Die Innenbereichsreglung in § 34 Baugesetzbuch ist in der Praxis die zentrale Vorschrift für die Zulassung von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich. Die Anwendung dieser Planersatzvorschrift, die bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahr 1960 eigentlich nur als Übergangsvorschrift gedacht war, bereitet nach wie vor Schwierigkeiten und wirft immer wieder Abgrenzungsfragen auf, die die obergerichtliche Rechtsprechung beschäftigen!
Beschreibung
Worum geht es?
Wie ist der Innenbereich vom Außenbereich abzugrenzen? Liegt ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vor? Fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein? Hat ein geplantes Einzelhandelsvorhaben schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche?
Zu diesen und weiteren Fragen sollen Ihnen im Seminar anwendbare Entscheidungskriterien für die Praxis an die Hand gegeben werden.
Schwerpunkte:
- Kurzer Ausblick: Geplante Änderungen bei § 34 BauGB im Hinblick auf die BauGB-Novelle 2020
- Zulassung von Vorhaben nach § 34 Absatz 1 BauGB
- Zulassung von Vorhaben nach § 34 Absatz 2 BauGB („faktische Baugebiete“)
- Ausnahmen für Urbane Gebiete nach § 6a BauNVO, Besondere Wohngebiete nach § 4a BauGB
- Ausnahmen vom Einfügensgebot (§ 34 Absatz 3a BauGB)
- Einzelne Anwendungsvoraussetzungen
- Ermessen der Bauaufsichtsbehörde
- Sonderregelung nach § 34 Absatz 3 BauGB im Hinblick auf die besondere Bedeutung für den Einzelhandel
- Innenbereichssatzungen
- Anwendungsbereich und Anforderungen
- Aufstellungsverfahren
- Rechtsschutz im Anwendungsbereich des § 34 BauGB