praxis bleiben Mängel und Schäden im Rahmen der Bauausführung nicht aus. Zwar geht es hierbei meist um bautechnische Fragen. Ob dem Auftraggeber Mängelansprüche zustehen oder der Auftragnehmer gewährleistungspflichtig ist, ist aber eine rechtliche Frage. Wer im Rahmen dieser Auseinandersetzung Fehler macht, kann viel Geld verlieren. Schon deshalb lohnt es sich, Kenntnisse über die außergerichtliche und gerichtliche Sicherung bauvertraglicher Ansprüche zu erwerben bzw. aufzufrischen. Im Rahmen des vorliegenden Seminars werden hierzu anhand zahlreicher Praxisbeispiele die wichtigsten, in der Baupraxis immer wieder kehrenden Probleme und Fallgestaltungen behandelt.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

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Verkehrssicherungspflicht der Städte und Gemeinden auf Straßen, Plätzen und in Gebäuden

Das Seminar befasst sich mit den Pflichten der öffentlichen Hand im Rahmen der Verkehrssicherung. Die hierzu zahlreich ergangenen Gerichtsentscheidungen umfassen eine breite Palette. Neben dem schon klassischen „Schlagloch- und Gullydeckelfall“ kommen vor allem bei Straßenbäumen, Baustellen und Gebäuden fortwährend neue Aspekte der Verantwortlichkeiten durch die Rechtsprechung hinzu.

Sie erhalten auf unserem Seminar

  • einen systematischen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Amts- und Staatshaftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
  • eine aktuelle Behandlung von praxisrelevanten Problemen der Verkehrssicherung auf Straßen, Plätzen und in Gebäuden anhand von Beispielsfällen aus der einschlägigen Rechtsprechung,
  • eine Vorstellung und lösungsorientierte Diskussion von Beispielsfällen aus dem Teilnehmerkreis.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Experte Prof. Dr. Farke in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zum Seminar auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an den Referenten zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

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Betriebskosten wirksam vereinbaren und fehlerfrei abrechnen

Der seit Jahren zu verzeichnende Anstieg der Betriebskosten, der sogenannten „zweiten Miete“, belastet die Haushalte ganz erheblich. Zusätzlich haben die Gerichte die rechtlichen Anforderungen an Struktur und Inhalt der Betriebskostenabrechnungen schrittweise mehr und mehr erhöht und verschärft.

Das führt zwangsläufig zu immer mehr Prozessen zwischen Mietern und Vermietern. Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich mit dieser Thematik in großer Regelmäßigkeit. Da die Entscheidungen des BGH die verbindliche höchstrichterliche Rechtsprechung liefern, ist ihre Kenntnis für jeden Vermieter und Verwalter ein Muss. Geht er doch sonst das Risiko erheblicher Verluste ein.

Das Seminar richtet sich an die wohnungswirtschaftliche Praxis und vermittelt klar verständlich die scharfen Anforderungen an die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten. Zudem werden aus dem Dschungel an Gerichtsentscheidungen die wirklich praxisrelevanten Urteile herausgefiltert.

Mit der Teilnahme an dem Seminar schaffen Sie sich so die Grundlage für das korrekte Abrechnen. Eine verständliche Alltagssprache, etliche Praxishinweise und Formulierungsvorschläge sowie eine detaillierte Musterabrechnung erleichtern Ihre Tagesarbeit.

Profitieren Sie von diesen Leitlinien, um klare Vereinbarungen und saubere Abrechnungen zu erzielen.

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Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Herr Halama, Richter am BVerwG a.D., erörtert hierzu auch die NBauO 2012!

In der kommunalen Praxis spielen Ausnahmen und Befreiungen sowohl im Bauplanungs- als auch im Bauordnungsrecht eine wichtige Rolle – ermöglichen sie oft erst ein Bauvorhaben, bei dem es sonst „hakt“. Die Intention des Gesetzgebers, die vom Wortlaut her eine eher restriktive Handhabung impliziert, wird nicht immer berücksichtigt – so die Kritik, die auch in aktuellen Urteilen zu lesen ist.

Erfahren Sie von einem didaktisch hervorragenden Referenten, wie Sie mit diesen Instrumenten rechtssicher umgehen können.

Als besonderes Highlight wird Herr Halama auch auf die Änderung der NBauO 2012, die „nur“ noch mit Abweichungen arbeitet, in diesem Bereich eingehen. Informieren Sie sich so zeitnah wie möglich, was diese wichtigen Änderungen für Ihre tägliche Arbeit mit sich bringen werden. Die Teilnehmerzahl ist auf Grund der gewünschten, intensiven Diskussion auf 30 Personen begrenzt. Bitte Text des BauGB und der NBauO mitbringen, sofern vorhanden.

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Anforderungen an die visuelle Baumkontrolle (unter Berücksichtigung der FLL-Baumkontrollrichtlinie 2010) – mit praktischen Übungen

In der Praxis hat sich zunehmend die FLL-Richtlinie 2010 zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen durchgesetzt, nachdem die erste Richtlinie aus dem Jahre 2004 inzwischen überarbeitet und durch die aktuelle Fassung vom 24.12.2010 ersetzt wurde.

Auf der Grundlage seiner langjährigen Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung der Richtlinie wird Sie der Referent, Herr Prof. Dr. Volker Rudolph, mit diesem Regelwerk vertraut machen.

Neben den Grundlagen der FLL-Richtlinie werden auch praktische Anforderungen sowie mögliche juristische Konsequenzen für den Baumkontrolleur, den Baumpfleger und den Sachverständigen anhand von Beispielen erläutert, u.a.:

  • Aktuelle Urteile zum Grenzbaum und zum Grünastbruch
  • Haftungsfragen bei Sturm
  • Die FLL-Baumkontrollrichtlinie aus Sicht der Kommunalversicherer
  • Aktuelle Urteile zu Baumkontrolle und Verkehrssicherheit
  • Bohren, Zugversuche und/oder Schalltomographenmessungen
  • Praktische Übungen am Baum
  • Einsichtnahme von ausgewählten Gutachten

Gerne steht Ihnen der Referent während des Seminars für die Behandlung Ihrer Fragen und Ihrer speziellen Problemfälle zur Verfügung

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Workshop: Natur- und Artenschutz – Tipps und Empfehlungen

Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen ein Kompaktseminar rund um die breite Themenpalette des Natur- und Artenschutzes bezogen auf aktuelle Herausforderungen in der kommunalen Praxis. Neben einem komprimierten Überblick erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie funktioniert das Zusammenspiel von Natur- und Artenschutz auf der einen und Bauplanungsrecht auf der anderen Seite?
  • Welche aktuellen Entwicklungen gibt es in der Rechtsprechung?
  • Wie ist das besondere Artenschutzrecht bei Windkraftanlagen zu berücksichtigen?
  • Welche Abstandsempfehlungen gilt es zu beachten?
  • Wie kann eine Konfliktbewältigung nach der Errichtung einer baulichen Anlage aussehen?

Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

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Workshop: Excel für Fortgeschrittene – Auswertung und Berichte

Mit diesem Workshop wenden wir uns an Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bereits Excel-Kenntnisse haben und eine Vertiefung wünschen, die zu einem hohen Mehrwert für die tägliche Arbeit in der kommunalen Praxis führen kann. Der Schwerpunkt liegt auf Möglichkeiten der Auswertung und Berichte über Excel.

Als Referent steht Herr Roth, Zertifizierter Prozessmanager und EDV-Coach, der seit vielen Jahren erfolgreich Großkunden auch in diesem Bereich schult, zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung der individuellen Fragen und Wünsche der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ermöglichen.

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NBauO 2012 im Überblick – mit drei Referenten der obersten Bauaufsicht

Die NBauO 2012 ist im Vergleich zu der NBauO 2003 grundlegend geändert worden (GVBl. vom 12.04.2012, S. 46) und gilt in einigen Bereichen bereits seit dem 13. April 2012 (etwa die neuen Abstandsvorschriften), während die übrigen Regelungen am dem 01.11.2012 gelten werden.

Durch drei Vertreter der obersten Bauaufsicht beim zuständigen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration erhalten Sie einen komprimierten Überblick über die wesentlichsten Änderungen:

  • Bedeutung der neuen Gebäudeklassen für die Praxis
  • Sonderbauten und „einfache“ Bauten
  • Vereinfachtes Verfahren als Regelverfahren
  • Anforderungen an den BrandschutzDas neue System der Abweichung
  • Weitere Änderungen im formellen und materiellen Recht
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Eisenbahnkreuzungsrecht - Grundlagen und Anwendungsprobleme

Den Kommunen obliegt im Rahmen Ihres Selbstverwaltungsrechts auch die Aufgabe, ein ausreichendes und allen Bedürfnissen entsprechendes innerörtliches Verkehrsnetz zu schaffen und aufrecht zu erhalten. In diesem Zusammenhang stellen sich beim Aufeinandertreffen der Verkehrsträger „Schiene“ und „Straße“ u.a. folgende Fragen:

 

  • Was ist zu beachten, wenn ein höhengleicher Bahnübergang durch eine Überführung (Bau einer Eisenbahn- oder Straßenüberführung) ersetzt werden soll?

 

  • Wie werden die Kosten der Baumaßnahme und der Unterhaltung der Kreuzung zwischen den Beteiligten aufgeteilt?

 

  • Was ist bei der Abrechnung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen zu beachten?

 

  • Ist es sinnvoll, Planungs- und Kreuzungsvereinbarungen abzuschließen?

 

  • Welche typischen Probleme sind bei der Gestaltung der Vereinbarungen zu beachten?

 

Diese und weitere Fragen des Eisenbahnkreuzungsrechts werden im Seminar vor allem anhand konkreter Fälle behandelt. Sie gewinnen damit mehr Sicherheit im Umgang mit den Kreuzungsvorschriften und bei der Realisierung von Bauvorhaben, die Investitionsmittel an den Standort der Kommunen binden und einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur leisten.

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Mietrecht 2012

In dem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Mietrecht unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den ständig aktuellen Themen „Schönheitsreparaturen“ sowie den „Rechtsfragen im Rahmen der Beendigung des Mietverhältnisses“.

 

In diesem Sommer wird voraussichtlich das Mietrechtsänderungsgesetz verabschiedet werden.

Dieses bringt gewichtige Änderungen und Erleichterungen für den Vermieter insbesondere in den Bereichen „Modernisierungsmaßnahmen“ und „Beschleunigungsmöglichkeiten bei Zahlungsansprüchen“, die im Seminar ausführlich vorgestellt werden.

 

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfälle behandelt unsere Referentin Rechtsanwältin Kirsten Metter-Roeb in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.

 

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zu den Seminarthemen auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an die Referentin zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

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Digitalisierung der Handelswelt und Auswirkungen auf die Stadtentwicklung

Der Umsatz des Einzelhandels aus dem Internet ist in einem stetigen und Branchenbedingt teils stürmischen Wachstum begriffen. 2009 lag der Umsatzanteil bei knapp 7%; für 2015 sind über 10% prognostiziert. Die Kunden erkennen zunehmend die Vorteile, die mit dem Einkauf im Internet verbunden sind: hohe Preistransparenz, Verfügbarkeit und Auswahl. Alles kann immer und überall eingekauft werden.

Der Handel reagiert auf diesen Trend. Nicht nur die großen Handelskonzerne beschäftigen sich mit dem Multi Channel Vertrieb als ganzheitliche Form der Kundenansprache, sondern auch viele mittelständische Handelsbetriebe erkennen die Chance, in einen noch intensiveren Kontakt mit den Kunden zu treten.

Fest steht, dass der stationäre Handel je nach Branche unterschiedlich von der Entwicklung betroffen ist. Im Buch- und Elektrohandel geht der Trend zu einem Abbau von Verkaufsflächen. Neue Betriebsformen entstehen – Pure Player aus dem Online-Handel entdecken andererseits auch den stationären Einzelhandel für sich.

Was aber bedeutet dies für die Städte und deren Entwicklung als traditionelle Handelsplätze? Wird der Marktplatz als Treffpunkt und Umschlagort in der Stadt durch einen virtuellen Marktplatz abgelöst? Wird das Ladenlokal zukünftig überwiegend als Showroom dienen? Kann man dann überhaupt noch von Verkaufsflächen sprechen? Wem wird der Umsatz zugeordnet? Wie können sich die Städte auf diese Entwicklung einstellen?

Diskutieren Sie diese und weitere Fragen kompetent und lösungsorientiert mit den Referenten.

Das Seminar soll Ihnen einen Ein- und Überblick über die Entwicklung im Online- und mobilen Handel und die möglichen Implikationen für die Entwicklung der Städte geben.

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Die neue Trinkwasserverordnung - Mit den geplanten Änderungen von Juni 2012

Die seit dem 01. November 2012 geltende neue Trinkwasserverordnung (TrinkwasserV) räumt den Behörden umfassende Überwachungs- und Eingriffskompetenzen ein.

Zur Sicherung der Trinkwasserqualität wurde gegenüber dem bisherigen Recht der Pflichtenkatalog für den Haus- bzw. Wohnungseigentümer wesentlich erweitert. Klargestellt ist jetzt, dass in ihrem Anwendungsbereich jede Vermietung von Wohnungen unter den Begriff „gewerblich“ fällt. Die Verordnung gilt also für jede Vermietung, ob es sich um große oder kleine Objekte handelt, ob Wohn- oder Geschäftsraum vermietet wird.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich der Belastung des Trinkwassers mit Legionellen oder Blei.

Das Seminar gibt Vermietern, Eigentümern und Verwaltern die Möglichkeit, den notwendigen Überblick über die zahlreichen ineinander verschachtelten Bestimmungen zu gewinnen. Denn die Verletzung  zahlreicher Pflichten der Verordnung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 25.000 EURO belegt werden. In bestimmten Einzelfällen kann sogar nach § 75 Infektionsschutzgesetz „Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder …Geldstrafe“ verhängt werden.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Experte RA Frank-Georg Pfeifer in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zum Seminar auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an den Referenten zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

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NBauO 2012 im Überblick – mit drei Referenten der obersten Bauaufsicht

Die NBauO 2012 ist im Vergleich zu der NBauO 2003 grundlegend geändert worden (GVBl. vom 12.04.2012, S. 46) und gilt in einigen Bereichen bereits seit dem 13. April 2012 (etwa die neuen Abstandsvorschriften), während die übrigen Regelungen am dem 01.11.2012 gelten werden.

