Online-Seminar: Kalkulation der Benutzungs- und Verwaltungsgebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen

Öffentliche Friedhöfe sind Einrichtungen, die die Ehrung der Toten und die Pflege des Andenkens ermöglichen. Die Pflege von Friedhöfen verursacht jedoch Kosten im erheblichen Maße. Damit die Verwaltung kostendeckend arbeiten und höhere Gebührenerträge generieren kann, bedarf es einer regelmäßigen Berechnung und Überprüfung der kommunalen Abgaben.

Beschreibung

Worum geht es?

Die Kalkulation von Gebühren auf Basis des Kommunalabgabengesetzes und betriebswirtschaftlicher Instrumente stellt eine Herausforderung für die Kommunen dar. Die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorschriften wird vom Gesetzgeber kaum thematisiert. In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden, wie sie die rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit dem in ihrem Bundesland geltenden Friedhofs- bzw. Bestattungsgesetz die Friedhofsgebühren berechnen.

Neben sicheren Kenntnissen des Gebührenrechtes erlernen Sie die rechtssichere Berechnung von Gebühren nach NKAG, da hier alle betriebswirtschaftlichen – also auch die kalkulatorischen – Kosten einzurechnen sind. An ausgewählten praktischen Fällen werden außerdem bundeslandspezifische Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass die Teilnehmenden nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.

Schwerpunkte:

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Friedhofs-/Bestattungsgesetz
  • Kostenerfassung, -verteilung, -umlage, -berechnung      
  • Berechnung von Preisanstiegen
  • Berücksichtigung von Vorhaltekosten
  • Umgang mit geplanten Investitionen
  • Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
  • Alternative Kalkulation nach dem „Kölner Modell“, gerichtsfest
  • Übungen zur Kalkulation von Friedhofsgebühren

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen von Kommunalverwaltungen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Friedhofs-Gebührenberechnung und des damit verbundenen Gebühren- und Friedhofsrechtes aneignen wollen.

Was ist noch wichtig?

Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

Bitte warten Sie einen Moment, wir verarbeiten Ihre Anfrage.