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Bürgerbeteiligung erfolgreich planen und durchführen

„Bürgerbeteiligung" – Mode, Notwendigkeit, Last oder Chance? Partizipation und Bürgerbeteiligung sind ein vielschichtige Begriffe, hinter denen eine unübersichtliche Fülle von Methoden und Verfahren stehen. Akteure aus öffentlicher Verwaltung, Politik und auch private Vorhabenträger sind gemeinsam vor die Frage gestellt: Wie kann eine angemessene, wirksame und nachhaltige Beteiligung von Bürgern zum Wohle aller Beteiligten gelingen?

Auf Grund der Wichtigkeit dieses Themenkomplexes bieten wir Ihnen zwei Termine für das Basismodul an, das folgende Inhalte anspricht:

- Grundlagen von Bürgerbeteiligung, Checklisten und Erfolgskriterien

- Umgang mit schwierigen Situationen und Kritik

- Planung und Durchführen von Beteiligungsprozessen

- Ziele, Zielgruppen, Teilnehmergewinnung

- Bewährte und innovative Formate

- Einbindung besonderer Zielgruppen erreichen

Als Vertiefungsmodul bieten wir Ihnen an:

- Planung und Durchführung eines konkreten Beteiligungsprozesses

- Einblicke in „definierte" Beteiligungskonzepte wie Planning for Real, Bürgergutachten bzw. Planungszelle, Runder Tisch

- Planung und Durchführung einer Beteiligungsveranstaltung

- Bewährte Formate wie Zukunftskonferenz, Wertschätzende Erkundung, Fishbowl

- Gemeinsames Erarbeiten einer beispielhaften Beteiligungsveranstaltung

Mit diesen zwei Modulen steigern Sie die Sicherheit und Qualität von Partizipationsprozessen auch in Ihrer Kommune

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Workshop: Aktuelle Rechtsprechung zum Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht mit VG-Richterin Dr. Killinger (z.Zt. OVG Lüneburg)

Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen Antworten zu einem breitgefächerten Themenkatalog, der in der kommunalen Praxis regelmäßig auftaucht: Vom richtigen Umgang mit Verunreinigungen bis hin zu Kostenfragen bei Vollstreckungsmaßnahmen.

Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Rechtsprechung zum Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht, so dass dieser Workshop sowohl für Berufsanfänger als auch für erfahrene Kolleginnen und Kollegen eine Wissensauffrischung verspricht.

Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.

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Ordnungswidrigkeiten in der kommunalen Praxis rechtssicher ahnden

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in der kommunalen Praxis ist ein weites Feld:

Vom „Klassiker" der Verstöße im Straßenverkehr bis hin zu „Sonder"-Owi's etwa aus den Bereichen des Bau- und Gaststättenrechts reicht die Palette, die wir in diesem Seminar behandeln.

Vorab werden Ihnen die Grundzüge dieses besonderen Verfahrens durch einen erfahrenen Richter am AG in Lehrte in Straf- und Bußgeldverfahren dargelegt. Hierbei wird ein Augenmerk auf die Bemessung von Geldbußen gelegt, ein in der kommunalen Praxis rechtsanfälliger und sensibler Bereich. Erfahren Sie aus der Sicht eines Zivilrichters, was Sie im OWi-Bereich noch stärker beachten können.

Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt

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Effektives Zeit- und Büromanagement

Das folgende Zitat stammt von Buddha: „Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von neuem beginnen."

Der Neuanfang gilt auch für unsere kostbare Ressource: Zeit – von der wir scheinbar immer weniger haben. Erfahren Sie von einem zertifizierten Prozessmanager und EDV-Coach, wie wir mit innovativen Hilfsmitteln, ab morgen unsere Zeit etwas effektiver nutzen können. Als besonderes Highlight erhalten Sie ein Hilfstool, das Ihnen eine wichtige Arbeitserleichterung sein wird. Dieses Tool hat der Referent für seine Großkunden aus der Privatwirtschaft entwickelt und stellt es Ihnen während des Seminars vor.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung der individuellen Fragen und Wünsche der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ermöglichen.

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Aktuelle Herausforderungen im kommunalen IT-Bereich – Tipps und Empfehlungen aus Sicht eines Administrators und der Staatsanwaltschaft

Welche Anforderungen sind an die qualifizierte elektronische Signatur zu stellen? Welche Emails dürfen als Spam von Administratoren gesehen und gelöscht werden? Welche Datenschutzaufgaben sind von wem in einer Kommune wie wahrzunehmen? Welche Anforderungen stellt die Staatsanwaltschaft an eine kommunale Internetseite und den Datenschutz?

Diese und andere spannende Fragen beantworten Ihnen aus sowohl aus der Sicht eines kommunalen Administrators als auch aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde zwei ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet.

Anhand ganz praktischer Fragestellungen und Fälle erfahren Sie, welche Risiken es im IT-Bereich gibt, wie sie vermieden und eine Haftung ausgeschlossen werden kann.

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Verkehrssicherungspflicht der Städte und Gemeinden auf Straßen, Plätzen und in Gebäuden

Das Seminar befasst sich mit den Pflichten der öffentlichen Hand im Rahmen der Verkehrssicherung. Die hierzu zahlreich ergangenen Gerichtsentscheidungen umfassen eine breite Palette. Neben dem schon klassischen „Schlagloch- und Gullydeckelfall“ kommen vor allem bei Straßenbäumen, Baustellen und Gebäuden fortwährend neue Aspekte der Verantwortlichkeiten durch die Rechtsprechung hinzu.