Durch drei Vertreter der obersten Bauaufsicht beim zuständigen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration erhalten Sie einen komprimierten Überblick über die wesentlichsten Änderungen:

  • Bedeutung der neuen Gebäudeklassen für die Praxis
  • Sonderbauten und „einfache“ Bauten
  • Vereinfachtes Verfahren als Regelverfahren
  • Anforderungen an den BrandschutzDas neue System der Abweichung
  • Weitere Änderungen im formellen und materiellen Recht
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NBauO 2012 im Überblick – mit drei Referenten der obersten Bauaufsicht

Die NBauO 2012 ist im Vergleich zu der NBauO 2003 grundlegend geändert worden (GVBl. vom 12.04.2012, S. 46) und gilt in einigen Bereichen bereits seit dem 13. April 2012 (etwa die neuen Abstandsvorschriften), während die übrigen Regelungen am dem 01.11.2012 gelten werden.

Durch drei Vertreter der obersten Bauaufsicht beim zuständigen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration erhalten Sie einen komprimierten Überblick über die wesentlichsten Änderungen:

  • Bedeutung der neuen Gebäudeklassen für die Praxis
  • Sonderbauten und „einfache“ Bauten
  • Vereinfachtes Verfahren als Regelverfahren
  • Anforderungen an den BrandschutzDas neue System der Abweichung
  • Weitere Änderungen im formellen und materiellen Recht
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Aktuelle Rechtsprechung, Entwicklungen und Herausforderungen im Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht mit Auswirkungen der BauGB-Novellen

Mit einem innovativen Mix aus Fachdiskussion zur jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verwaltungsgerichte in Niedersachsen sowie interaktiven Elementen haben wir für Sie ein interessantes Programm zusammengestellt:

Mit dem ehemaligen Vorsitzenden Richter des zuständigen 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Herrn Dr. Ulrich Storost, steht ein Referent zur Verfügung, der die Rechtsentwicklung im Erschließungsbereich unmittelbar darstellen und in ihren Auswirkungen auf die kommunale Praxis übertragen kann. Im Anschluss daran erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen im Straßenausbaubeitragsrecht vom Vizepräsidenten des VG Lüneburg, Herrn Wolfgang Siebert.

Die Bestandteile einer gut geführten Beitragsakte und typische Fallstricke im Verwaltungsverfahren sind die Themen, die eine erfahrene kommunalen Praktikerin, Frau Astrid von Eersel, vortragen wird.

Neuere Anwendungsfelder für Erschließungsverträge u.a. in den Bereichen Windenergie und Biogasanlagen sowie die Auswirkungen auf das Beitrags- und Gebührenrecht durch das BauGB 2012 wird Herr Turgut Pencereci, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, darstellen.

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Aktuelle Entwicklungen und Steuerungsoptionen im Bereich des Einzelhandels - mit LROP 2012

Die planerische Steuerung von Einzelhandelsvorhaben ist in der kommunalen Praxis ein Dauerbrenner. Unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen in diesem Bereich können sie mit den Referenten und den Kolleginnen und Kollegen diskutieren.

Ein aktueller Schwerpunkt des Seminar lautet: Wie ist das Verhältnis von Verträglichkeitsgutachen zu Einzelhandelskonzepten? Welche Stellschrauben gibt es zur Bewertung der Verträglichkeit?

Tauschen Sie sich mit den Referenten weiter aus, welche Rechtsgrundlagen zur planerischen Steuerung von Einzelhandelsvorhaben bestehen, welche Richtung die aktuelle Rechtsprechung vorgibt , welche planerische Strategien auch aus Gutachtersicht Erfolg versprechend sein können und welche Änderungsvorschläge zur Einzelhandelssteuerung bei der anstehenden Novellierung des BauGB und der BauNVO diskutiert werden. Hierbei gehen die Referenten auch auf die aktuellen Änderungen im Bereich des Raumordnungsrechts ein.

Mit Herrn RA Dr. Janning und Dr. Acocella stehen Ihnen zwei Experten zur Verfügung, die Ihnen konkrete Tipps und Steuerungsempfehlungen geben können, um den Umgang mit dieser schwierigen Materie noch besser händeln zu können.

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Anforderungen an den Brandschutz und -Konzepte nach der NBauO 2012 - Praktikerseminar mit Branddirektor Dipl.-Phys. Georg Spangardt

Die Berufsfeuerwehren in NRW arbeiten schon seit geraumer Zeit mit den Anforderungen an Brandschutz und -Konzepten, welche die NBauO 2012 erst aufgestellt hat.

Grund genug, einen erfahrenen Praktiker und bekannten Vortragenden aus NRW einzuladen, der an konkreten Beispielen die einzelnen Prüfpunkte im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes plastisch erläutern wird.

Gerne können Sie im Vorfeld konkrete Fragen oder Fälle schildern, die auf diesem Workshop gemeinsam erörtert und beantwortet werden sollen.

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Sicherheitskonzepte bei Großveranstaltungen – Tipps und Empfehlungen

Mit diesem interaktiven Workshop widmen wir uns einem in der kommunalen Praxis sehr wichtigen Themenkomplex: Die Anforderungen an Sicherheitskonzepte bei Großveranstaltungen.

Neben einer theoretischen Einführung wird die Referentin anhand eines konkreten Beispiels erläutern, welche Anforderungen an Sicherheitskonzepte zu stellen sind, wie sie mit Hilfe einer Bewertungsmatrix geprüft und schließlich wie ein eigene Sicherheitskonzept gestaltet werden kann.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragestellungen mailen, die wir dann umgehend an die Referentin weiterleiten werden. Aufgrund der gewünschten Diskussion haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen.

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Seminar exklusiv für Ratsmitglieder: Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand

Das Seminar befasst sich mit den Pflichten der öffentlichen Hand im Rahmen der Verkehrssicherung.

Sie erhalten auf unserem Seminar

  • einen kompakten Überblick über die Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Amts- und Staatshaftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
  • eine aktuelle und lösungsorientierte Behandlung von praxisrelevanten Problemen der Verkehrssicherung auf Straßen und Wegen einschl. Winterdienst,
  • eine Diskussion von Beispielsfällen aus dem Teilnehmerkreis.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Sie brauchen hierzu keinerlei Vorkenntnisse.

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Spielhallen, Wettbüros, und andere "Vergnügungsstätten" - Städtebauliche Steuerungs- und Verhinderungsoptionen in der Praxis

AKTUELL: Glücksspielgesetz und GlücksspielVO

Vergnügungsstätten sind Gewerbebetriebe besonderer Art, die auf der einen Seite einen durchaus beachtlichen Wirtschaftsfaktor darstellen, auf der anderen Seite die planende Kommune vor vielfältige Herausforderungen stellen: Straßenzüge geraten in Verruf, Anwohner protestieren und auch die Presse findet Schlagzeilen.

Momentan im Fluss sind die gewerberechtlichen Regelungen für Spielhallen und Wettbüros. Zum 01. Juli 2012 ist der Glücksspielvertrag in Kraft getreten. Ebenfalls das Niedersächische Glücksspielgesetz und die entsprechende Verordnung. Die Referenten werden – tagesaktuell – auf diese wichtigen Punkte eingehen. Das Verbot der Mehrfachspielhallen und die jeweiligen Mindestabstände zwischen Spielhallen wird sich auch auf die bauleitplanerische Steuerung von Vergnügungsstätten – auch im Bereich der Wettbüros – auswirken.

Tauschen Sie sich mit den Referenten aus, welche Rechtsgrundlagen zur planerischen Steuerung von Vergnügungsstätten bestehen, welche Richtung die aktuelle Rechtsprechung vorgibt und welche planerische Strategien auch aus Gutachtersicht Erfolg versprechend sein können.

Mit Herrn RA Dr. Janning und Dr. Acocella stehen Ihnen zwei Experten zur Verfügung, die Ihnen konkrete Tipps und Steuerungsempfehlungen geben können, um den Umgang mit dieser schwierigen Materie noch besser händeln zu können.

 

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Die Kommune vor dem Verwaltungsgericht: Von A wie Aktenführung bis Z wie Zeugen

Wie läuft eigentlich so ein verwaltungsgerichtliches Verfahren? Wie weit gilt der Untersuchungsgrundsatz, sucht das Verwaltungsgericht ungefragt nach Fehlern im Bescheid? Sind Beweisanträge sinnvoll, und was ist bei einem gerichtlichen Ortstermins zu beachten? Wie gehe ich mit gerichtlichen Anfragen um? Wie sieht eine saubere Aktenführung aus, und welche Akten braucht das Gericht überhaupt? Was kostet ein Gerichtsverfahren, was ein Rechtsanwalt in den verschiedenen Bereichen? Welche Heilungsmöglichkeiten gibt es für einen fehlerhaften Bescheid im Abgabenprozess? Was mache ich, wenn ich den Prozess gewinne, aber der Gegner zahlt mir meinen Anwalt nicht?

Diese und andere spannende Fragen beantwortet Ihnen Herr Siebert, Vizepräsident des VG Lüneburg, in gewohnt spannender und didaktisch gelungener Weise.

Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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HOAI – Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen

Im Rahmen dieses Workshops informiert der Referent, Herr RA Dr. Theißen, über die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen zur HOAI und beantwortet u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Änderungen bringt eine künftige HOAI-Novelle?
  • Was ist bei Honorarabrechnungen mit Planern zu beachten?
  • Wann haftet der Planer?
Details & Termine


Betriebskosten wirksam vereinbaren und fehlerfrei abrechnen

Der seit Jahren zu verzeichnende Anstieg der Betriebskosten, der sogenannten „zweiten Miete“, belastet die Haushalte ganz erheblich. Zusätzlich haben die Gerichte die rechtlichen Anforderungen an Struktur und Inhalt der Betriebskostenabrechnungen schrittweise mehr und mehr erhöht und verschärft.

Das führt zwangsläufig zu immer mehr Prozessen zwischen Mietern und Vermietern. Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich mit dieser Thematik in großer Regelmäßigkeit. Da die Entscheidungen des BGH die verbindliche höchstrichterliche Rechtsprechung liefern, ist ihre Kenntnis für jeden Vermieter und Verwalter ein Muss. Geht er doch sonst das Risiko erheblicher Verluste ein.

Das Seminar richtet sich an die wohnungswirtschaftliche Praxis und vermittelt klar verständlich die scharfen Anforderungen an die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten. Zudem werden aus dem Dschungel an Gerichtsentscheidungen die wirklich praxisrelevanten Urteile herausgefiltert.

Mit der Teilnahme an dem Seminar schaffen Sie sich so die Grundlage für das korrekte Abrechnen. Eine verständliche Alltagssprache, etliche Praxishinweise und Formulierungsvorschläge sowie eine detaillierte Musterabrechnung erleichtern Ihre Tagesarbeit.

Profitieren Sie von diesen Leitlinien, um klare Vereinbarungen und saubere Abrechnungen zu erzielen.

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Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen

In Fortsetzung unserer kleinen Reihe zur Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde befasst sich dieses Seminar vertieft mit den Pflichten der öffentlichen Hand im Rahmen der Verkehrssicherung in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen.

Die auch zu diesem Bereich zahlreich ergangenen Gerichtsentscheidungen umfassen eine breite Palette.

Neben der schon klassischen Problematik „Stolperschwelle im Amtsgebäude “ kommen vor allem in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, auf Spielplätzen und in Freizeit- und Sporteinrichtungen fortwährend neue Aspekte der Verantwortlichkeiten durch die Rechtsprechung hinzu.

Sie erhalten auf unserem Seminar  

  • einen systematischen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Amts- und Staatshaftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,  
  • eine aktuelle Behandlung von praxisrelevanten Problemen der Verkehrssicherung in Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen anhand von Beispielsfällen aus der einschlägigen Rechtsprechung,  
  • eine Vorstellung und lösungsorientierte Diskussion von Beispielsfällen aus dem Teilnehmerkreis.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Experte Prof. Dr. Farke in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zum Seminar auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an den Referenten zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

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Immissionsschutz als Problem von Planern, Betreibern und Nachbarn Praktische Tipps und Empfehlungen von OVG- und OLG-Richter Wilke

Der Schutz gegen störende Belästigungen durch Staub, Geruch, Lärm oder Lichtwirkungen ist in der Praxis ein „Thema“ bei (fast) jedem Bau- oder Verkehrsprojekt. Darauf reagieren Planer, Anlagenbetreiber und betroffene Nachbarn - jeweils - höchst unterschiedlich. Das Planungs,- Genehmigungs- und das Nachbarrecht führen dem entsprechend zu unterschiedlichen Perspektiven des Immissionsschutzes.

Dem soll in unserem Seminar nachgegangen werden. Anhand einzelner - und für die Praxis besonders häufiger - Immissionsprobleme werden die wesentlichen Strukturen des Immissionsschutzrechts herausgearbeitet. Die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung - bis zum „heutigen“ Tag - werden berücksichtigt. Gern werden auch Themenvorschläge und Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das Seminar „eingebaut“.

Mit Herrn Richter am OVG und OLG Wilke steht ein Experte zur Verfügung, der didaktisch hervorrangend vorträgt.

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Das NDSchG – Änderungen für die kommunale Praxis mit Bezügen zur NBauO 2012

Das niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) vom 26.05.2011 bringt einige Änderungen für die kommunale Praxis mit sich, zumal seit der letzten Novellierung etliche Entscheidungen zum Denkmalbegriff und auch zu Einzelheiten der Erhaltungspflicht ergangen sind.

Insbesondere der Schutz der Denkmale bei der Nutzung von Wind- und Sonnenenergie bleibt ein konflikträchtiges Themengebiet, ebenso wie die eigentumsrechtliche Frage der Zumutbarkeit des Denkmalerhalts.

Der Referent, Herr Dr. Winghart, Präsident des Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege, war beim Gesetzgebungsverfahren unmittelbar beteiligt und wird aus der Sicht eines Denkmalpflegers mit Ihnen über die Auswirkungen des NDSchG diskutieren. Hierbei sind auch die Schnittstellen zur NBauO 2012 von Bedeutung.

