Online-Seminar: Als KandidatIn im Wahlkampf für das Bürgermeisteramt (4 Std.)

Das Seminar soll organisatorische und rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit einer angestrebten Wahl zum/zur BürgermeisterIn behandeln. Ergänzt wird das durch die „praktischen“ Erfahrungen eines in zwei erfolgreichen Wahlkämpfen „gestählten“, Bürgermeisters.

Beschreibung

Worum geht es?

Das Kommunalrecht bildet einen Schwerpunkt der Beratungspraxis des Niedersächsischen Städtetages. Im Vorfeld einer Wahl stellen sich für neue, erstmalige KandidatInnen aus rechtlicher Sicht die Frage, was man „darf“ und was nicht, wenn man MitarbeiterIn der Kommunalverwaltung ist. Von diesen Fragestellungen sind aber auch leitende MitarbeiterInnen betroffen, die „Ihre/n“ HVB während des Wahlkampfes als AmtsinhaberIn rechtlich beraten müssen. Ziel des Seminars ist, den TeilnehmerInnen die rechtlichen Vorgaben sowie die entsprechende Rechtsprechung zu vermitteln.
 

Diese rechtlichen Aspekte werden durch die praktischen Erfahrungen des Bürgermeisters der Stadt Seelze ergänzt, der in zwei Wahlkämpfen viele Erfahrungen gesammelt hat. Wichtigste Erkenntnis: man kann sich kaum vorstellen, was so alles passieren kann!

Schwerpunkte:

  • Als KandidatIn im Wahlkampf
  • Rechtliche Vorgaben
  • Neutralitätspflicht
  • Sachlichkeitsgebot
  • Umgang mit sachlichen und persönlichen Angriffen
  • Umgang mit falschen Behauptungen anderer BewerberInnen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Das Seminar richtet sich an MitarbeiterInnen von Kommunalverwaltungen, die als KandidatInnen im Bürgermeisterwahlkampf antreten wollen.
Ebenso angesprochen sind MitarbeiterInnen, die „Ihre/n“ HVB in dessen Wahlkampf rechtlich beraten müssen.

Was ist noch wichtig?

Am 15. und 29. Januar 2021 wird dieses Seminar exklusiv für amtierende BürgermeisterInnen angeboten!

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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