Im Jahr 2016 entschied die EU den Verwaltungsbehörden in Europa die barrierefreie Gestaltung ihrer Websites aufzugeben. Doch erst jetzt tritt diese Verpflichtung auch tatsächlich in Kraft. Behörden stellen sich nun die Frage: Was gilt es zu beachten, welche Standards sind einzuhalten und wofür soll das ganze gut sein? Diese und viele weitere Fragen sollen in diesem Seminar näher erläutert werden.
Beschreibung
Worum geht es?
Zunächst soll ein Einblick in die rechtlichen Grundlagen von der EU bis nach Niedersachsen gegeben werden, um den Umfang und die Herkunft der Verpflichtung zu barrierefreier IT darzustellen. Dabei werden die Inhalte der EU Richtlinie 2016/2102, die Umsetzung in Niedersächsisches Recht im NBGG und der Inhalt der rechtlichen Verpflichtung barrierefreie Websites vorzuhalten vermittelt.
Im Anschluss werden die technischen Standards dargestellt, die einzuhalten sind. Es handelt sich dabei um die 60 Kriterien der Europäischen EN 301549. Auch Einblicke und Hilfen zum Erreichen dieser Standards sollen vermittelt werden. Dabei geht es ganz Konkret um die redaktionelle Arbeit an einer Website. Schließlich soll vermittelt werden, welche Folgen sich ergeben können, wenn eine Website nicht barrierefrei gestaltet ist.
Schwerpunkte:
Rechtliche Grundlagen
- EU Richtlinie 2016/2101
- § 9 ff NBGG
- WCAG 2.1
- EN 301 549
Ausgewählte Praxisprobleme in der kommunalen Praxis:
- Ist mein CMS System barrierefrei Gestaltbar?
- Was muss bei der Redaktionsarbeit berücksichtigt werden?
- Welche Unterstützung bietet das Land?
- Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichtbeachtung der rechtlichen Verpflichtung?