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BauGB-Novelle 2012 und die Auswirkungen auf die kommunale Praxis

Der zweite Teil der BauGB-Novelle bringt weitgehende Änderungen für die kommunale Praxis mit sich: Der Anwendungsgereich für städtebauliche Verträge wird erweitert, UVP-pflichtige Anlagen werden bei der Intensivtierhaltung nicht mehr gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert sein, der bisher problematische Umgang mit „Schrottimmobilien“ wird geregelt und zudem wird die BauNVO in wichtigen Punkten ergänzt.

Mit Herrn Prof. Michael Krautzberger steht Ihnen ein ausgewiesener Experte und Kommentator zur Verfügung, der die wesentlichen Änderungen praxisgerecht vorträgt und zudem Handreichungen und Tipps für die kommunale Praxis geben kann.

Informieren Sie sich über die aktuellsten Entwicklungen im Baurecht.

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BauGB-Novelle 2012 und die Auswirkungen auf die kommunale Praxis

Der zweite Teil der BauGB-Novelle bringt weitgehende Änderungen für die kommunale Praxis mit sich: Der Anwendungsgereich für städtebauliche Verträge wird erweitert, UVP-pflichtige Anlagen werden bei der Intensivtierhaltung nicht mehr gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert sein, der bisher problematische Umgang mit „Schrottimmobilien“ wird geregelt und zudem wird die BauNVO in wichtigen Punkten ergänzt.

Mit Herrn Prof. Michael Krautzberger steht Ihnen ein ausgewiesener Experte und Kommentator zur Verfügung, der die wesentlichen Änderungen praxisgerecht vorträgt und zudem Handreichungen und Tipps für die kommunale Praxis geben kann.

Informieren Sie sich über die aktuellsten Entwicklungen im Baurecht.

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Seminar exklusiv für Ratsmitglieder: Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand

Die Verkehrssicherungspflichten sind eine Schöpfung des Richterrechts und basieren auf § 823 Abs. 1 BGB. Die –allgemeine- Verkehrssicherungspflicht folgt aus dem Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, d.h. sie herruft oder sie in seinem Verantwortungsbereich andauern lässt, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen hat, damit sich die potentiellen Gefahren nicht zum Schaden anderer auswirken.

Sie erhalten auf unserem Seminar

  •  einen kompakten Überblick über die Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Amts- und Staatshaftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
  •  eine aktuelle und lösungsorientierte Behandlung von praxisrelevanten Problemen der Verkehrssicherung auf Straßen und Wegen einschl.  Winterdienst,
  •  eine Diskussion von Beispielsfällen aus dem Teilnehmerkreis.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Sie brauchen hierzu keinerlei Vorkenntnisse.

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Sicherung von Ver- und Entsorgungsleitungen - Rechte, Pflichten, Risiken

Die Leitungen der Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen verlaufen im Wesentlichen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Es müssen aber auch Grundstücke privater Dritter in Anspruch genommen werden.

Das Seminar beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die öffentlichen Verkehrswege und Grundstücke privater Dritter für die Verlegung und Unterhaltung der Leitungen in Anspruch genommen werden dürfen.

Mit der Inanspruchnahme sind aber weitere Folgeprobleme verbunden, die bewältigt werden müssen, z.B.:

  • In welcher Höhe ist ggf. eine Entschädigung zu zahlen?
  • Wie kann das Versorgungsunternehmen verhindern, dass es sein Leitungsrecht wieder verliert?
  • Welche Rechte hat der betroffene Grundstückseigentümer?
  • Was ist bei der Ausübung des Rechts, insbesondere bei der Unterhaltung zu beachten?

Hierzu sollen Lösungswege aufgezeigt und konkrete Fragen aus dem Teilnehmerkreis beantwortet werden.

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Besondere Probleme des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts

Dieses Seminar ist nicht nur für Verwaltungsbedienstete, die mit Straßen im eigentlichen Sinne befasst sind, eine sehr gute Möglichkeit, sich einen Überblick über das aktuelle Straßenrecht zu verschaffen. Auch für die Bau-, Planungs- und Straßenverkehrsbehörden sind die Seminar-inhalte von beruflichem Belang.

Die neuesten Entscheidungen der Gerichte im Bereich des Straßenrechts werden vorgestellt; zudem wird die Bedeutung dieser Entscheidungen für die Praxis anschaulich erläutert. Dabei sollen sowohl grundlegende Fragen als auch aktuelle Einzelprobleme eingehend behandelt werden.

Selbstverständlich erhalten Sie auch die Gelegenheit, gemeinsam mit dem Referenten lösungsorientiert über Fälle aus Ihrer beruflichen Praxis zu diskutieren und Erfahrungen mit den teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Experte Dr. Michael Sauthoff in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.

Freuen Sie sich auf einen spannenden und ergiebigen Seminartag in Hannover. 

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§ 79 NBauO 2012 – Baurechtswidrige Zustände – Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung

Die NBauO 2012 ist im Vergleich zu der NBauO 2003 grundlegend geändert worden (GVBl. vom 12.04.2012, S. 46) und gilt in einigen Bereichen bereits seit dem 13. April 2012 (etwa die neuen Abstandsvorschriften), während die übrigen Regelungen am dem 01.11.2012 gelten werden. Dies trifft auch für den neuen § 79 NBauO zu, der den alten § 89 NBauO ersetzt.

Mit Herrn Ingo Behrens, Vorsitzender Richter am VG Hannover, steht Ihnen ein ausgewiesener Fachmann zu dieser wichtigen Ermächtigungsgrundlage für BauAB zur Verfügung, der Ihnen einen komprimierten Überblick über die wesentlichen Neuerungen geben wird. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Erläuterung aktueller Rechtsprechung anhand von Fallbeispielen.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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NBauO 2012: Grenzabstände – Änderungen und Auswirkungen in der Praxis

Die NBauO 2012 ist im Vergleich zu der NBauO 2003 grundlegend geändert worden (GVBl. vom 12.04.2012, S. 46) und gilt in einigen Bereichen bereits seit dem 13. April 2012 (etwa die neuen Abstandsvorschriften), während die übrigen Regelungen am dem 01.11.2012 gelten werden. Die Regelungen der §§ 5 ff. NBauO sind nunmehr einige Monate in Kraft, so dass die Praxistauglichkeit und mögliche Fehlerquellen in der Anwendung näher untersucht werden können.

Mit Herrn Dr. Erich Breyer steht Ihnen ein Experte zur Verfügung, der auch die Kommentierung im Große-Suchsdorf (9. Aufl. 2012) für diesen wichtigen Bereich übernimmt, zur Verfügung.

Gerne können Sie im Vorfeld des Seminars Ihre Fragen und Anregungen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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BauNVO 2012 – tagesaktuell erörtert von Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann

Neben einem umfangreichen Skript zur BauNVO, das in der kommunalen Praxis als wertvolles Nachschlagewerk dienen kann, erhalten Sie sowohl einen komprimierten Überblick über die wesentlichen Bereiche der BauNVO als auch einen tagesaktuellen Überblick über die Änderungen zum BauGB und die  BauNVO 2012. Der Referentenentwurf sowie die Stellungnahmen liegen vor und im November und Dezember 2012 werden dann die Neuerungen in diesem Bereich ausführlich erörtert werden.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragestellungen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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BauNVO 2012 – tagesaktuell erörtert von Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann

Neben einem umfangreichen Skript zur BauNVO, das in der kommunalen Praxis als wertvolles Nachschlagewerk dienen kann, erhalten Sie sowohl einen komprimierten Überblick über die wesentlichen Bereiche der BauNVO als auch einen tagesaktuellen Überblick über die Änderungen zum BauGB und die BauNVO 2012. Der Referentenentwurf sowie die Stellungnahmen liegen vor und im November und Dezember 2012 werden dann die Neuerungen in diesem Bereich ausführlich erörtert werden.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragestellungen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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E-Commerce: Gefahr für unsere Innenstädte!? Trends, Chancen, Risiken

Der Umsatz des Einzelhandels aus dem Internet ist in einem stetigen und branchenbedingt teils stürmischen Wachstum begriffen. 2009 lag der Umsatzanteil bei knapp 7%; für 2015 sind über 10% prognostiziert. Die Kunden erkennen zunehmend die Vorteile, die mit dem Einkauf im Internet verbunden sind: hohe Preistransparenz, Verfügbarkeit und Auswahl. Alles kann immer und überall eingekauft werden.

Der Handel reagiert auf diesen Trend. Nicht nur die großen Handelskonzerne beschäftigen sich mit dem Multi Channel Vertrieb als ganzheitliche Form der Kundenansprache, sondern auch viele mittelständische Handelsbetriebe erkennen die Chance, in einen noch intensiveren Kontakt mit den Kunden zu treten.

Fest steht, dass der stationäre Handel je nach Branche unterschiedlich von der Entwicklung betroffen ist. Im Buch- und Elektrohandel geht der Trend zu einem Abbau von Verkaufsflächen. Neue Betriebsformen entstehen – Pure Player aus dem Online-Handel entdecken andererseits auch den stationären Einzelhandel für sich.

Was aber bedeutet dies für die Städte und deren Entwicklung als traditionelle Handelsplätze? Wird der Marktplatz als Treffpunkt und Umschlagort in der Stadt durch einen virtuellen Marktplatz abgelöst? Wird das Ladenlokal zukünftig überwiegend als Showroom dienen? Kann man dann überhaupt noch von Verkaufsflächen sprechen? Wem wird der Umsatz zugeordnet? Wie können sich die Städte auf diese Entwicklung einstellen?

Diskutieren Sie diese und weitere Fragen kompetent und lösungsorientiert mit den Referenten.

Das Seminar soll Ihnen einen Ein- und Überblick über die Entwicklung im Online- und mobilen Handel und die möglichen Implikationen für die Entwicklung der Städte geben.

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Betriebskosten wirksam vereinbaren und fehlerfrei abrechnen (mit Erläuterungen zur geplanten Mietrechtsänderung betreffend Wärme-Contracting)

Der seit Jahren zu verzeichnende Anstieg der Betriebskosten, der sogenannten „zweiten Miete“, belastet die Haushalte ganz erheblich. Zusätzlich haben die Gerichte die rechtlichen Anforderungen an Struktur und Inhalt der Betriebskostenabrechnungen schrittweise mehr und mehr erhöht und verschärft.

Das führt zwangsläufig zu immer mehr Prozessen zwischen Mietern und Vermietern.

Da die Entscheidungen des BGH die verbindliche höchstrichterliche Rechtsprechung liefern, ist deren Kenntnis für jeden Vermieter und Verwalter ein Muss. Geht er doch sonst das Risiko erheblicher Verluste ein.

Das Seminar richtet sich an die wohnungswirtschaftliche Praxis und vermittelt klar verständlich die scharfen Anforderungen an die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten. Zudem werden aus dem Dschungel an Gerichtsentscheidungen die wirklich praxisrelevanten Urteile herausgefiltert.

Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars behandelt die Umstellung der herkömmlichen hauseigenen Beheizung auf das Wärme-Contracting. Hierzu wird werden die Fallstricke der bisher von den Gerichten entwickelten Einschränkungen dargestellt und ein Vorschlag für eine entsprechende Mietvertragsklausel präsentiert. Des Weiteren wird auch der geplante § 556c BGB erläutert, der nach der beabsichtigten Mietrechtsänderung die Umstellung auf das Wärme-Contracting ermöglichen soll.

Mit der Teilnahme an dem Seminar schaffen Sie sich so die Grundlage für das korrekte Abrechnen. Eine verständliche Alltagssprache, etliche Praxishinweise und Formulierungsvorschläge sowie eine detaillierte Musterabrechnung erleichtern Ihre Tagesarbeit.

Profitieren Sie von diesen Leitlinien, um klare Vereinbarungen und saubere Abrechnungen zu erzielen.

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Kommunaler Winterdienst: Aktuelle Rechts- und Haftungsfragen

In Fortsetzung unserer Reihe zu den Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand befasst sich dieses Seminar unter der fachkundigen Leitung von Herrn Prof. Dr. Farke mit aktuellen Rechts- und Praxisfragen des Winterdienstes.

Unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte und der kommunalen Praxis sollen u. a. folgende Themen behandelt werden:

  • Rechtsgrundlagen der winterlichen Verkehrssicherungspflicht,
  •  Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzungen,
  •  Organisation des Winterdienstes,
  •  Übertragung des Winterdienstes auf private Unternehmen,
  •  Praktische Fallbeispiele zur wirksamen und wirtschaftlichen Durchführung des Winterdienstes.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen aus dem Teilnehmerkreis behandelt unser Experte Prof. Dr. Farke in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise. Sie erhalten überdies ein umfangreiches Skript mit einer umfassenden  Rechtsprechungsübersicht zum Seminarthema.

Freuen Sie sich auf einen informativen und ergiebigen Seminartag in Hannover.

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Städtebauliche Verträge – Tipps und Empfehlungen aus Sicht eines OVG-Richters

In der städtebaulichen Praxis werden zahlreiche Verträge eingesetzt, die Bescheide oder Genehmigungen ersetzen, die gemeindliche Planung begleiten, ergänzen oder absichern, die Bebauung bestimmter Grundstücke herbeiführen oder die Finanzierung von Planungs-, Erschließungs- oder Folgekosten regeln sollen.

Der Breite des Einsatzbereichs solcher Verträge entspricht die Vielgestaltigkeit der Probleme, die damit verbunden sein können. Bei der Vorbereitung geht es um Gestaltungsalternativen, aber auch um Fragen der Ausschreibungspflicht oder der Formwahrung. Die in § 11 und § 12 BauGB vorgesehenen „Vertragstypen" enthalten einigen Problemstoff. Bei planungsbegleitenden Verträgen muss das Verhältnis zur „normalen" Bauleitplanung geklärt werden. Bei Finanzierungsverträgen sind Vorgaben des Kommunalabgaben- und Erschließungsbeitragsrechts zu beachten. Insbesondere Erschließungsverträge „singen" davon ein Lied; aktuell - am 01.12.2010 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine sog. kommunale Eigengesellschaft nicht "Dritter" i.S.v. § 124 Abs. 1 BauGB ist. Dies soll sich in der BauGB-Novelle 2012 ändern – auch über diese Konsequenzen wollen wir mit Ihnen diskutieren.

