Interkommunale Zusammenarbeit – Gestaltungsformen, Möglichkeiten und Grenzen (Online-Seminar - 4 Std.)

Der rechtliche Rahmen ist in Niedersachsen mit dem niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) schnell beschrieben. Welche der darin vorgesehenen Formen kommunaler Kooperation aber tatsächlich geeignet sind, den kommunalpolitischen Interessen im konkreten Fall zu dienen, ist damit nicht gesagt. 

Es wird auch auf das Urteil des EuGH vom 4. