Barrierefreie Websites in der Verwaltung – Was heißt das genau?

Im Jahr 2016 entschied die EU den Verwaltungsbehörden in Europa die barrierefreie Gestaltung ihrer Websites aufzugeben. Doch erst jetzt tritt diese Verpflichtung auch tatsächlich in Kraft. Behörden stellen sich nun die Frage: Was gilt es zu beachten, welche Standards sind einzuhalten und wofür soll das ganze gut sein? Diese und viele weitere Fragen sollen in diesem Seminar näher erläutert werden.

Beschreibung

Worum geht es?

Zunächst soll ein Einblick in die rechtlichen Grundlagen von der EU bis nach Niedersachsen gegeben werden, um den Umfang und die Herkunft der Verpflichtung zu barrierefreier IT darzustellen. Dabei werden die Inhalte der EU Richtlinie 2016/2102, die Umsetzung in Niedersächsisches Recht im NBGG und der Inhalt der rechtlichen Verpflichtung barrierefreie Websites vorzuhalten vermittelt. 

Im Anschluss werden die technischen Standards dargestellt, die einzuhalten sind. Es handelt sich dabei um die 60 Kriterien der Europäischen EN 301549. Auch Einblicke und Hilfen zum Erreichen dieser Standards sollen vermittelt werden. Dabei geht es ganz Konkret um die redaktionelle Arbeit an einer Website. Schließlich soll vermittelt werden, welche Folgen sich ergeben können, wenn eine Website nicht barrierefrei gestaltet ist.

Schwerpunkte:

Rechtliche Grundlagen
  • EU Richtlinie 2016/2101
  • § 9 ff NBGG
  • WCAG 2.1
  • EN 301 549

Ausgewählte Praxisprobleme in der kommunalen Praxis:             
  • Ist mein CMS System barrierefrei Gestaltbar?
  • Was muss bei der Redaktionsarbeit berücksichtigt werden?
  • Welche Unterstützung bietet das Land?
  • Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichtbeachtung der rechtlichen Verpflichtung?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Verwaltungsmitarbeiter, die mit der Ausgestaltung von Websites in Kommunen betraut sind. Mitarbeiter in Pressestellen oder in der IT-Beschaffung.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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