In unserem Seminar möchten wir Ihnen das Anwendungsfeld von Verträgen der o. g. Art, ihre Bedeutung und die „Stolperdrähte" für die kommunale Praxis vorstellen. Die notwendigen Schritte bis hin zum Abschluss eines rechtssicheren und praktisch handhabbaren Vertrages werden behandelt; zugleich werden die - zu vermeidenden - Fehlerquellen sowie Sicherungsmöglichkeiten aufgezeigt. Auf Alternativen zu Verträgen wird ebenso eingegangen wie auf die Möglichkeiten, in Fällen „gestörter" Vertragsleistungen (doch) noch zum gewünschten (städtebaulichen) Ziel zu gelangen.

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Fit für das neue Mietrecht - Das müssen Sie wissen!

Die Experten rechnen damit, dass die „kleine Mietrechtsreform“ noch in diesem Jahr beschlossen und zum Anfang nächsten Jahres in Kraft treten wird. Die Gesetzesänderung wird wesentliche Neuerungen für die Praxis zur Folge haben, die in diesem Seminar vorgestellt werden.

Daneben werden aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung im Wohnraummietrecht und ihre Auswirkungen auf die Praxis dargestellt.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfälle behandelt unsere Referentin Frau Rechtsanwältin Kirsten Metter in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zu den Seminarthemen auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an die Referentin zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

Freuen Sie sich auf einen spannenden und gewinnbringenden Seminartag in Hannover. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Natur- und Artenschutz bei Planungen und Genehmigungen

Im ersten Block erhalten Sie einen komprimierten Überblick über die Rechtsgrundlagen und die Systematik dieser nicht einfachen Rechtsmaterie Dabei erhalten Sie durch Herrn OVG-Richter Wilke konkrete Handreichungen, die speziell für Nichtjuristen entwickelt worden sind.

Im zweiten Block erhalten Sie neben der aktuellen Entwicklung im Bereich der Umwelt(verträglichkeits-)prüfung einen Überblick über die wichtigsten Prüfungspunkte zur Vermeidung von Fallstricken.

Abgerundet wird das Seminar im dritten Block durch die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Fragen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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Workshop: Prozessmanagement in der kommunalen Praxis

Wie definiert man Prozesse, setzt sie um und optimiert sie in Einklang mit Strategie, Unternehmenskultur und Organisation? Über ein gut aufgestelltes Prozessmanagement.

Dazu braucht es Grundlagen und Methodik. Klingt ganz einfach, ist es im Grunde auch.

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Werkzeuge und Potenziale des Prozessmanagements für sich, Ihren Bereich und Ihr Unternehmen erschließen und umsetzen können.

Als Referent steht Ihnen ein ausgewiesener Experte zur Verfügung, der vor allem bei Kommunen regelmäßig Prozesse optimiert.

Lernen Sie die relevanten Ansätze wie Lean-Management oder Business Prozessmanagement und deren Anwendungsgebiete sowie die theoretische Planung und Werkzeuge für die kommunale Praxis kennen.

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BauGB-Novelle 2012 – Neue Vorschriften für den Innen- und Außenbereich

Durch das BauGB 2012 werden voraussichtlich einige für die kommunale Praxis relevante Änderungen kommen: Von Änderungen der Bürgerbeteiligung bis hin zu Erleichterungen für den Neubau bei § 35 Abs. 4 BauGB.

Mit Herrn Prof. Michael Krautzberger steht Ihnen ein ausgewiesener Experte und Kommentator zur Verfügung, der die wesentlichen Änderungen praxisgerecht vorträgt und zudem Handreichungen und Tipps für die kommunale Praxis geben kann.

Informieren Sie sich über die aktuellsten Entwicklungen im Baurecht.

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Kosten- und Ablöseberechnung bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen

Kommunen sehen sich bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen häufig vor ungewohnte und komplizierte Fragen gestellt:

  • Auf welche Maßnahmen findet das Eisenbahnkreuzungsgesetz Anwendung? Was sind kreuzungsbedingte Maßnahmen und Kosten?
  •  Wie werden die Kosten von Neubau- und Änderungsmaßnahmen aufgeteilt? Wie wird die Kostenmasse und wie wird der Vorteilsausgleich berechnet?
  •  Wer muss für die Erhaltungs- und Betriebskosten aufkommen? Wie werden Erhaltungsmehrkosten und deren Ablösung berechnet?
  • Was ist bei der Abrechnung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen zu beachten?

Diese Fragen werden im Seminar sowohl aus fachlicher Sicht eines Ingenieurs als auch aus juristischer Sicht anhand konkreter Fälle und Berechnungen behandelt. 

Die Teilnehmer erhalten damit mehr Sicherheit im Umgang mit den Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und hier insbesondere bei der Kosten- und Ablöseberechnung bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen.

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Die ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung

Seit 2009 müssen die Heizkostenabrechnungen der novellierten Fassung der Heizkosten-Verordnung (HeizkostenV) entsprechen. Diese neue Verordnung bringt für die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten zwar einige Erleichterungen. Andererseits wurden die Anforderungen zum Teil drastisch verschärft.

  • So wurde z.B. die alte 18 %-Regelung für die Warmwasserkosten gestrichen, da künftig Wärmezähler eingebaut werden müssen.
  • Je nach Gebäudealter muss der Vermieter die Wärmekosten zu 70 % nach Verbrauchsanzeige abrechnen.
  • Ende 2013 fällt der Bestandsschutz für einen Teil der Altgeräte weg.

Die ersten Gerichtsurteile zum neuen Recht liegen bereits vor. Doch wurde damit kein greifbares Mehr an Rechtssicherheit geschaffen. Bis die voneinander abweichenden Meinungen der Untergerichte vom Bundesgerichtshof zu einer einheitlichen Rechtsauslegung gebündelt werden, wird es auch seine Zeit dauern.

Für Vermieter kommt noch erschwerend hinzu, dass der Mieter seine Heizkosten nach dem Gesetz (!) um 15 % kürzen kann, wenn die Heizkosten-abrechnung die Verbräuche nicht korrekt erfasst. Die drohenden erheblichen Verluste können Sie nur durch allerhöchste Genauigkeit bei der technischen Installation und der Abrechnung vermeiden. Das dazu erforderliche Wissen vermittelt dieses Seminar.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Referent, Herr Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer, in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zum Seminar auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an den Referenten zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

 

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Rechtssichere Dokumentation des Vergabeverfahrens - Achtung: Fördermittel nicht gefährden -

Öffentlichen Auftraggeber sind durch die strengen formalen Bestimmungen der VOB/A, VOL/A und VOF und angesichts des gemeinschaftsrechtlichen Transparenzgebotes (§ 97 Abs. 1 GWB) verpflichtet, bei allen Arten der Vergabe jederzeit die Stufen des Vergabeverfahrens und die Maßnahmen, Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen nachvollziehbar in einem Vergabevermerk zu dokumentieren.

Die Anforderungen an die Erstellung des Vergabevermerks sind erheblich gestiegen - zum einen aufgrund der Vergaberechtsreform, zum anderen aufgrund der sich stetig entwickelnden Rechtsprechung von Vergabesenaten und -kammern. Die Nichtbeachtung von Dokumentationspflichten stellt nicht nur einen Ordnungsverstoß, sondern einen Eingriff in Bieterrechte dar und wird daher häufig zum Angriffspunkt in Vergabenachprüfungsverfahren. Besondere Bedeutung kommt dem Vergabevermerk auch bei Projekten zu, bei denen Fördermittel verwandt werden. Hier wird eine entsprechende Dokumentation auch bei nationalen Ausschreibungen verlangt.

Das Seminar vermittelt, wie sich die Vergabeakte rechtssicher strukturieren und gestalten lässt. Zudem werden Auskunftspflichten im Vergabeverfahren, die Rügeobliegenheit sowie der Bieterrechtsschutz bei Dokumentationsmängeln aufgezeigt.

Durch konkrete Beispiele aus der Beratungspraxis werden die geschilderten Anforderungen für den Umgang mit dieser Pflicht noch transparenter.

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Bauplanungsrecht – Kompakter Überblick

Wie funktioniert das Zusammenspiel von BauGB, BauNVO, NBauO konkret? Was gehört noch zum Baurecht, was zum „Baunebenrecht“? Wie lese ich einen Bebauungsplan? Wie gehe ich in der Praxis mit Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen um? Worauf achten Verwaltungs-gerichte im Baurecht besonders? Was mache ich, wenn ein Fehler in der Planung festgestellt wird? Wann und wie lange ich den Plan noch retten? Wie kann ich zügig planen? Welche Alter-nativen bestehen zur formellen Bauleitplanung? Was kann ein privater Investor an Planungslei-stungen erbringen, was nicht? Wer entscheidet eigentlich was im Rahmen der Bauleitplanung?

Diese und andere Fragen beantwortet Ihnen Herr Halama, Richter am BVerwG a.D., in didaktisch gelungener Weise. Vor allem für Nichtjuristen ist dieser Kurs ein Gewinn!

Gerne können Sie uns Ihre Fragen im Vorfeld mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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Anforderungen an den Brandschutz und -Konzepte nach der NBauO 2012 - Praktikerseminar mit Branddirektor Dipl.-Phys. Georg Spangardt

Die Berufsfeuerwehren in NRW arbeiten schon seit geraumer Zeit mit den Anforderungen an Brandschutz und an Brandschutzkonzepte, welche die NBauO 2012 erst aufgestellt hat.

Grund genug, einen erfahrenen Praktiker und bekannten Vortragenden aus NRW einzuladen, der an konkreten Beispielen die einzelnen Prüfpunkte im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes plastisch erläutern wird.

Gerne können Sie im Vorfeld konkrete Fragen oder Fälle schildern, die auf diesem Workshop gemeinsam erörtert und beantwortet werden sollen.

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Workshop: Das Insolvenzrecht in der kommunalen Praxis - Mit Insolvenzanfechtungsrecht -

Der rechtssichere Umgang mit dem aktuellen Insolvenzrecht steht im Mittelpunkt dieses Workshops, zu dem wir Herrn Amtsgerichtsdirektor Dr. Klass als Referenten gewinnen konnten.

Neben einer Einführung in diese Materie, die vor allem für Nichtjuristen gedacht ist, stehen die Darstellung von typischen Fällen und deren gemeinsamer Lösungserarbeitung im Fokus. Erfahren Sie, welche Rechte die Kommunen im Falle einer Insolvenz des Schuldners haben, wie der Umgang mit dem Insolvenzverwalter optimiert werden kann und welche aktuellen Fälle in der Praxis wichtig sind.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen mailen, die wir dann an den Referenten weiterleiten werden.

Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.

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Abwasserentsorgung und kommunale Haftung - Rechtsgrundlagen und Vermeidungsstrategien

Bei der Erledigung kommunaler Abwasserentsorgungsaufgaben ist stets zu berücksichtigen, dass erhebliche Schäden entstehen können. Häufig stehen bei solchen Schadensereignissen beträchtliche Vermögenswerte in Rede. Insbesondere vermehrt auftretende Starkregenfälle haben in den letzten Jahren zu einer Zunahme „abwasserspezifischer Schäden“ geführt.    

So ist es auch nicht verwunderlich, dass gerade in den letzten Jahren auch die gerichtlichen Verfahren um „abwasserspezifische Schäden“ zugenommen haben. Außerdem ist es in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zu Schäden durch „drückendes Grundwasser“ gekommen. Die Schadensursachen hierfür sind vielfältig. Deshalb sollen auch diese Haftungs-konstellationen behandelt werden.   

In der Veranstaltung werden die Entwicklungen insbesondere in der Rechtsprechung anhand von Praxisfällen dargestellt.

Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schadensersatzhaftung im Rahmen der Abwasserentsorgung der Kommune sowie Haftungsrisiken nach den Vorschriften des Strafrechts und öffentlichen Rechts aufzuzeigen. Praktische Handlungsempfehlungen mit dem Ziel der Vermeidung von Haftung sollen ebenfalls gegeben werden.

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Konzessionsverträge – Chancen und Risiken für Kommunen

In Niedersachsen werden weiterhin in erheblichem Umfang die mit den Strom- und Gasversorgungsunternehmen abgeschlossenen Konzessionsverträge enden. Die Kommunen entscheiden, wie die zukünftige Energieversorgung organisiert werden soll. Dabei steht ein sehr weiter Handlungsrahmen von der umfänglichen Delegation der Aufgabe (Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit einem fremden Dritten), der selbständigen Aufgabendurchführung (Eigenbetrieb, Eigengesellschaft) bis hin zu einer Kooperation mit Dritten zur Verfügung.

Das Seminar dient dazu, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grundüberlegungen der komplexen Materie aufzuzeigen und wird Sie befähigen, im Spannungsfeld zwischen politischen und wirtschaftlichen Interessen mit Fragen der Fortsetzung von Konzessionsverträgen rechtssicher und sachgerecht umzugehen.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Fragen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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Chancen der Bürgerbeteiligung für die Kommunale Energiewende

Beflügelt durch den Atomausstieg nimmt im Zuge der Energiewende der Ausbau dezentraler Energieerzeugungsanlagen stark zu. Neben Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind dies insbesondere nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderungsfähige Anlagen wie Wind-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen. Auch Kommunen selbst oder mittelbar durch eigene Stadtwerke werden immer häufiger auf diesem Gebiet selbst tätig, sei es aus eigenem Ansporn heraus oder weil Projektierer z.B. von Windparks diese gerne in ihr Projekt einbeziehen würden um einen reibungsloseren Ablauf bei der Realisierung zu erreichen. Kommunen können so zur erfolgreichen Umsetzung von EEG-Projekten beitragen und aktiv an der Gestaltung und dem Nutzen der Energiewende teilhaben.

Auch das Interesse vieler Bürger an einer solchen Teilhabe wächst stetig, da das Thema Energieversorgung in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist. Motive hierfür können ökologischer, ebenso jedoch auch ökonomischer Natur in Form einer attraktiven und sicheren Investitionsmöglichkeit sein. Aus strategischen, finanziellen und sozialen Motiven kann es für Kommunen förderlich sein, dieses vorhandene Potenzial in EEG-Projekte einzubinden.

Wie ein kommunales EEG-Projekt umgesetzt werden kann, welche Vor- bzw. Nachteile die Einbindung einer Bürgerbeteiligung haben kann, auf welche Art diese Vor- bzw. Nachteile durch eine geeignete gesellschafts- und steuerrechtliche Gestaltung gehoben bzw. vermieden werden können, ist Thema des Seminars. Gerne können Sie uns im Vorfeld Fragen senden, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.