Sie erhalten auf unserem Seminar

  • einen systematischen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Amts- und Staatshaftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
  • eine aktuelle Behandlung von praxisrelevanten Problemen der Verkehrssicherung auf Straßen, Plätzen und in Gebäuden anhand von Beispielsfällen aus der einschlägigen Rechtsprechung,
  • eine Vorstellung und lösungsorientierte Diskussion von Beispielsfällen aus dem Teilnehmerkreis.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Experte Prof. Dr. Farke in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zum Seminar auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an den Referenten zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

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Workshop: Excel für Fortgeschrittene – Auswertung und Berichte

Mit diesem Workshop wenden wir uns an Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bereits Excel-Kenntnisse haben und eine Vertiefung wünschen, die zu einem hohen Mehrwert für die tägliche Arbeit in der kommunalen Praxis führen kann. Der Schwerpunkt liegt auf Möglichkeiten der Auswertung und Berichte über Excel.

Als Referent steht Herr Roth, Zertifizierter Prozessmanager und EDV-Coach, der seit vielen Jahren erfolgreich Großkunden auch in diesem Bereich schult, zur Verfügung.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, um eine intensive Erörterung der individuellen Fragen und Wünsche der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ermöglichen.

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Sicherheitskonzepte bei Großveranstaltungen – Tipps und Empfehlungen

Mit diesem interaktiven Workshop widmen wir uns einem in der kommunalen Praxis sehr wichtigen Themenkomplex: Die Anforderungen an Sicherheitskonzepte bei Großveranstaltungen.

Neben einer theoretischen Einführung wird die Referentin anhand eines konkreten Beispiels erläutern, welche Anforderungen an Sicherheitskonzepte zu stellen sind, wie sie mit Hilfe einer Bewertungsmatrix geprüft und schließlich wie ein eigene Sicherheitskonzept gestaltet werden kann.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragestellungen mailen, die wir dann umgehend an die Referentin weiterleiten werden. Aufgrund der gewünschten Diskussion haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen.

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Spielhallen, Wettbüros, und andere "Vergnügungsstätten" - Städtebauliche Steuerungs- und Verhinderungsoptionen in der Praxis

AKTUELL: Glücksspielgesetz und GlücksspielVO

Vergnügungsstätten sind Gewerbebetriebe besonderer Art, die auf der einen Seite einen durchaus beachtlichen Wirtschaftsfaktor darstellen, auf der anderen Seite die planende Kommune vor vielfältige Herausforderungen stellen: Straßenzüge geraten in Verruf, Anwohner protestieren und auch die Presse findet Schlagzeilen.

Momentan im Fluss sind die gewerberechtlichen Regelungen für Spielhallen und Wettbüros. Zum 01. Juli 2012 ist der Glücksspielvertrag in Kraft getreten. Ebenfalls das Niedersächische Glücksspielgesetz und die entsprechende Verordnung. Die Referenten werden – tagesaktuell – auf diese wichtigen Punkte eingehen. Das Verbot der Mehrfachspielhallen und die jeweiligen Mindestabstände zwischen Spielhallen wird sich auch auf die bauleitplanerische Steuerung von Vergnügungsstätten – auch im Bereich der Wettbüros – auswirken.

Tauschen Sie sich mit den Referenten aus, welche Rechtsgrundlagen zur planerischen Steuerung von Vergnügungsstätten bestehen, welche Richtung die aktuelle Rechtsprechung vorgibt und welche planerische Strategien auch aus Gutachtersicht Erfolg versprechend sein können.

Mit Herrn RA Dr. Janning und Dr. Acocella stehen Ihnen zwei Experten zur Verfügung, die Ihnen konkrete Tipps und Steuerungsempfehlungen geben können, um den Umgang mit dieser schwierigen Materie noch besser händeln zu können.

 

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Die Kommune vor dem Verwaltungsgericht: Von A wie Aktenführung bis Z wie Zeugen

Wie läuft eigentlich so ein verwaltungsgerichtliches Verfahren? Wie weit gilt der Untersuchungsgrundsatz, sucht das Verwaltungsgericht ungefragt nach Fehlern im Bescheid? Sind Beweisanträge sinnvoll, und was ist bei einem gerichtlichen Ortstermins zu beachten? Wie gehe ich mit gerichtlichen Anfragen um? Wie sieht eine saubere Aktenführung aus, und welche Akten braucht das Gericht überhaupt? Was kostet ein Gerichtsverfahren, was ein Rechtsanwalt in den verschiedenen Bereichen? Welche Heilungsmöglichkeiten gibt es für einen fehlerhaften Bescheid im Abgabenprozess? Was mache ich, wenn ich den Prozess gewinne, aber der Gegner zahlt mir meinen Anwalt nicht?

Diese und andere spannende Fragen beantwortet Ihnen Herr Siebert, Vizepräsident des VG Lüneburg, in gewohnt spannender und didaktisch gelungener Weise.

