Bebauungsplanverfahren nehmen nicht nur erhebliche Zeit in Anspruch, sie werden auch immer komplexer und damit fehleranfälliger. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf zahlreiche fachrechtliche Anforderungen (etwa das Immissionsschutz- oder das Naturschutzrecht), die Stadtplaner und Kommunen vor immer größere Herausforderungen stellen.
Beschreibung
Worum geht es?
In der jüngeren Vergangenheit ist die Tendenz zu erkennen, dass Bebauungspläne in Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt werden. Dies bedeutet für Kommunen, Bauaufsichtsbehörden, Eigentümer und Investoren häufig für mehrere Jahre eine erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheit!
Ziel des Seminars ist es, anhand verschiedener Fälle aus der Praxis unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung typische Verfahrens- , Form-, Festsetzungs- und materielle Fehler darzustellen, die zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führen können bzw. auf die bei der Aufstellung eines Bebauungsplans besonders geachtet werden muss.
Schwerpunkte:
- Typische formelle Fehler (Ausfertigung, Verkündung, Auslegung von Unterlagen etc.)
- Beachtung zwingender Vorgaben (insbesondere zur Erforderlichkeit der Planung, Bindung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, Inhalte zulässiger Festsetzungen)
- Typische Abwägungsfehler (insbesondere unter Berücksichtigung von Lärmimmissionen und Festsetzungen zur Einzelhandelssteuerung)
- Besonderheiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB und Bebauungspläne nach § 13b BauGB
- Fehlerheilung und ergänzendes Verfahren
- Erste Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bauplanungsrechtsnovelle 2017 (insbesondere Urbane Gebiete)
- Unionsrechtliche Aspekte anlässlich aktueller Verfahren vor dem EuGH