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Aktuelle Entwicklungen im Friedhofs- und Bestattungswesen in Niedersachsen

Seit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes (BestattG) am 1. Januar 2006 sind einige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen gefällt worden, die zur Beantwortung aktueller Fragen zum Bestattungsrecht herangezogen werden können, u.a.:     

  • Muss ein minderjähriges Kind für die Bestattung sorgen?
  • Hängt die Bestattungspflicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab?
  • Gibt es wirksame Einwendungen gegen die Bestattungspflicht?
  • Kann die Urnenbeisetzungsfrist verlängert werden?
  • Muss die gemeindliche Bestattung als Ersatzvornahme erfolgen?
  • Muss die Gemeinde dem Bestattungswunsch Verstorbener folgen?
  • Darf die Gemeinde die einfachste und billigste Bestattungsform wählen?
  • Ist der gemeindliche Leistungsbescheid sofort vollziehbar?
  • Darf die Gemeinde Kostenerstattungspflichtige beliebig auswählen?
  • Unterliegt die Kostenerstattung der Verjährung?
  • Darf die Urne mit der Asche Verstorbener Angehörigen ausgehändigt werden?
  • Gilt die Aushändigungsregel auch für den Friedhof?
  • Darf ein Friedhof Grababdeckungen verbieten?
  • Dürfen Friedhofsgebühren für die gesamte Nutzungsdauer erhoben werden?
  • Welche Anforderungen werden an die Umbettung gestellt?
  • Kann ein Angehöriger die Verkürzung der Ruhezeit verlangen?
  • Was sollten Friedhöfe, deren Träger und Betreiber beachten?
  • Wer ist im Falle der Insolvenz eines (Wald-) Friedhofs verantwortlich?       

Desweiteren werden aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der Teilnehmer/innen diskutiert und lösungsorientiert behandelt.

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Aktuelle Rechtsprechung zum Umweltrecht - erörtert von Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann

Uu wichtigen Bereichen des Umweltrechts bieten wir Ihnen dieses Spezialseminar an:

Von der Anlagenverantwortung über aktuelle Entwicklungen im Europarecht bis hin zum Problem mit Altlasten und deren Umgang reicht die Palette der behandelten Themenkomplexe, die in die Bau- und Fachplanung zunehmend einfließen. Herr Prof. Berkemann gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bereich des Umweltrechts. Behandelt werden folgende Bereiche:

  • Anlagenverantwortung – Immissionsschutz
  • Umweltverträglichkeitsrecht
  • Gebiets- und Artenschutz
  • Altlastenfälle
  • Umweltinformationsrecht
  • Prozessuale Besonderheiten (u.a. Verbandsklagerecht)
  • Europarechtliche Impulse 2013
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Verwaltungsvollstreckung – Tipps und Empfehlungen

Das neue Verwaltungsvollstreckungsrecht wird in den wichtigsten Bereichen, die eine Kommune betreffen, anhand von konkreten Fällen und Beispielen erörtert, so dass der Nutzen vor allem für Nichtjuristen sehr hoch ist. Mit Frau Rechtsanwältin Bluhm steht Ihnen eine erfahrene Referentin zur Verfügung. Die Vollstreckung von Geldforderungen bildet den ersten Themenschwerpunkt, die Vollstreckung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen den zweiten Block.
Gerne können Sie uns im Vorfeld auch Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an die Referentin weiterleiten werden.

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Bestandsschutz und Brandschutz Praktikerseminar mit Branddirektor Dipl.-Phys. Georg Spangardt

In § 85 NBauO sind nunmehr u.a. die Anforderungen an bestehende und genehmigte bauliche Anlagen geregelt, die vor dem 01.11.2012 rechtmäßig errichtet oder begonnen wurden. Auch und gerade bei bestehenden Gebäuden, die „Bestandsschutz“ genießen, sind aus Gründen des baulichen Brandschutzes bei konkreten Gefahren häufig Maßnahmen zu treffen, die häufig auf den Widerstand der betroffenen Eigentümer treffen. Anhand konkreter Beispiele aus der berufli-chen Praxis schildert Ihnen der Referent, wie für alle Seiten akzeptable Lösungen – auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte – sowohl in Wohn- als auch Sondergebäuden möglich sind.

Gerne können Sie im Vorfeld konkrete Fragen oder Fälle schildern, die auf diesem Workshop gemeinsam erörtert und beantwortet werden sollen.

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Von der repräsentativen zurück in die direkte Demokratie? Liquid Democracy, Open Data, Soziale Medien

Im Zuge einer digitalen Revolution, die, ihre gesellschaftliche Relevanz betreffend, mit der indu-striellen Revolution gelichgesetzt wird, erleben wir eine Veränderung der Kommunikation, die den politischen Diskurs und das demokratische Partizipationsverständnis grundlegend verändert. Es stärkt sich der Transparenzgedanke, der im Verhältnis von Politik und Bürgern immer zentraler wird. Hierdurch wird die Distanz, mit der die Bürger den Behörden und Verwaltungen gegenüberstehen ganz wesentlich verringert. Das Wissen darüber, welche Daseinsberechtigung eine staatliche oder kommunale Institution hat und der Zugang zu den Ergebnissen ihrer Arbeit schaffen Vertrauen und bauen Vorbehalte ab.

Der Landkreis Friesland hat mit innovativen Erweiterungen der „klassischen“ Bürgerbeteili-gungsverfahren gepunktet, die wir Ihnen im Laufe des Seminartages vorstellen und mit Ihnen diskutieren möchten. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Teilnehmer/-innen gerne - sofern vorhanden - ihren eigenen Laptop oder Tablet-PC mitbringen können, so dass die Schritte interaktiv begleitet werden können.

Als Referenten stehen zur Verfügung:

Sönke Klug, Pressesprecher des Landkreises Friesland
Hardy Hessenius, Leiter IT-Abteilung der Gemeinde Westoverledingen

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Ordnungswidrigkeiten in der kommunalen Praxis rechtssicher ahnden

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in der kommunalen Praxis ist ein weites Feld:

Vom „Klassiker“ der Verstöße im Straßenverkehr bis hin zu „Sonder“-Owi’s etwa aus den Bereichen des Bau- und Gaststättenrechts reicht die Palette, die wir in diesem Seminar behandeln.

 Vorab werden Ihnen die Grundzüge dieses besonderen Verfahrens durch einen erfahrenen Richter am AG in Lehrte in Straf- und Bußgeldverfahren dargelegt. Hierbei wird ein Augenmerk auf die Bemessung von Geldbußen gelegt, ein in der kommunalen Praxis rechtsanfälliger und sensibler Bereich. Erfahren Sie aus der Sicht eines Strafrichters, was Sie im OWi-Bereich noch stärker beachten können.

 Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.

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Update: Inhouse-Vergaben – Entscheidung des EuGH vom 29.11.2012

Die aktuelle Rechtsprechung und weitere Entwicklungen zur In-House-Vergabe stellen wir Ihnen in komprimierter Form vor: Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 29.11.2012 mit den Voraussetzungen der In-House-Vergabe bei gemeindlicher Kooperation befasst. Nach dieser Entscheidung sind im Falle einer gemeinsam getragenen öffentlichen Einrichtung zur Erfüllung einer Gemeinwohlaufgabe öffentliche Auftraggeber nur dann von der Anwendung des Vergaberechts befreit, wenn jede dieser Stellen sowohl am Kapital als auch an den Leitungsorganen beteiligt ist. In dieser Entscheidung hat der EuGH die Anforderungen an das „Kontrollkriterium“ weiter konkretisiert.

 Wie diese Entscheidung in die aktuellen Entwicklungen „passt“ und welche Konsequenzen in der kommunalen Praxis zu ziehen sind, erörtert Ihnen der Referent, Herr RA Turgut Pencereci.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen und Fällen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. 

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E-Commerce: Gefahr für unsere Innenstädte?! Trends, Chancen, Risiken

Der Umsatz des Einzelhandels aus dem Internet ist in einem stetigen und Branchenbedingt teils stürmischen Wachstum begriffen. 2009 lag der Umsatzanteil bei knapp 7%; für 2015 sind über 10% prognostiziert. Die Kunden erkennen zunehmend die Vorteile, die mit dem Einkauf im Internet verbunden sind: hohe Preistransparenz, Verfügbarkeit und Auswahl. Alles kann immer und überall eingekauft werden.     

Der Handel reagiert auf diesen Trend. Nicht nur die großen Handelskonzerne beschäftigen sich mit dem Multi Channel Vertrieb als ganzheitliche Form der Kundenansprache, sondern auch viele mittelständische Handelsbetriebe erkennen die Chance, in einen noch intensiveren Kontakt mit den Kunden zu treten.  

Fest steht, dass der stationäre Handel je nach Branche unterschiedlich von der Entwicklung betroffen ist. Im Buch- und Elektrohandel geht der Trend zu einem Abbau von Verkaufsflächen. Neue Betriebsformen entstehen – Pure Player aus dem Online-Handel entdecken andererseits auch den stationären Einzelhandel für sich.

Was aber bedeutet dies für die Städte und deren Entwicklung als traditionelle Handelsplätze? Wird der Marktplatz als Treffpunkt und Umschlagort in der Stadt durch einen virtuellen Marktplatz abgelöst? Wird das Ladenlokal zukünftig überwiegend als Showroom dienen? Kann man dann überhaupt noch von Verkaufsflächen sprechen? Wem wird der Umsatz zugeordnet? Wie können sich die Städte auf diese Entwicklung einstellen?

Diskutieren Sie diese und weitere Fragen kompetent und lösungsorientiert mit den Referenten.

Das Seminar soll Ihnen einen Ein- und Überblick über die Entwicklung im Online- und mobilen Handel und die möglichen Implikationen für die Entwicklung der Städte geben.

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Bauplanungsrecht – „Nebenrecht“ – Komprimierter Überblick

Das „Nebenrecht“ zum BauGB spielt eine immer wichtigere Rolle: Vom BImSchG mit seinen zahlreichen Verordnungen, über das Raumordnungsrecht bis hin zu den Fachplanungen etwa in den Bereichen Straßenplanung, Deponien oder Denkmalschutzrecht reicht die Palette, die in der kommunalen Praxis wichtig ist.

Zu diesen wichtigen Materien gibt Ihnen Herr Halama, Richter am BVerwG a.D., einen komprimierten Überblick. Vor allem für Nichtjuristen ist dieser Kurs ein Gewinn!

Gerne können Sie uns Ihre Fragen im Vorfeld mailen.

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Erhöhte Abschreibung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten

In Zeiten knapper öffentlicher Fördermittel gewinnt die steuerliche Förderung von Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten zunehmend an Bedeutung.

Dabei spielen die für die Bescheinigungen zuständigen Behörden eine zentrale Rolle, denn nur mit einer Bescheinigung über die begünstigten Aufwendungen können die Eigentümer/innen dieser Gebäude die erhöhten steuerlichen Aufwendungen geltend machen. Um diese Bescheinigungen korrekt ausstellen zu können, müssen die zuständigen Behörden auch die steuerrechtlichen Aspekte der von ihnen genehmigten Veränderungen oder Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmälern, geschützten Parkanlagen etc. kennen und beurteilen können.

Sie erhalten auf diesem Seminar einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen der steuerlichen Begünstigung von Aufwendungen an Denkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten. Darüber hinaus üben Sie die Beurteilung und Bewertung von Baumaßnahmen an konkreten Beispielsfällen und haben zudem die Möglichkeit, eigene schwierige Fälle mit den Referenten zu diskutieren.

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"Bestandsschutz" – Im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

"Mein Mandant genießt doch Bestandsschutz!" – dieses Standardargument hört man in der baulichen Verwaltungspraxis regelmäßig, wenn es etwa um die Durchsetzung unliebsamer Maßnahmen gegen einen Bürger geht, der sich nicht baurechtskonform verhält.

Tatsächlich verbirgt sich hinter diesem Begriff ein Bündel an rechtlichen Aspekten und Herausforderungen, die Ihnen von einem Topreferenten, Herrn Prof. Berkemann, in didaktisch hervorragender Weise erläutert werden.

Sie erhalten neben vielen Tipps und Empfehlungen auch Handreichungen zu einem optimierten prozessualen Verhalten vor den Verwaltungsgerichten, die Sie auch im ausführlichen Skript, das als Nachschlagewerk nutzbar ist, nachlesen können.

Schließlich erörtert Herr Prof. Berkemann Ihnen auch die neueste Rechtsprechung zu diesem Dauerbrenner des Baurechts, so dass Sie gut im Umgang mit dem "Bestandsschutz" gerüstet sein werden. Erörtert wird auch § 85 NBauO (= § 99 NBauO a.F.).

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Der rechtssichere Umgang mit Nachträgen am Bau in der kommunalen Praxis

Gerade in der kommunalen Baupraxis ist das Thema „Nachträge und Bauverzögerungsansprüche” von immer größerer Bedeutung. Bauunternehmen als Bieter in öffentlichen Vergabeverfahren kalkulieren knapp, um den Bauauftrag zu erhalten. Daher wurden während der Bauausführung Mengenänderungen, Änderungswünsche des Auftragsgebers oder Lücken in der Leistungsbeschreibung genutzt, um durch Nachträge mögliche Defizite auszugleichen. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung im Fall von Bauverzögerungen – wie etwa bei einem verspäteten Baubeginn – den Auftragnehmern verstärkt Zahlungsansprüche zubilligt.

Das vorliegende Seminar befasst sich intensiv aus Sicht des kommunalen Praktikers mit Nachträgen und Verzögerungsschäden im Baubereich. Auch die Nachtragsvermeidung im Vorfeld der Baudurchführung wird mit Ihnen diskutiert.

Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an die Referentin weiterleiten werden.

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Schlagfertigkeitstraining für kommunale Praktiker

Sie werden mit konkreten Situationen und echten Fällen aus der Beratungspraxis des Referenten konfrontiert, die das Kaleidoskop menschlicher Verhaltenweisen in unterschiedlichen Situationen widerspiegeln und unterschiedliche Reaktionsmuster erfordern können:

  • Im ersten Beispielsfall geht es um ein umstrittenes Bauprojekt, das Sie vorgestellt bekommen. Sie vertreten die Interessen der Stadt und sollen mit engagierten Vertretern einer Bürgerinitiative, die emotional und teilweise unsachlich reagieren, umgehen.
  • Im zweiten Beispielsfall geht es um interne Kommunikationsfallstricke: Teile der Ratsfraktionen attackieren die Verwaltung teilweise heftig.
  • Im dritten Beispielsfall geht es um die Auseinandersetzung mit einem Querulanten, der alle „nervt“.
  • Im vierten Fall geht es um die interne Verwaltungskommunikation bei einem umstritten Großprojekt.
  • Im fünften Fall …(Überraschung)

Dieser Workshop ist auf eine aktive Teilnahme ausgerichtet, so dass wir die Teilnehmerzahl auf 14 Personen begrenzen müssen.