Gerne können Sie uns auch Fragen zum Seminar per Email senden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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Immissionsschutz als Problem von Planern, Betreibern und Nachbarn Praktische Tipps und Empfehlungen von OVG- und OLG-Richter Wilke

Der Schutz gegen störende Belästigungen durch Staub, Geruch, Lärm oder Lichtwirkungen ist in der Praxis ein „Thema“ bei (fast) jedem Bau- oder Verkehrsprojekt. Darauf reagieren Planer, Anlagenbetreiber und betroffene Nachbarn - jeweils - höchst unterschiedlich. Das Planungs,- Genehmigungs- und das Nachbarrecht führen dem entsprechend zu unterschiedlichen Perspektiven des Immissionsschutzes.

Dem soll in unserem Seminar nachgegangen werden. Anhand einzelner - und für die Praxis besonders häufiger - Immissionsprobleme werden die wesentlichen Strukturen des Immissionsschutzrechts herausgearbeitet. Die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung - bis zum „heutigen“ Tag - werden berücksichtigt. Gern werden auch Themenvorschläge und Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das Seminar „eingebaut“.

Mit Herrn Richter am OVG und OLG Wilke steht ein Experte zur Verfügung, der didaktisch hervorrangend vorträgt.

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Das NDSchG – Änderungen für die kommunale Praxis mit Bezügen zur NBauO 2012

Das niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) vom 26.05.2011 bringt einige Änderungen für die kommunale Praxis mit sich, zumal seit der letzten Novellierung etliche Entscheidungen zum Denkmalbegriff und auch zu Einzelheiten der Erhaltungspflicht ergangen sind.

Insbesondere der Schutz der Denkmale bei der Nutzung von Wind- und Sonnenenergie bleibt ein konflikträchtiges Themengebiet, ebenso wie die eigentumsrechtliche Frage der Zumutbarkeit des Denkmalerhalts.

Der Referent, Herr Dr. Winghart, Präsident des Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege, war beim Gesetzgebungsverfahren unmittelbar beteiligt und wird aus der Sicht eines Denkmalpflegers mit Ihnen über die Auswirkungen des NDSchG diskutieren. Hierbei sind auch die Schnittstellen zur NBauO 2012 von Bedeutung.

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Besondere Probleme des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts

Dieses Seminar ist nicht nur für Verwaltungsbedienstete, die mit Straßen im eigentlichen Sinne befasst sind, eine sehr gute Möglichkeit, sich einen Überblick über das aktuelle Straßenrecht zu verschaffen. Auch für die Bau-, Planungs- und Straßenverkehrsbehörden sind die Seminar-inhalte von beruflichem Belang.

Die neuesten Entscheidungen der Gerichte im Bereich des Straßenrechts werden vorgestellt; zudem wird die Bedeutung dieser Entscheidungen für die Praxis anschaulich erläutert. Dabei sollen sowohl grundlegende Fragen als auch aktuelle Einzelprobleme eingehend behandelt werden.

Selbstverständlich erhalten Sie auch die Gelegenheit, gemeinsam mit dem Referenten lösungsorientiert über Fälle aus Ihrer beruflichen Praxis zu diskutieren und Erfahrungen mit den teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Experte Dr. Michael Sauthoff in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.

Freuen Sie sich auf einen spannenden und ergiebigen Seminartag in Hannover. 

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§ 79 NBauO 2012 – Baurechtswidrige Zustände – Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung

Die NBauO 2012 ist im Vergleich zu der NBauO 2003 grundlegend geändert worden (GVBl. vom 12.04.2012, S. 46) und gilt in einigen Bereichen bereits seit dem 13. April 2012 (etwa die neuen Abstandsvorschriften), während die übrigen Regelungen am dem 01.11.2012 gelten werden. Dies trifft auch für den neuen § 79 NBauO zu, der den alten § 89 NBauO ersetzt.

Mit Herrn Ingo Behrens, Vorsitzender Richter am VG Hannover, steht Ihnen ein ausgewiesener Fachmann zu dieser wichtigen Ermächtigungsgrundlage für BauAB zur Verfügung, der Ihnen einen komprimierten Überblick über die wesentlichen Neuerungen geben wird. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Erläuterung aktueller Rechtsprechung anhand von Fallbeispielen.

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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NBauO 2012: Grenzabstände – Änderungen und Auswirkungen in der Praxis

Die NBauO 2012 ist im Vergleich zu der NBauO 2003 grundlegend geändert worden (GVBl. vom 12.04.2012, S. 46) und gilt in einigen Bereichen bereits seit dem 13. April 2012 (etwa die neuen Abstandsvorschriften), während die übrigen Regelungen am dem 01.11.2012 gelten werden. Die Regelungen der §§ 5 ff. NBauO sind nunmehr einige Monate in Kraft, so dass die Praxistauglichkeit und mögliche Fehlerquellen in der Anwendung näher untersucht werden können.

Mit Herrn Dr. Erich Breyer steht Ihnen ein Experte zur Verfügung, der auch die Kommentierung im Große-Suchsdorf (9. Aufl. 2012) für diesen wichtigen Bereich übernimmt, zur Verfügung.

