Konzessionsvergabe Strom, Gas, Wasser und Wärme aus kommunaler Sicht – Neues aus Recht, Wirtschaft und Technik

Dieses Seminar ist ein Crashkurs zur Durchführung von Konzessionierungsverfahren Strom und Gas, Wasser und Wärme.

Beschreibung

Worum geht es?

Strom und Gas: Alle 20 Jahre vergeben Kommunen die Wegenutzungsrechte für die Verlegung und den Betrieb von Gas- und Stromversorgungsleitungen neu. Dieses Seminar zeigt Ihnen praxisnah auf, was dabei zu beachten ist. Anhand eines typischen Verfahrensablaufs erhalten Sie Einblicke in die neueste Rechtsprechung zur Verfahrensvorbereitung und -durchführung bis zur Vertragsunterzeichnung. Dabei wird den Teilnehmern insbesondere vermittelt, was es heißt, ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung durchzuführen. Alle Fragen werden aus rechtlicher wie aus technisch-wirtschaftlicher Perspektive beantwortet. 

Wasser und Wärme: Wenngleich Wasserkonzessionen nicht dem förmlichen Kartellvergaberecht unterfallen, wird der Ruf nach Wettbewerb immer lauter. „Ewigkeitsverträge“ werden ebenso kritisch betrachtet wie Vertragsverlängerungen oder Direktvergaben an den bisherigen Wasserversorger. Die Zahl der von den Kartellbehörden aufgegriffenen Fälle hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Im Rahmen dieses Seminars werden die neueren Anforderungen der Rechtsprechung und einzelner Kartellbehörden vorgestellt. Den Teilnehmern wird vermittelt, wie eine Wasser- oder Wärmekonzession vergeben werden kann und welche Verfahrensgrundsätze aus dem Strom- und Gasbereich übertragbar sind.

Schwerpunkte:

  • Überblick zum Konzessionierungsverfahren Strom und Gas – welche Aufgaben sind wann zu erledigen?
  • Verwaltung und kommunale Gremien – wer ist wann einzubeziehen?
  • Abforderung von Netzdaten vom bisherigen Netzbetreiber – welche Informationen braucht der Wettbewerb?
  • Wertungskriterien und ihre Gewichtung – welche Gestaltungsspielräume hat die Kommune?
  • Neutralitätsanforderungen bei Beteiligung kommunaler Unternehmen
  • Anforderungen an die Zuschlagsentscheidung
  • Akteneinsicht vs. Geschäftsgeheimnisse
  • Rüge, Rechtsschutz und Präklusion
  • Wasserkonzessionen – wann ist der Konzessionsvertrag ausschreibungspflichtig?
  • Inhouse-Vergaben im Wasserbereich – Rettungsanker oder Fallstrick?
  • Konzessionsabgabe Wasser – wann zulässig?
  • Gestaltung von Wasserkonzessionsverträgen – Laufzeit, Endschaftsklauseln, Nebenleistungsverbot
  • Wärme- Wegenutzung oder Konzession? Wann besteht eine Ausschreibungspflicht?
  • Anwendung des Kartellvergaberechts – welche Vorteile bietet die KonzVgV für die Kommune?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

EntscheiderInnen und MitarbeiterInnen der öffentlichen Verwaltung, die, z.B. aufgrund auslaufender Verträge oder kartellbehördlichen Verfügungen eine Konzessionsvergabe durchführen müssen. Vorkenntnisse im Vergaberecht und Erfahrungen mit Ausschreibungsverfahren sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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