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Praxiskurs Bauvergaberecht – von der Ausschreibung bis zum Zuschlag (Schritt für Schritt durch das Vergabeverfahren)

Mit diesem neu konzipierten Seminar bieten wir nicht mehr „Inselwissen“ an, sondern einen kompletten Gang durch die Materie von A (wie Ausschreibung) bis Z (wie Zuschlag). Am Ende des Tages haben Sie zugleich den Überblick wie auch auf die „Höhe der Zeit“ gebrachte Pra-xisinformationen für eine rechtssichere Vergabeakte im VOB-Bereich, sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich. Das schließt den Blick auf Fehlerquellen und Stolperdrähte im Ver-gabeverfahren ein.

Als „Coach“ und Referent steht Ihnen mit Herrn Reinhard Wilke ein erfahrener Praktiker zur Verfügung. Herr Wilke ist schon viele Jahre „Vergabeprozessen“ im Vergabesenat des OLG Schleswig tätig und bringt daraus viele Erfahrungen, Tipps und Anregungen für die Praxis mit.
Der interaktive Ansatz unseres Seminars „lebt“ von Ihrer Mithilfe:
Mailen Sie uns gerne aus Ihrer Praxis Textbeispiele aus Vergabebedingungen, Kurzdarstellung von Ablaufproblemen, Fragen zur Wertung oder auch Vorschläge zur besseren Ausschrei-bungsgestaltung. Das alles ist Lehr-, Lern- und Diskussionsstoff im Seminar. Sie bestimmen die Schwerpunkte des Seminartages mit. Auch „harte Nüsse“ können gemeinsam diskutiert und „geknackt“ werden.
Ihre Praxisthemen, -fragen und Textbeispiele sollten etwa zwei Wochen vor dem Seminar vor-liegen, damit sie für Ihre Veranstaltung „auf die Reihe“ gebracht und aufbereitet werden können.
Durch die aktive Arbeit wird der Seminarnutzen hoch sein. Auf Grund der angestrebten Grup-penarbeit müssen wir die Teilnehmerzahl auf 24 Personen begrenzen.

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Kosten- und Ablöseberechnung bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen

Kommunen sehen sich bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen häufig vor ungewohnte und komplizierte Fragen gestellt:  

  • Auf welche Maßnahmen findet das Eisenbahnkreuzungsgesetz Anwendung? Was sind kreuzungsbedingte Maßnahmen und Kosten?  
  • Wie werden die Kosten von Neubau- und Änderungsmaßnahmen aufgeteilt? Wie wird die Kostenmasse und wie wird der Vorteilsausgleich berechnet?  
  • Wer muss für die Erhaltungs- und Betriebskosten aufkommen? Wie werden Erhaltungsmehrkosten und deren Ablösung berechnet?  
  • Was ist bei der Abrechnung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen zu beachten?  

Diese Fragen werden im Seminar sowohl aus fachlicher Sicht eines Ingenieurs als auch aus juristischer Sicht anhand konkreter Fälle und Berechnungen behandelt.   

Den Teilnehmern erhalten damit mehr Sicherheit im Umgang mit den Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und hier insbesondere bei der Kosten- und Ablöseberechnung bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen.

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Professionelle Internetrecherche in der kommunalen Praxis – Googlen auf gut Glück war gestern –

In vielen kommunalen Aufgabenbereichen gehört die Nutzung des Internets zur täglichen Arbeit. Der Besuch dieses Seminars bietet Ihnen die Gelegenheit zu erfahren, wie Sie bei der Suche von Rechts-vorschriften und Gerichtsurteilen, die z. B. noch nicht in Zeitschriften veröffentlicht sind, profes-sionell und zeitsparend vorgehen können. Erfahren Sie auch, wie Sie Hintergrundinformationen über Personen und archivierte Themen bekommen, über die man nichts mehr zu finden scheint.

Ein erfahrener EDV-Profi zeigt Ihnen interaktiv die notwendigen Schritte. Sie erhalten als "Dankeschön" fertig recherchierte und vorbereitete Lesezeichen mit den besten Internet-seiten, die für die kommunale Praxis wichtig sind. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Teilnehmer/-innen gerne - sofern vorhanden - ihren eigenen Laptop oder Tablet-PC mitbringen können, so dass die Schritte interaktiv begleitet werden können. Hierfür steht ein Internetzugang per W-LAN kostenfrei zur Verfügung.

Nach diesem Seminar "googlen" Sie nicht mehr auf gut Glück, sondern sparen Zeit und schonen Ihre Nerven. Abgerundet wird dieses Seminar mit Sicherheitsaspekten, die im World Wide Web beachtet werden sollten.

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Norddeutsches Baurechtsforum: Windenergie, Biomasse, Intensivtierhaltung - Kommunale Herausforderungen und Antworten auf den Klimawandel

Mit dem diesjährigen Baurechtsforum haben wir ein spannendes Thema, das die kommunale Praxis in vielfältiger Weise beschäftigt, in den Fokus gerückt: Die aktuellen Änderungen im BauGB 2012 und 2013 mit dem Schwerpunkt auf wichtige Bereiche rund um den Außenbereich.

Referenten aus den Bereichen der Ministerialebene, der Regionalplanung, der Rechtsprechung sowie der kommunalen Praxis beleuchten unterschiedliche Facetten, die mit dem Begriff des „Klimawandels“ verbunden sind: Von den aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in den Be-reichen Windenergie, Biomasse bis hin zur Vorstellung von ambitionierten kommunalen Projekten reicht die Seminaragenda.

Das Baurechtsforum dient als Plattform für alle, die sich umfassende Informationen und Aus-tauschmöglichkeiten innerhalb der kommunalen Familie wünschen und sich frühzeitig über ak-tuelle Entwicklungen informieren möchten.

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Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand

Das Seminar befasst sich mit den Pflichten der öffentlichen Hand im Rahmen der Verkehrssicherung. Die hierzu zahlreich ergangenen Gerichtsentscheidungen umfassen eine breite Palette. Neben dem schon klassischen „Schlagloch- und Gullydeckelfall“ kommen ständig neue Verantwortlichkeiten durch die Rechtsprechung hinzu.     

Sie erhalten auf unserem Seminar       

  • einen systematischen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Amts- und Staatshaftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,       
  • eine aktuelle Behandlung von praxisrelevanten Problemen der Verkehrssicherung auf Straßen, Plätzen und Freizeitanlagen einschließlich Baustellen und Gebäuden anhand von Beispielsfällen aus der einschlägigen Rechtsprechung,      
  • eine Vorstellung und lösungsorientierte Diskussion von Beispielsfällen aus dem Teilnehmerkreis.    

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Experte Prof. Dr. Farke in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.      

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zum Seminar auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an den Referenten zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

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Bestattung durch die Gemeinde - leicht gemacht

Seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 10.11.2011 verlangt auch die Rechtsprechung nicht mehr, dass die gemeindliche Bestattung im Wege der Ersatzvornahme erfolgen muss. Welche Chancen sich daraus für die Gemeinde ergeben, wenn sie für die Bestattung sorgt, wird in dem Seminar ausführlich erörtert und anhand von Mustertexten exemplarisch dargestellt. In diesem Zusammenhang stellen sich einige Fragen, u.a.:     

  • Wann muss die Gemeinde für die Bestattung sorgen?
  • Wer muss originär für die Bestattung sorgen?
  • Gibt es wirksame Einwendungen gegen die Bestattungspflicht?
  • Muss die gemeindliche Bestattung als Ersatzvornahme erfolgen?  
  • Muss die Gemeinde dem Bestattungswunsch Verstorbener folgen?
  • Darf die Gemeinde die einfachste und billigste Bestattungsform wählen?
  • Ist der gemeindliche Leistungsbescheid sofort vollziehbar?
  • Darf die Gemeinde Kostenerstattungspflichtige beliebig auswählen?
  • Unterliegt die Kostenerstattung der Verjährung?
  • Kann der Leistungsbescheid auch an nicht Bestattungspflichtige gerichtet werden?      

Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der Teilnehmer/innen behandelt.

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Auswahlverfahren für und Gestaltung von Wegenutzungsverträgen für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen

Bis zum Jahr 2015 laufen im Bundesgebiet hunderte von Konzessionsverträgen/Wegenutzungs-verträgen für den Betrieb von Leistungsnetzen für die Strom- und Gasversorgung aus. Sowohl der Abschluss neuer als auch die Verlängerung bestehender Konzessionsverträge setzt auf Seiten der Kommunen die vorherige Durchführung eines Auswahlverfahrens voraus. Die Kommunen sind zur Gewährleistung von „Wettbewerb um das Netz“ verpflichtet. Zudem gibt es in vielen Kommunen in Zeiten der Energiewende Überlegungen, sich stärker als bisher im Bereich des Betriebs von Strom- bzw. Gasnetzen zu beteiligen, jedenfalls aber die Verhandlung und den Abschluss von Wegenutzungsverträgen zu nutzen, um in den rechtlichen Grenzen gute Konditionen mit dem Energieversorgungsunternehmen als Netzbetreiber zu erreichen.      

Die energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften enthalten nur wenige konkrete Vorgaben für die Gestaltung der von den Kommunen durchzuführenden Auswahlverfahren. Da aufgrund der Monopolstellung der Kommune in Bezug auf die Verfügung über das öffentliche Straßen- und Wegenetz im Gemeindegebiet die Kartellbehörden mit weitreichenden gesetzlichen Befugnissen Aufsicht führen, haben die zur Durchführung der Auswahlverfahren verpflichteten Kommunen hohe Anforderungen an die rechtssichere Ausgestaltung der Auswahlverfahren zu stellen. Die zunehmende Anzahl gerichtlicher Streitverfahren in jüngster Zeit belegt, dass die kommunale Praxis derzeit vor große rechtliche Herausforderungen bei der Entscheidung über den künftigen Betrieb der Strom- und Gasnetze gestellt ist.       

Ziel des Seminars ist es, den kommunalen Entscheidungsträgern einen Überblick über die einschlägigen rechtlichen Grundlagen für die zu verantwortenden Auswahlverfahren zu geben. Im Vordergrund stehen dabei die Gestaltung des Verfahrens, die Festlegung und Gewichtung von zulässigen Auswahlkriterien und die besonderen Anforderungen bei kommunalen Beteiligungswünschen am künftigen Netzbetrieb. Die jüngste Rechtsprechung soll ebenso dargestellt werden wie Erfahrungen aus konkret begleiteten Auswahlverfahren in den letzten Jahren.

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Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II

Das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geprägt. Viele praxisrelevante Probleme sind auch in 2012 wieder durch das BSG geklärt worden.     

Das Seminar behandelt die neuesten Entscheidungen des BSG und deren Auswirkungen auf die Praxis und beleuchtet Hintergründe, Zusammenhänge und offene Fragen.    

Im Fokus stehen dabei u.a. folgende Themen:    

  • Leistungsberechtigung und Regelbedarf    
  • Einkommen und Vermögen    
  • Kosten der Unterkunft    
  • Mehrbedarf     
  • Ersatzanspruch    

Profitieren Sie vom Wissen unserer erfahrenen Referentin und informieren Sie sich aus erster Hand über die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und deren Auswirkungen auf die Praxis.

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Pflanzung von Straßenbäumen und Kronenpflege von Jungbäumen bis zum 20. Standjahr

Die Anpflanzung von neuen Straßenbäumen erfordert jährlich Investitionen in Millionenhöhe. Häufig führen eine falsche Artenwahl an exponierten Standorten, Mängel bei der Ausführungsplanung, bei der Pflanzgutlieferung und der Pflanzung oder unzureichende Fertigstellung- und Entwicklungspflege zu unbefriedigenden Ergebnissen, wie sich meist erst nach 4 – 10 Jahren herausstellt.     

Im Seminar werden die einschlägigen DIN-Normen sowie die FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen (Ausgabe 2005) beleuchtet und darüber hinausgehende Anregungen zu Planung, Pflanzarbeiten und Pflege gegeben. Neben dem Wurzelwachstum sowie den Boden- und Wasserbedingungen werden die Ergebnisse eines FLL-Pflanzversuchs, der Linden als Straßenbäume in 14 Städten untersucht hat, zur Standortoptimierung herangezogen.     

Langjährige Erfahrungen aus der eigenen Praxis unseres Experten, Prof. Dr. Volker Rudolph, ergänzen die FLL-Empfehlungen:    

  • Arbeit mit der GALK-Straßenbaumliste bei der Planung sowie Beurteilung von Anpflanzungen.
  • Welche Pflanzqualitäten wähle ich in Abhängigkeit von den Baumarten und Baumstandorten?
  • Wie lässt sich die Misere der Bäume – 4 Jahre Entwicklungspflege, anschließende Selbstüberlassung und nach 15 Jahren böses Erwachen der Straßenbaulastträger – vermeiden oder zumindest mindern?
  • Wie lassen sich die Anwachschancen verbessern, Stamm-Spannungsrisse am jungen Baum vermeiden oder Schäden durch Wühlmäuse und Splintkäfer verhindern?     

Für diese und andere Praxisprobleme werden im Seminar Lösungen gesucht. Dabei ist es ausdrücklich erwünscht, dass Sie Ihre eigenen Erfahrungen einbringen und im Expertenkreis diskutieren.

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Der rechtssichere Umgang mit Freizeit-, Sport-, Gewerbe- und Industrielärm

Wir freuen uns, dass wir Herrn Halama, Richter am BVerwG a.D., als Referenten zu einem Themenkomplex gewinnen konnten, der in der kommunalen Praxis eine immer wichtigere Rolle spielt: Der rechtssichere Umgang mit "Lärm". Vor allem bei einem Nebeneinander von Wohn- und Gewerbegebieten entstehen häufig Rechtsstreitigkeiten.