Gerne können Sie im Vorfeld des Seminars Ihre Fragen und Anregungen mailen, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

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Seminar exklusiv für Ratsmitglieder: Zuständigkeiten und Zusammenwirken der gemeindlichen Entscheidungsträger nach dem NKomVG – Rat, Verwaltungsausschuss und Bürgermeister/in

Mit Herrn MDir Jürgen Franke aus dem Innenministerium steht Ihnen ein „Gesetzesvater“ zum NKomVG als Experte zur Verfügung, der Ihnen in komprimierter Form die für Sie wichtigsten Regelungen des NKomVG erläutert. Beantwortet werden u.a. folgende Fragen:

  • Welche Rechte haben Sie als gewähltes Ratsmitglied?
  • Für welche Bereiche innerhalb Ihrer Kommune sind Sie zuständig?
  • Was wird im Verwaltungsausschuss geregelt?
  • Wie ist das Zusammenwirken mit dem Bürgermeister geregelt?
  • Welche formellen Anforderungen sind bei Beschlüssen wichtig?
  • Was ist bei der Außenwirkung von Entscheidungen zu beachten?

Gerne können Sie während des Seminars Ihre Fragen stellen oder uns im Vorfeld mailen.

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Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht - mit Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Andreas Hartung

Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet Fälle zum Beamten- und Disziplinarrecht. Eine Auswahl an Gerichtsentscheidungen aus diesem Bereich, die vor allem für kommunale Verwaltungen wichtig sind, stellt Ihnen Herr Bundesrichter Dr. Hartung als Mitglied dieses Senats vor.

Neben „klassischen“ Fragen aus dem Beamtenrecht – etwa zur Bedeutung der hergebrachten Grundsätze, zur Reichweite der Treuepflicht wirdein Schwerpunkt auf die Rechte und Pflichte von Beamten gelegt werden.

Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht und können sich im kleinen Kreis mit dem Referenten und den anwesenden Kolleginnen und Kollegen austauschen. Aus diesem Grund haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen.

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Kommunaler Winterdienst: Aktuelle Rechts- und Haftungsfragen

In Fortsetzung unserer Reihe zu den Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand befasst sich dieses Seminar unter der fachkundigen Leitung von Herrn Prof. Dr. Farke mit aktuellen Rechts- und Praxisfragen des Winterdienstes.

Unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte und der kommunalen Praxis sollen u. a. folgende Themen behandelt werden:

  • Rechtsgrundlagen der winterlichen Verkehrssicherungspflicht,
  •  Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzungen,
  •  Organisation des Winterdienstes,
  •  Übertragung des Winterdienstes auf private Unternehmen,
  •  Praktische Fallbeispiele zur wirksamen und wirtschaftlichen Durchführung des Winterdienstes.

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen aus dem Teilnehmerkreis behandelt unser Experte Prof. Dr. Farke in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise. Sie erhalten überdies ein umfangreiches Skript mit einer umfassenden  Rechtsprechungsübersicht zum Seminarthema.

Freuen Sie sich auf einen informativen und ergiebigen Seminartag in Hannover.

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Praktiker-Workshop: Das neue Güterichtsverfahren im Verwaltungsprozess - mit Richterin und Mediatorin am VG Hannover Hoch

Am 25. Juli 2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MedG) (BGBl I, S. 1577 ff.) in Kraft getreten.

Das Gesetz dient der Förderung der außergerichtlichen Mediation; zugleich wird - und das ist NEU - in nahezu allen Prozessordnungen das Modell des Güterichters (vgl. § 278 Abs. 5 ZPO und § 173 VwGO) gesetzlich verankert.

Nach dem Seminar kennen Sie die Chancen und Möglichkeiten, die Ihnen der Einsatz dieses neuen Verfahrens zur Lösung von Konflikten und Streitigkeiten bietet. Sie wissen, wie Sie neue Wege zu konstruktiven, zukunftsorientierten Lösungen finden können.

Durch konkrete Beispiele und Übungen erfahren Sie, dass der Einsatz von Methoden und Techniken dieses neuen Verfahrens auch in Ihrem Alltag Zeit und Kosten sparen kann. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

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Workshop: Prozessmanagement in der kommunalen Praxis

Wie definiert man Prozesse, setzt sie um und optimiert sie in Einklang mit Strategie, Unternehmenskultur und Organisation? Über ein gut aufgestelltes Prozessmanagement.

Dazu braucht es Grundlagen und Methodik. Klingt ganz einfach, ist es im Grunde auch.

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die Werkzeuge und Potenziale des Prozessmanagements für sich, Ihren Bereich und Ihr Unternehmen erschließen und umsetzen können.

Als Referent steht Ihnen ein ausgewiesener Experte zur Verfügung, der vor allem bei Kommunen regelmäßig Prozesse optimiert.

Lernen Sie die relevanten Ansätze wie Lean-Management oder Business Prozessmanagement und deren Anwendungsgebiete sowie die theoretische Planung und Werkzeuge für die kommunale Praxis kennen.

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Workshop: Aktuelle Rechtsprechung zum Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht mit VG-Richterin Killinger (z.Zt. Justizministerium)

Mit diesem Workshop bieten wir Ihnen Antworten zu einem breitgefächerten Themenkatalog, der in der kommunalen Praxis regelmäßig auftaucht: Vom richtigen Umgang mit Verunreinigungen bis hin zu Kostenfragen bei Vollstreckungsmaßnahmen und Feuerwehreinsätzen.

Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Rechtsprechung zum Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht, so dass dieser Workshop sowohl für Berufsanfänger als auch für erfahrene Kolleginnen und Kollegen eine Wissensauffrischung verspricht.

Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.

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Workshop: Das Insolvenzrecht in der kommunalen Praxis - Mit Insolvenzanfechtungsrecht -

Der rechtssichere Umgang mit dem aktuellen Insolvenzrecht steht im Mittelpunkt dieses Workshops, zu dem wir Herrn Amtsgerichtsdirektor Dr. Klass als Referenten gewinnen konnten.

Neben einer Einführung in diese Materie, die vor allem für Nichtjuristen gedacht ist, stehen die Darstellung von typischen Fällen und deren gemeinsamer Lösungserarbeitung im Fokus. Erfahren Sie, welche Rechte die Kommunen im Falle einer Insolvenz des Schuldners haben, wie der Umgang mit dem Insolvenzverwalter optimiert werden kann und welche aktuellen Fälle in der Praxis wichtig sind.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen mailen, die wir dann an den Referenten weiterleiten werden.

Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.

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Aktuelle Entwicklungen im Friedhofs- und Bestattungswesen in Niedersachsen

Seit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes (BestattG) am 1. Januar 2006 sind einige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen gefällt worden, die zur Beantwortung aktueller Fragen zum Bestattungsrecht herangezogen werden können, u.a.:     

  • Muss ein minderjähriges Kind für die Bestattung sorgen?
  • Hängt die Bestattungspflicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab?
  • Gibt es wirksame Einwendungen gegen die Bestattungspflicht?
  • Kann die Urnenbeisetzungsfrist verlängert werden?
  • Muss die gemeindliche Bestattung als Ersatzvornahme erfolgen?
  • Muss die Gemeinde dem Bestattungswunsch Verstorbener folgen?
  • Darf die Gemeinde die einfachste und billigste Bestattungsform wählen?
  • Ist der gemeindliche Leistungsbescheid sofort vollziehbar?
  • Darf die Gemeinde Kostenerstattungspflichtige beliebig auswählen?
  • Unterliegt die Kostenerstattung der Verjährung?
  • Darf die Urne mit der Asche Verstorbener Angehörigen ausgehändigt werden?
  • Gilt die Aushändigungsregel auch für den Friedhof?
  • Darf ein Friedhof Grababdeckungen verbieten?
  • Dürfen Friedhofsgebühren für die gesamte Nutzungsdauer erhoben werden?
  • Welche Anforderungen werden an die Umbettung gestellt?
  • Kann ein Angehöriger die Verkürzung der Ruhezeit verlangen?
  • Was sollten Friedhöfe, deren Träger und Betreiber beachten?
  • Wer ist im Falle der Insolvenz eines (Wald-) Friedhofs verantwortlich?       

Desweiteren werden aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der Teilnehmer/innen diskutiert und lösungsorientiert behandelt.

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Verwaltungsvollstreckung – Tipps und Empfehlungen

Das neue Verwaltungsvollstreckungsrecht wird in den wichtigsten Bereichen, die eine Kommune betreffen, anhand von konkreten Fällen und Beispielen erörtert, so dass der Nutzen vor allem für Nichtjuristen sehr hoch ist. Mit Frau Rechtsanwältin Bluhm steht Ihnen eine erfahrene Referentin zur Verfügung. Die Vollstreckung von Geldforderungen bildet den ersten Themenschwerpunkt, die Vollstreckung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen den zweiten Block.
Gerne können Sie uns im Vorfeld auch Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an die Referentin weiterleiten werden.

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Bestandsschutz und Brandschutz Praktikerseminar mit Branddirektor Dipl.-Phys. Georg Spangardt

In § 85 NBauO sind nunmehr u.a. die Anforderungen an bestehende und genehmigte bauliche Anlagen geregelt, die vor dem 01.11.2012 rechtmäßig errichtet oder begonnen wurden. Auch und gerade bei bestehenden Gebäuden, die „Bestandsschutz“ genießen, sind aus Gründen des baulichen Brandschutzes bei konkreten Gefahren häufig Maßnahmen zu treffen, die häufig auf den Widerstand der betroffenen Eigentümer treffen. Anhand konkreter Beispiele aus der berufli-chen Praxis schildert Ihnen der Referent, wie für alle Seiten akzeptable Lösungen – auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte – sowohl in Wohn- als auch Sondergebäuden möglich sind.

Gerne können Sie im Vorfeld konkrete Fragen oder Fälle schildern, die auf diesem Workshop gemeinsam erörtert und beantwortet werden sollen.

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Ordnungswidrigkeiten in der kommunalen Praxis rechtssicher ahnden

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in der kommunalen Praxis ist ein weites Feld:

Vom „Klassiker“ der Verstöße im Straßenverkehr bis hin zu „Sonder“-Owi’s etwa aus den Bereichen des Bau- und Gaststättenrechts reicht die Palette, die wir in diesem Seminar behandeln.

 Vorab werden Ihnen die Grundzüge dieses besonderen Verfahrens durch einen erfahrenen Richter am AG in Lehrte in Straf- und Bußgeldverfahren dargelegt. Hierbei wird ein Augenmerk auf die Bemessung von Geldbußen gelegt, ein in der kommunalen Praxis rechtsanfälliger und sensibler Bereich. Erfahren Sie aus der Sicht eines Strafrichters, was Sie im OWi-Bereich noch stärker beachten können.

