Buchungswissen für AnlagenbuchhalterInnen

Die kommunale Bilanz wird meist durch den hohen Bestand des Anlagevermögens bestimmt. Zum Anlagevermögen zählen insbesondere Grundstücke, Gebäude und Bauwerke des Infrastrukturvermögens, aber auch technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Finanzanlagen halten die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben bereit.

Beschreibung

Worum geht es?

Die Anlagebuchhaltung erfasst und bewertet das Anlagevermögen und dazugehörige Sonderposten fortlaufend. Zum Jahresende müssen alle Bestände überprüft und Abschreibungen erfasst werden. Anschließend kann das Anlagevermögen in die Schlussbilanz übernommen werden.

Im Seminar werden Fragen der fortlaufenden Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens beantwortet. Die notwendigen Tätigkeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses werden thematisiert. Übungen und Beispiele aus der Praxis festigen das Erlernte. Neben den buchhalterischen Grundlagen zeigt der Dozent auch Vorlagen und elektronische Hilfsmittel zur Erleichterung der Arbeiten der Anlagenbuchhaltung.

Schwerpunkte:

  • Rechtgrundlagen zur Bilanzierung des kommunalen Anlagevermögens
  • Zuordnung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungen
  • Erfassen von Sonderposten und geleisteten Investitionsförderungen
  • Außerplanmäßige Abschreibungen und Korrekturen
  • Planen und Durchführen von Anlageninventuren
  • Abschluss der Anlagenbuchhaltung und Aufstellen der Anlagenübersicht
  • Angaben im Anhang und Rechenschaftsbericht

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Fach- und Führungskräfte aus dem Finanzbereich, AnlagenbuchhalterInnen, MitarbeiterInnen aus Rechnungsprüfungsämtern

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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