Bei vielen Bauvorhaben, Straßenfesten und anderen für die jeweilige Kommune bedeutsamen Anlässen, ist der Umgang mit aus Sicht von Betroffenen unerwünschten Schallemissionen ein sensibel zu handhabender Vorgang. Hier stehen sich häufig gegenläufige Interessen konfrontativ gegenüber – daher sind rechtssichere Lösungswege im Rahmen der Bauleitplanung und im Vorfeld der Genehmigungsebene wünschenswert.

Erfahren Sie, wie das Zusammenspiel von Gesetzen, Verordnungen, Technischen Anleitungen, DIN-Vorgaben rechtssicher in der kommunalen Praxis klappen kann – auch wenn Sie sich als Nichtjurist mit dieser komplexen Materie beschäftigen müssen.

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Städtebauliche Verträge – Handreichungen – BauGB 2013s

In der städtebaulichen Praxis werden zahlreiche Verträge eingesetzt, die Bescheide oder Genehmigungen ersetzen, die gemeindliche Planung begleiten, ergänzen oder absichern, die Bebauung bestimmter Grundstücke herbeiführen oder die Finanzierung von Planungs-, Erschließungs- oder Folgekosten regeln sollen.

Der Breite des Einsatzbereichs solcher Verträge entspricht die Vielgestaltigkeit der Probleme, die damit verbunden sein können. Bei der Vorbereitung geht es um Gestaltungsalternativen, aber auch um Fragen der Ausschreibungspflicht oder der Formwahrung. Die in § 11 und § 12 BauGB vorgesehenen „Vertragstypen" enthalten einigen Problemstoff. Bei planungsbegleitenden Verträgen muss das Verhältnis zur „normalen" Bauleitplanung geklärt werden. Bei Finanzierungsverträgen sind Vorgaben des Kommunalabgaben- und Erschließungsbeitragsrechts zu beachten. Insbesondere Erschließungsverträge „singen" davon ein Lied; aktuell - am 01.12.2010 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine sog. kommunale Eigengesellschaft nicht "Dritter" i.S.v. § 124 Abs. 1 BauGB ist. Dies soll sich in der BauGB-Novelle 2012 ändern – auch über diese Konsequenzen wollen wir mit Ihnen diskutieren.

In unserem Seminar möchten wir Ihnen das Anwendungsfeld von Verträgen der o. g. Art, ihre Bedeutung und die „Stolperdrähte" für die kommunale Praxis vorstellen. Die notwendigen Schritte bis hin zum Abschluss eines rechtssicheren und praktisch handhabbaren Vertrages werden behandelt; zugleich werden die - zu vermeidenden - Fehlerquellen sowie Sicherungsmöglichkeiten aufgezeigt. Auf Alternativen zu Verträgen wird ebenso eingegangen wie auf die Möglichkeiten, in Fällen „gestörter" Vertragsleistungen (doch) noch zum gewünschten (städtebaulichen) Ziel zu gelangen.

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Fliegende Bauten – Anforderungen, Überprüfung und Haftungsvermeidung - Fachexkursion zum Schützenfest und Erörterung konkreter Beispiele -

Fliegende Bauten sind gem. § 75 Abs. 1 S. 1 NBauO recht unspektakulär definiert als "bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden".

In der kommunalen Praxis tauchen jedoch verschiedene Herausforderungen im Umgang mit dieser Spezialmaterie auf, die einer eingehenden, sowohl rechtlichen als auch tatsächlichen Untersuchung bedürfen. Die Neuerungen der NBauO 2012 werden ebenso besprochen.
In diesem Praktiker-Seminar werden mit Ihnen erörtert und diskutiert:

Genehmigungsverfahren, Zuständigkeiten und AbgrenzungsfragenTechnische Sicherheit, Probleme und Fragen der GebrauchsabnahmeGenauigkeit und Stichproben – was genügt im Schadensfall (noch)?Umgang mit vorgelegten, fehlenden oder unvollständigen PrüfbüchernGelungenes Zusammenspiel von Bauaufsicht, Feuerwehr und TÜVNeuerungen der NBauO 2012

Abgerundet wird das Seminar mit einer Fachexkursion zum Schützenplatz. Vom Tagungsort ist der Schützenplatz gut fußläufig erreichbar.

 

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Abweichungen gemäß § 66 NBauO

Einer der schwierigsten Paragrafen der NBauO 2012 ist § 66, da er im Rahmen der vom Gesetzgeber gewünschten Flexibilisierung sehr weich formuliert ist und Gegenstand weitreichender Änderungswünsche der am Bau beteiligten privaten Dritten sein kann.

Durch konkrete Checklisten und Prüfungsmuster erhalten Sie Handreichungen durch die Kommentatoren des § 66 NBauO (RA Dr. Arnd Stiel und Leitenden Baudirektor a.D. Erich Breyer). Zudem steht Ihnen als „Coach“ für die Lösung Ihrer Einzelfälle auch Herr Halama, Richter am BVerwG a.D., zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.

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Neues Mietrecht 2013 - Schwerpunktseminar: Modernisierung und Contracting

Voraussichtlich Ende April 2013 tritt das Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft.   

Die Änderung umfasst zum einen Neuregelungen zur Kündigung und zur Räumung. Den Hauptteil des neuen Rechts bildet jedoch die gründlich geregelte Neufassung des Modernisierungsrechts, wobei die energetische Modernisierung im Vordergrund steht. Weiterhin kann der Vermieter künftig auch im Bestandsmietverhältnis die Wärmeversorgung auf das Contracting umstellen.

Hier nun die wesentlichen Punkte auf einen Blick:   

>    Das neue Recht regelt zwar zugunsten des Vermieters den dreimonatigen „Minderungsausschluss“, doch das Risiko einer falsch berechneten Dreimonatsfrist trägt der Vermieter.    

>   Die Modernisierungsmaßnahmen werden genau definiert, nicht aber die im Gesetz verwendeten Begriffe der End- bzw. Primärenergie.   

>   Die Modernisierungsankündigung umfasst auch die künftigen Betriebskosten, doch künftige Heizkosten lassen sich kaum vorhersagen.   

>   Zugunsten des Mieters sieht das Gesetz eine zweifache Härteabwägung vor.   

>   Im Gegenzug trifft den Mieter eine fristgebundene Reaktionspflicht, anderenfalls würden seine Härteeinwände nicht durchgreifen.    

>   Auf das Contracting kann der Vermieter umstellen, doch nur bei Wärmekostenneutralität.      

Wegen der vielschichtig ineinander verzahnten Neuregelungen und der ständigen Vor- und Rückverweisungen ist die genaue Kenntnis des neuen Gesetzes unerlässlich. Denn vom Tage des In-Kraft-Tretens an muss jeder in der Wohnungswirtschaft Tätige das neue Gesetz mit allen Verästelungen und Querbezügen im Kopf haben.

 

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Verantwortung und Haftung bei Veranstaltungen

Sie alle haben regelmäßig mit Veranstaltungen zu tun, als Veranstalter, Hallenbetreiber, Bauherr, Organisator oder in dessen Umfeld als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Noch immer besteht große Unsicherheit bei der Anwendung und Auslegung der geltenden Vorschriften und schon wieder steht eine komplexe Änderung des Versammlungsstättenrechts vor der Tür. Die Unsicherheiten bei der Anwendung sind absehbar, insbesondere weil auch eine Änderung der Genehmigungs-Zuständigkeiten für „Veranstaltungen im Feien“ geplant ist. Mit diesem Seminar soll ein praxisrelevanter Einblick in das bestehende und künftige Versammlungsstätten-Recht vermittelt werden. Nicht nur bei Großveranstaltungen wie der Love-Parade gilt es die Pflichten und Haftungsfolgen zu betrachten. Die künftigen Entwicklungen und die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen aus der Umsetzung der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung (MVStättVO) und deren landesspezifischer Auslegung werden praxisnah anhand von Beispielen für alle Arten von Veranstaltungen und Versammlungsstätten dargestellt. Bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand und profitieren Sie dabei vom umfangreichen Erfahrungsschatz des Referenten.

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Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II

Das Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) geprägt. Viele praxisrelevante Probleme sind auch in 2012 wieder durch das BSG geklärt worden.   

Das Seminar behandelt die neuesten Entscheidungen des BSG und deren Auswirkungen auf die Praxis und beleuchtet Hintergründe, Zusammenhänge und offene Fragen.   

Im Fokus stehen dabei u.a. folgende Themen:     

  • Leistungsberechtigung und Regelbedarf    
  • Einkommen und Vermögen    
  • Kosten der Unterkunft     
  • Mehrbedarf     
  • Ersatzanspruch     

Profitieren Sie vom Wissen unserer erfahrenen Referentin und informieren Sie sich aus erster Hand über die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und deren Auswirkungen auf die Praxis.

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Aktuelle Rechtsfragen rund um das Niederschlagswasser

Neben einer kurzen Auffrischung der Rechtsgrundlagen im Bereich des Niederschlagswassers erörtert der Referent an Hand der neuesten Rechtsprechung wichtige, in der kommunalen Praxis relevante, Bereiche aus dem Beitrags- und Gebührenrecht für Sie. Hierbei geht es im Ergebnis darum, wie Sie eine optimale und rechtssichere (Re-)Finanzierung gestalten können.

Gleichzeitig geht der Referent auf Beratungsfälle aus seiner Praxis ein und gibt Ihnen dabei Tipps zum Umgang mit den Gerichten und zeigt weitere Reaktionsmöglichkeiten auf.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen und Fällen senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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HOAI 2013

Am 06.03.2013 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur HOAI 2013 veröffentlicht und den Verbänden und Kammern zur Anhörung übersandt. Der Referentenentwurf sieht gravierende Änderungen und Korrekturen der erst vor drei Jahren in Kraft getretenen HOAI 2009 vor. Geplant ist, dass die neue HOAI noch in dieser Legislaturperiode im August dieses Jahres in Kraft tritt. Vorbehaltlich etwaiger neuer Vorschläge im Rahmen der öffentlichen Anhörung und der noch anstehenden Beratungen im Kabinett und im Bundesrat ist bereit jetzt abzusehen, dass die Novellierung der HOAI erneut gravierende Auswirkungen auf die Honorierung und Vertragsgestaltung haben wird. Auf diese Änderungen sollten sich sowohl Auftraggeber als auch Planer rechtzeitig einstellen und diese bei der Gestaltung der noch vor und insbesondere nach dem Inkrafttreten der neuen HOAI 2013 abzuschließenden Verträge berücksichtigen.

Wesentliche Neuerungen sind:

- Anhebung der Tabellenwerte der HOAI, z.B. im Leistungsbild der Objektplanung Gebäude und Innenräume zwischen um 0,7 % und 45,83 %

- Einführung neuer Grundleistungen

- Erweiterung des Kataloges der Besonderen Leistungen

- Änderung der Prozentsätze einzelner Leistungsphasen

- Umbauzuschlag und Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entsprechend der vormaligen Regelungen der HOAI 1996

Dagegen werden die sog „Beratungsleistungen" weiterhin im unverbindlichen Teil der HOAI geregelt. Das mit der HOAI 2009 eingeführte Baukostenvereinbarungsmodell, die Bonus-Malus-Regelungen, die anrechenbaren Kosten und die Honorarzonen werden unverändert in die HOAI 2013 übernommen.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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Der fehlerhafte B-Plan im Reparaturbetrieb

Die Bandbreite der möglichen Fehlern bei einem angegriffenen B-Plan reicht von: „Lässlicher“ Sünde bis „unverzeihlicher Schnitzer“. Allerdings lassen sich selbst während eines gerichtlichen Verfahrens noch etliche B-Pläne retten.

Wenn Sie sich über den neuesten Stand der Rechtsprechung und die aktuellen Entwicklungen informieren möchten, bieten wir Ihnen diesen Workshop an, bei dem die Teilnehmerzahl aufgrund der gewünschten Diskussion auch der von den Teilnehmer/-innen mitgebrachten Fälle auf 20 Personen begrenzt ist.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen, Erwartungen oder Fälle mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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Die NBauO 2012 und ihre Wechselwirkungen zum Bundesbaurecht

Die Wechselwirkungen zwischen der NBauO 2012 und dem Bundesbaurecht werden in ver-schiedenen Bereichen deutlich: Vom Begriff des „Nachbarn“ bis hin zu Fragen der „Stellplätze“ und „Außenwerbung“.

Erfahren Sie, welche Schnittmengen und welche Unterschiede in der kommunalen Praxis wichtig sind.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen, Erwartungen oder Fälle mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

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Kommunales Handeln und Umweltverantwortung

Bei zahlreichen kommunalen Tätigkeitsgebieten spielt der Schutz der Umwelt direkt oder indirekt eine besondere Rolle. Dabei geht es nicht allein um Verwaltungstätigkeiten in kommunaler Zuständigkeit. Denn auch als öffentlicher Auftraggeber, Eigentümerin von Liegenschaften oder Einrichtungsträger gelten für Kommunen Pflichten in Bezug auf den Schutz der Umwelt.      

Kommt es zu Pflichtverletzungen, treten insbesondere nachgewiesene Umweltschäden oder -gefährdungen ein, stellt sich regelmäßig die Frage, wer dafür nach den haftungsrechtlichen Bestimmungen – etwa des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts – einzustehen hat. Dies betrifft auch die persönliche Haftung des im Einzelfall jeweils Verantwortlichen. So bestehen Haftungsrisiken beispielsweise für Hauptverwaltungsbeamte und leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen, denen aufgrund ihrer Leitungsfunktion bestimmte Aufgaben zur rechtmäßigen Erledigung zugewiesen sind. Daneben können öffentlich-rechtlich auch Einstandspflichten zu Lasten der Kommune bestehen.     

Inhalt des Seminars ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine (persönliche) Haftung im Umweltbereich unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschadensgesetzes sowie Strategien zur Haftungsvermeidung aufzuzeigen. Dies erfolgt anhand praktischer Rechtsprechungsbeispiele aus unterschiedlichen Umweltrechtsgebieten, wie Wasser und Abwasser, Abfall, Bodenschutz und Altlasten.

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130626 Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind gem. § 75 Abs. 1 S. 1 NBauO recht unspektakulär definiert als "bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden".

In der kommunalen Praxis tauchen jedoch verschiedene Herausforderungen im Umgang mit dieser Spezialmaterie auf, die einer eingehenden, sowohl rechtlichen als auch tatsächlichen Untersuchung bedürfen. Die Neuerungen der NBauO 2012 werden ebenso besprochen.
In diesem Praktiker-Seminar werden mit Ihnen erörtert und diskutiert:

Genehmigungsverfahren, Zuständigkeiten und AbgrenzungsfragenTechnische Sicherheit, Probleme und Fragen der GebrauchsabnahmeGenauigkeit und Stichproben – was genügt im Schadensfall (noch)?Umgang mit vorgelegten, fehlenden oder unvollständigen PrüfbüchernGelungenes Zusammenspiel von Bauaufsicht, Feuerwehr und TÜVNeuerungen der NBauO 2012

Abgerundet wird das Seminar mit einer Fachexkursion zum Schützenplatz. Vom Tagungsort ist der Schützenplatz gut fußläufig erreichbar.

 

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Praxiskurs Straßenrecht

Für Ihre Praxis benötigen Sie solide Grundlagen zum öffentlichen Straßenrecht ebenso wie ak-tuelle Informationen über Probleme, wie sie sich in der Rechtsprechung niederschlagen. Unser Praxiskurs bietet Ihnen beides: Die für Ihr Aufgabengebiet wichtigen Regelungen im Straßen- und Wegrecht und im zivilrechtlichen Haftungsbereich werden Ihnen durch systematische Hinweise, Fallbeispiele und – nicht zuletzt – Antworten auf Ihre Fragen und Fachdiskussionen vorgestellt. Das Spektrum reicht von der Widmung, Umstufung und (Teil-) Einziehung „öffentlicher“ Straßen über die Straßenbenutzung (Gemeingebrauch, Anliegergebrauch, Sondernutzung), Verkehrsberuhigung, Schadensersatzrisiken wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungs-pflicht an und auf Straßen, Haftungsvermeidung, Straßenreinigung bis hin zu einem Ausblick ins Straßenplanungsrecht. Sie erhalten die Möglichkeit, im Seminar eigene Themenvorschläge oder Beispielsfälle einzubringen und so zur Schwerpunktsetzung beizutragen.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

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Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 2012/13

Die Neufassung der StVO zum 1. April 2013 bringt unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Fehler der Änderungsartikel aus der 46. StrVRÄndV mit inhaltlicher Überarbeitung erneut die sog. „Schilderwaldnovelle 2009“ ein.   

Die bewährte strikte Trennung der allgemeinen Verhaltensregeln von der tabellarischen Darstellung der Verkehrszeichen mit den Schilderinhalten als Ge- und Verbote in den Anlagen wird beibehalten. Damit ist wiederum die eigenverantwortliche Beurteilung der aktuellen Verkehrssituation und die sich daraus ergebende Verhaltensweise für die Verkehrsteilnehmer unterstrichen.   

Die Straffung und Vereinfachung des Radfahrverkehrs und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Nutzung von Inline-Skates auf öffentlichem Verkehrsgrund sind nun praktikabler gefasst. Für die Straßenverkehrs- und Planungsbehörden vor Ort besteht nun zwar die größere Flexibilität für die Anordnung von Verkehrszeichen und für das Anlegen von Radverkehrsanlagen; sie ist aber mit mehr Eigenverantwortung im Ermessensbereich verbunden.   

Mit der Neufassung der StVO ist zwangsläufig auch die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung mit dem Tatbestandskatalog-Straßenverkehrsordnungs-widrigkeiten verbunden.    

Gewinnen Sie in dem Seminar einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der StVO und ihre neue Systematik und Struktur.

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Neues Mietrecht 2013 - Schwerpunktseminar: Modernisierung und Contracting

Am 1. Mai 2013 ist das Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten.      

Die Änderung umfasst zum einen Neuregelungen zur Kündigung und zur Räumung. Den Hauptteil des neuen Rechts bildet jedoch die gründlich und feinschrittig geregelte Neufassung des Modernisierungsrechts, wobei die energetische Modernisierung im Vordergrund steht. Weiterhin kann der Vermieter nach dem neuen § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ab dem 1.7. 2013 auch im Bestandsmietverhältnis die Wärmeversorgung auf das Contracting umstellen.      

Hier nun die wesentlichsten Punkte auf einen Blick:    

  • Das neue Recht regelt zwar zugunsten des Vermieters den dreimonatigen „Minderungsausschluss“, doch das Risiko einer falsch berechneten Dreimonatsfrist trägt der Vermieter.   
  • Die Modernisierungsmaßnahmen werden genau definiert, nicht aber die im Gesetz verwendeten Begriffe der End- bzw. Primärenergie.
  • Die Modernisierungsankündigung umfasst auch die künftigen Betriebskosten, doch künftige Heizkosten lassen sich kaum vorhersagen.
  • Zugunsten des Mieters sieht das Gesetz eine zweifache Härteabwägung vor.
  • Im Gegenzug trifft den Mieter eine fristgebundene Reaktionspflicht, anderenfalls greifen seine Härteeinwände nicht durch.
  • Auf das Contracting kann der Vermieter umstellen, doch nur bei Wärmekostenneutralität.     

Wegen der vielschichtig ineinander verzahnten Neuregelungen und der ständigen Vor- und Rückverweisungen ist die genaue Kenntnis des neuen Gesetzes unerlässlich. Jeder in der Wohnungswirtschaft Tätige muss das neue Gesetz mit allen Verästelungen und Querbezügen im Kopf haben. Andernfalls drohen ein Scheitern von Modernisierungsmaßnahmen und damit auch ein Fehlschlag der Modernisierungsmieterhöhung.

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Herausforderungen bei der Umsetzung des Kinderförderungsrechts in Niedersachsen ab 01.08.2013

Das Kinderförderungsrecht wird durch ein Zusammenspiel von bundes-, landes- und ortsrechtlichen Vorgaben bestimmt. Die Vorschriften lassen den zuständigen Jugendhilfeträgern einen weiten Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Ausgestaltung von Verwaltungs- und Auswahlverfahren. Angesichts der den Bedarf vielerorts nicht deckenden Mangellage fühlen sich die Verantwortlichen einer schier unlösbaren Verteilungsproblematik ausgesetzt.     

Das Seminar gibt Ihnen einen Überblick über verbindliche Vorgaben im Kinderförderungsrecht und zeigt auf, wie verbleibende Ermessensspielräume in Planung und Verfahren – auch „gerichtsfest“ – genutzt werden können.     

Sie können eigene Praxisfälle im Seminar zur Diskussion stellen.     

Freuen Sie sich auf einen spannenden und hochinformativen Seminartag zur Umsetzung des Kinderförderungsrechts in der kommunalen Praxis.

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Nahversorgung und zentrenorientierte Einzelhandelssteuerung

Auf der einen Seite bevorzugt die große Mehrheit der Verbraucher Lebensmittel-Discountmärkte mit einer großen Verkaufsfläche sowie komplett sortimentierte SB-Nahversorgungsmärkte. Auf der anderen Seite nehmen die häufig an peripheren Standorten gelegenen Großgeschäfte den in ihrer Mobilität eingeschränkten Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit, sich an einem städte-baulich integrierten Standort mit den notwendigen Einkäufen zur Deckung des Grundbedarfs zu versorgen.

Auch vor dem Hintergrund einer sich verändernden Altersstruktur gewinnen Standortentschei-dung und „richtige“ Planung derartiger Märkte eine immer größere Bedeutung. Sie können über „Leben und Sterben“ (Janning, ZfBR 2012, 213) der Nahversorgungs- und Grundversorgungs-zentren, mitunter auch über die Zukunft von Ortszentren von Gemeinden und kleineren Städten entscheiden.

Erfahren Sie, welche Möglichkeiten der planungsrechtlichen Steuerung und Umsetzung bestehen, so dass Nahversorgung und zentrenorientierte Steuerung gelingen können. Hierzu erhalten Sie auch einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Bereich.

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HOAI 2013 in Kraft

Die HOAI 2013 ist da: Am 06.03.2013 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf veröffentlicht und den Verbänden und Kammern zur Anhörung übersandt. Der Referentenentwurf sieht gravierende Änderungen und Korrekturen der erst vor drei Jahren in Kraft getretenen HOAI 2009 vor. Geplant ist, dass die neue HOAI noch in dieser Legislaturperiode im August dieses Jahres in Kraft tritt. Vorbehaltlich etwaiger neuer Vorschläge im Rahmen der öffentlichen Anhörung und der noch anstehenden Beratungen im Kabinett und im Bundesrat ist bereit jetzt abzusehen, dass die Novellierung der HOAI erneut gravierende Auswirkungen auf die Honorierung und Vertragsgestaltung haben wird. Auf diese Änderungen sollten sich sowohl Auftraggeber als auch Planer rechtzeitig einstellen und diese bei der Gestaltung der noch vor und insbesondere nach dem Inkrafttreten der neuen HOAI 2013 abzuschließenden Verträge berücksichtigen.

Wesentliche Neuerungen sind:

- Anhebung der Tabellenwerte der HOAI, z.B. im Leistungsbild der Objektplanung Gebäude und Innenräume zwischen um 0,7 % und 45,83 %

- Einführung neuer Grundleistungen

- Erweiterung des Kataloges der Besonderen Leistungen

- Änderung der Prozentsätze einzelner Leistungsphasen

- Umbauzuschlag und Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entsprechend der vormaligen Regelungen der HOAI 1996

Dagegen werden die sog „Beratungsleistungen" weiterhin im unverbindlichen Teil der HOAI geregelt. Das mit der HOAI 2009 eingeführte Baukostenvereinbarungsmodell, die Bonus-Malus-Regelungen, die anrechenbaren Kosten und die Honorarzonen werden unverändert in die HOAI 2013 übernommen.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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BauGB 2013

Die Änderungen des BauGB 2013 sind massiv: Von der Vorrangregelung und Begründungspflicht zur Innenentwicklung, Änderungen im Verfahrensrecht, neue Regelungen zur Sicherung der Bauleitplanung bis hin zu Änderungen bei § 35 BauGB etwa im Bereich der Landwirtschaft reicht die Bandbreite.

Mit Herrn MD a.D. Prof. Krautzberger steht Ihnen ein Referent zur Verfügung, der auch zu den aktuellen BauGB-Änderungen als Experte gehört worden ist und aus seiner jahrelangen Erfah-rung als Leiter der Bau- und Städtebauabteilung im zuständigen Bundesministerium die wesen-tichen Änderungen für die kommunale Praxis anschaulich darstellen und mit Ihnen erörtern kann.

Informieren Sie sich zeitnah und umfassend über die aktuellen und kommenden Änderungen, die in der kommunalen Praxis eine wichtige Rolle spielen.

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Workshop: Teamführung in der kommunalen Praxis

Das Führen im Team stellt Vorgesetzte in der kommunalen Praxis vor besondere Herausforde-rungen. Sie sollen die/den einzelne/n Mitarbeiter/in individuell fördern und dabei gleichzeitig das Team als Ganzes entwickeln. In den hierarchischen Strukturen einer Verwaltung sollen Sie Ent-scheidungen gemeinsam mit dem Team treffen. Darüber hinaus sollen Sie möglichst kooperativ führen und Freiräume gewähren, wobei die Mitarbeiter/innen trotzdem bestimmte Grenzen ak-zeptieren.
Entwickeln Sie vor diesem Hintergrund im Seminar konkrete Handlungsweisen für die Praxis, um Ihre Rolle als Vorgesetzte/r klarer und sicherer auszufüllen. Dabei erfahren Sie, wie Sie in Ihrem Verantwortungsbereich so führen können, dass alle zuverlässig und aktiv mitarbeiten. Sie können sich dann mit Ihrem Team offener beraten, Entscheidungsspielräume kreativer nutzen und Rahmenbedingungen effektiver steuern.
Um einen regen Austausch bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Teilnehmerwünsche zu er-möglichen, müssen wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen.

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Workshop: Der Verwaltungsakt – nachvollziehbar erklärt für Nichtjuristen: Aufbau, Sprache, Beispiele, Tipps und Handreichungen

Den Bürgern belastende Bescheide sind steter Quell für gerichtliche Auseinandersetzungen. Gerade für Nichtjuristen, die sich – verständlicherweise – mit einer eher juristisch geprägten Sprache und der Einhaltung von Formalia schwer tun, bieten wir diesen Workshop an, bei dem ein Schwerpunkt auch der Einsatz einer bürgerfreundlichen Sprache bei gleichzeitiger Wahrung der Rechtssicherheit ist.
Hierbei haben wir einen Referenten der Gesellschaft für deutsche Sprache gewinnen können. Diese gemeinnützige Einrichtung wird nicht nur bei Gesetzgebungsvorhaben, sondern auch von Städten und Gemeinden regelmäßig um Rat gebeten.
Zudem erhalten Sie von einem Rechtsanwalt, Mitautor des Fachbuchs: „Rechtssichere Be-scheidtechnik in der Bauverwaltung“, nützliche Hinweise, wie ein gerichtsfester Bescheid aus-zusehen hat.
An Hand konkreter Beispiele bekommen Sie nützlich Tipps und Handreichungen für die tägliche Arbeit in Ihrer Kommune mit auf dem Weg.

Sie haben die Möglichkeit, Bescheide aus Ihrem Arbeitsumfeld an uns zu mailen. Diese werden dann auf sprachliche Optimierung untersucht und mit konkreten Verbesserungen vorgestellt. Nutzen Sie bitte dieses ungewöhnliche Angebot! Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

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Workshop: Rechtssichere Kalkulation von Abwasser- und Abfallgebühren

Neben einer kurzen Auffrischung in die Rechtsgebiete des Abwasser- und des neuen Abfallrechts widmen wir uns in diesem Workshop mit der Erstellung rechtssicherer Kalkulationsgrundlagen für die Bereiche Abwasser und Abfall anhand konkreter Beispielsfälle.

In diesem Seminar werden sowohl Grundlagen geschaffen, als auch auf Besonderheiten in den jeweiligen Kalkulationsgebieten eingegangen.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung wird insbesondere auf die Fragestellung der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen sowie die Behandlung des Abzugskapitals (Auflösung von Beiträgen, Behandlung von Wiederbeschaffungszeitwertabschreibungen) eingegangen.

Als besondere Fragestellungen im Bereich der Abfallentsorgung werden unterschiedliche Varianten der Gebührenstruktur besprochen. Als Stichworte sind hier zu nennen die Möglichkeiten einer Grundgebühr, Einheitsgebühr vs. Trennung der unterschiedlicher Gebührentatbestände sowie Gefäßmindestgrößen.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen, Anregungen oder Fälle mailen, die wir dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.

Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.

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