 Um eine intensive Diskussion zu ermöglichen, haben wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt.

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Schlagfertigkeitstraining für kommunale Praktiker

Sie werden mit konkreten Situationen und echten Fällen aus der Beratungspraxis des Referenten konfrontiert, die das Kaleidoskop menschlicher Verhaltenweisen in unterschiedlichen Situationen widerspiegeln und unterschiedliche Reaktionsmuster erfordern können:

  • Im ersten Beispielsfall geht es um ein umstrittenes Bauprojekt, das Sie vorgestellt bekommen. Sie vertreten die Interessen der Stadt und sollen mit engagierten Vertretern einer Bürgerinitiative, die emotional und teilweise unsachlich reagieren, umgehen.
  • Im zweiten Beispielsfall geht es um interne Kommunikationsfallstricke: Teile der Ratsfraktionen attackieren die Verwaltung teilweise heftig.
  • Im dritten Beispielsfall geht es um die Auseinandersetzung mit einem Querulanten, der alle „nervt“.
  • Im vierten Fall geht es um die interne Verwaltungskommunikation bei einem umstritten Großprojekt.
  • Im fünften Fall …(Überraschung)

Dieser Workshop ist auf eine aktive Teilnahme ausgerichtet, so dass wir die Teilnehmerzahl auf 14 Personen begrenzen müssen.

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Professionelle Internetrecherche in der kommunalen Praxis – Googlen auf gut Glück war gestern –

In vielen kommunalen Aufgabenbereichen gehört die Nutzung des Internets zur täglichen Arbeit. Der Besuch dieses Seminars bietet Ihnen die Gelegenheit zu erfahren, wie Sie bei der Suche von Rechts-vorschriften und Gerichtsurteilen, die z. B. noch nicht in Zeitschriften veröffentlicht sind, profes-sionell und zeitsparend vorgehen können. Erfahren Sie auch, wie Sie Hintergrundinformationen über Personen und archivierte Themen bekommen, über die man nichts mehr zu finden scheint.

Ein erfahrener EDV-Profi zeigt Ihnen interaktiv die notwendigen Schritte. Sie erhalten als "Dankeschön" fertig recherchierte und vorbereitete Lesezeichen mit den besten Internet-seiten, die für die kommunale Praxis wichtig sind. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Teilnehmer/-innen gerne - sofern vorhanden - ihren eigenen Laptop oder Tablet-PC mitbringen können, so dass die Schritte interaktiv begleitet werden können. Hierfür steht ein Internetzugang per W-LAN kostenfrei zur Verfügung.

Nach diesem Seminar "googlen" Sie nicht mehr auf gut Glück, sondern sparen Zeit und schonen Ihre Nerven. Abgerundet wird dieses Seminar mit Sicherheitsaspekten, die im World Wide Web beachtet werden sollten.

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Norddeutsches Baurechtsforum: Windenergie, Biomasse, Intensivtierhaltung - Kommunale Herausforderungen und Antworten auf den Klimawandel

Mit dem diesjährigen Baurechtsforum haben wir ein spannendes Thema, das die kommunale Praxis in vielfältiger Weise beschäftigt, in den Fokus gerückt: Die aktuellen Änderungen im BauGB 2012 und 2013 mit dem Schwerpunkt auf wichtige Bereiche rund um den Außenbereich.

Referenten aus den Bereichen der Ministerialebene, der Regionalplanung, der Rechtsprechung sowie der kommunalen Praxis beleuchten unterschiedliche Facetten, die mit dem Begriff des „Klimawandels“ verbunden sind: Von den aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in den Be-reichen Windenergie, Biomasse bis hin zur Vorstellung von ambitionierten kommunalen Projekten reicht die Seminaragenda.

Das Baurechtsforum dient als Plattform für alle, die sich umfassende Informationen und Aus-tauschmöglichkeiten innerhalb der kommunalen Familie wünschen und sich frühzeitig über ak-tuelle Entwicklungen informieren möchten.

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Verkehrssicherungspflichten der öffentlichen Hand

Das Seminar befasst sich mit den Pflichten der öffentlichen Hand im Rahmen der Verkehrssicherung. Die hierzu zahlreich ergangenen Gerichtsentscheidungen umfassen eine breite Palette. Neben dem schon klassischen „Schlagloch- und Gullydeckelfall“ kommen ständig neue Verantwortlichkeiten durch die Rechtsprechung hinzu.     

Sie erhalten auf unserem Seminar       

  • einen systematischen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Amts- und Staatshaftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,       
  • eine aktuelle Behandlung von praxisrelevanten Problemen der Verkehrssicherung auf Straßen, Plätzen und Freizeitanlagen einschließlich Baustellen und Gebäuden anhand von Beispielsfällen aus der einschlägigen Rechtsprechung,      
  • eine Vorstellung und lösungsorientierte Diskussion von Beispielsfällen aus dem Teilnehmerkreis.    

Die Seminarthemen und aktuelle Praxisfragen behandelt unser Experte Prof. Dr. Farke in der bewährt kompetenten und zugleich praxisnahen lebendigen Vortragsweise.      

Gerne können Sie uns kurzgefasste Fragen zum Seminar auch vorab per E-Mail senden, die wir dann umgehend an den Referenten zur Behandlung im Seminar weiterleiten werden.

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Bestattung durch die Gemeinde - leicht gemacht

Seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 10.11.2011 verlangt auch die Rechtsprechung nicht mehr, dass die gemeindliche Bestattung im Wege der Ersatzvornahme erfolgen muss. Welche Chancen sich daraus für die Gemeinde ergeben, wenn sie für die Bestattung sorgt, wird in dem Seminar ausführlich erörtert und anhand von Mustertexten exemplarisch dargestellt. In diesem Zusammenhang stellen sich einige Fragen, u.a.:     

  • Wann muss die Gemeinde für die Bestattung sorgen?
  • Wer muss originär für die Bestattung sorgen?
  • Gibt es wirksame Einwendungen gegen die Bestattungspflicht?
  • Muss die gemeindliche Bestattung als Ersatzvornahme erfolgen?  
  • Muss die Gemeinde dem Bestattungswunsch Verstorbener folgen?
  • Darf die Gemeinde die einfachste und billigste Bestattungsform wählen?
  • Ist der gemeindliche Leistungsbescheid sofort vollziehbar?
  • Darf die Gemeinde Kostenerstattungspflichtige beliebig auswählen?
  • Unterliegt die Kostenerstattung der Verjährung?
  • Kann der Leistungsbescheid auch an nicht Bestattungspflichtige gerichtet werden?      

Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der Teilnehmer/innen behandelt.

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Der rechtssichere Umgang mit Freizeit-, Sport-, Gewerbe- und Industrielärm

Wir freuen uns, dass wir Herrn Halama, Richter am BVerwG a.D., als Referenten zu einem Themenkomplex gewinnen konnten, der in der kommunalen Praxis eine immer wichtigere Rolle spielt: Der rechtssichere Umgang mit "Lärm". Vor allem bei einem Nebeneinander von Wohn- und Gewerbegebieten entstehen häufig Rechtsstreitigkeiten.

Bei vielen Bauvorhaben, Straßenfesten und anderen für die jeweilige Kommune bedeutsamen Anlässen, ist der Umgang mit aus Sicht von Betroffenen unerwünschten Schallemissionen ein sensibel zu handhabender Vorgang. Hier stehen sich häufig gegenläufige Interessen konfrontativ gegenüber – daher sind rechtssichere Lösungswege im Rahmen der Bauleitplanung und im Vorfeld der Genehmigungsebene wünschenswert.

Erfahren Sie, wie das Zusammenspiel von Gesetzen, Verordnungen, Technischen Anleitungen, DIN-Vorgaben rechtssicher in der kommunalen Praxis klappen kann – auch wenn Sie sich als Nichtjurist mit dieser komplexen Materie beschäftigen müssen.

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Fliegende Bauten – Anforderungen, Überprüfung und Haftungsvermeidung - Fachexkursion zum Schützenfest und Erörterung konkreter Beispiele -

Fliegende Bauten sind gem. § 75 Abs. 1 S. 1 NBauO recht unspektakulär definiert als "bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden".

In der kommunalen Praxis tauchen jedoch verschiedene Herausforderungen im Umgang mit dieser Spezialmaterie auf, die einer eingehenden, sowohl rechtlichen als auch tatsächlichen Untersuchung bedürfen. Die Neuerungen der NBauO 2012 werden ebenso besprochen.
In diesem Praktiker-Seminar werden mit Ihnen erörtert und diskutiert:

Genehmigungsverfahren, Zuständigkeiten und AbgrenzungsfragenTechnische Sicherheit, Probleme und Fragen der GebrauchsabnahmeGenauigkeit und Stichproben – was genügt im Schadensfall (noch)?Umgang mit vorgelegten, fehlenden oder unvollständigen PrüfbüchernGelungenes Zusammenspiel von Bauaufsicht, Feuerwehr und TÜVNeuerungen der NBauO 2012

Abgerundet wird das Seminar mit einer Fachexkursion zum Schützenplatz. Vom Tagungsort ist der Schützenplatz gut fußläufig erreichbar.

 

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Verantwortung und Haftung bei Veranstaltungen

Sie alle haben regelmäßig mit Veranstaltungen zu tun, als Veranstalter, Hallenbetreiber, Bauherr, Organisator oder in dessen Umfeld als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Noch immer besteht große Unsicherheit bei der Anwendung und Auslegung der geltenden Vorschriften und schon wieder steht eine komplexe Änderung des Versammlungsstättenrechts vor der Tür. Die Unsicherheiten bei der Anwendung sind absehbar, insbesondere weil auch eine Änderung der Genehmigungs-Zuständigkeiten für „Veranstaltungen im Feien“ geplant ist. Mit diesem Seminar soll ein praxisrelevanter Einblick in das bestehende und künftige Versammlungsstätten-Recht vermittelt werden. Nicht nur bei Großveranstaltungen wie der Love-Parade gilt es die Pflichten und Haftungsfolgen zu betrachten. Die künftigen Entwicklungen und die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen aus der Umsetzung der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung (MVStättVO) und deren landesspezifischer Auslegung werden praxisnah anhand von Beispielen für alle Arten von Veranstaltungen und Versammlungsstätten dargestellt. Bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand und profitieren Sie dabei vom umfangreichen Erfahrungsschatz des Referenten.

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130626 Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind gem. § 75 Abs. 1 S. 1 NBauO recht unspektakulär definiert als "bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden".

In der kommunalen Praxis tauchen jedoch verschiedene Herausforderungen im Umgang mit dieser Spezialmaterie auf, die einer eingehenden, sowohl rechtlichen als auch tatsächlichen Untersuchung bedürfen. Die Neuerungen der NBauO 2012 werden ebenso besprochen.
In diesem Praktiker-Seminar werden mit Ihnen erörtert und diskutiert:

Genehmigungsverfahren, Zuständigkeiten und AbgrenzungsfragenTechnische Sicherheit, Probleme und Fragen der GebrauchsabnahmeGenauigkeit und Stichproben – was genügt im Schadensfall (noch)?Umgang mit vorgelegten, fehlenden oder unvollständigen PrüfbüchernGelungenes Zusammenspiel von Bauaufsicht, Feuerwehr und TÜVNeuerungen der NBauO 2012

Abgerundet wird das Seminar mit einer Fachexkursion zum Schützenplatz. Vom Tagungsort ist der Schützenplatz gut fußläufig erreichbar.

 

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Praxiskurs Straßenrecht

Für Ihre Praxis benötigen Sie solide Grundlagen zum öffentlichen Straßenrecht ebenso wie ak-tuelle Informationen über Probleme, wie sie sich in der Rechtsprechung niederschlagen. Unser Praxiskurs bietet Ihnen beides: Die für Ihr Aufgabengebiet wichtigen Regelungen im Straßen- und Wegrecht und im zivilrechtlichen Haftungsbereich werden Ihnen durch systematische Hinweise, Fallbeispiele und – nicht zuletzt – Antworten auf Ihre Fragen und Fachdiskussionen vorgestellt. Das Spektrum reicht von der Widmung, Umstufung und (Teil-) Einziehung „öffentlicher“ Straßen über die Straßenbenutzung (Gemeingebrauch, Anliegergebrauch, Sondernutzung), Verkehrsberuhigung, Schadensersatzrisiken wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungs-pflicht an und auf Straßen, Haftungsvermeidung, Straßenreinigung bis hin zu einem Ausblick ins Straßenplanungsrecht. Sie erhalten die Möglichkeit, im Seminar eigene Themenvorschläge oder Beispielsfälle einzubringen und so zur Schwerpunktsetzung beizutragen.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.

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Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 2012/13

Die Neufassung der StVO zum 1. April 2013 bringt unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Fehler der Änderungsartikel aus der 46. StrVRÄndV mit inhaltlicher Überarbeitung erneut die sog. „Schilderwaldnovelle 2009“ ein.   

Die bewährte strikte Trennung der allgemeinen Verhaltensregeln von der tabellarischen Darstellung der Verkehrszeichen mit den Schilderinhalten als Ge- und Verbote in den Anlagen wird beibehalten. Damit ist wiederum die eigenverantwortliche Beurteilung der aktuellen Verkehrssituation und die sich daraus ergebende Verhaltensweise für die Verkehrsteilnehmer unterstrichen.   

Die Straffung und Vereinfachung des Radfahrverkehrs und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Nutzung von Inline-Skates auf öffentlichem Verkehrsgrund sind nun praktikabler gefasst. Für die Straßenverkehrs- und Planungsbehörden vor Ort besteht nun zwar die größere Flexibilität für die Anordnung von Verkehrszeichen und für das Anlegen von Radverkehrsanlagen; sie ist aber mit mehr Eigenverantwortung im Ermessensbereich verbunden.   

Mit der Neufassung der StVO ist zwangsläufig auch die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung mit dem Tatbestandskatalog-Straßenverkehrsordnungs-widrigkeiten verbunden.    

Gewinnen Sie in dem Seminar einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der StVO und ihre neue Systematik und Struktur.

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Workshop: Teamführung in der kommunalen Praxis

Das Führen im Team stellt Vorgesetzte in der kommunalen Praxis vor besondere Herausforde-rungen. Sie sollen die/den einzelne/n Mitarbeiter/in individuell fördern und dabei gleichzeitig das Team als Ganzes entwickeln. In den hierarchischen Strukturen einer Verwaltung sollen Sie Ent-scheidungen gemeinsam mit dem Team treffen. Darüber hinaus sollen Sie möglichst kooperativ führen und Freiräume gewähren, wobei die Mitarbeiter/innen trotzdem bestimmte Grenzen ak-zeptieren.
Entwickeln Sie vor diesem Hintergrund im Seminar konkrete Handlungsweisen für die Praxis, um Ihre Rolle als Vorgesetzte/r klarer und sicherer auszufüllen. Dabei erfahren Sie, wie Sie in Ihrem Verantwortungsbereich so führen können, dass alle zuverlässig und aktiv mitarbeiten. Sie können sich dann mit Ihrem Team offener beraten, Entscheidungsspielräume kreativer nutzen und Rahmenbedingungen effektiver steuern.
Um einen regen Austausch bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Teilnehmerwünsche zu er-möglichen, müssen wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen.

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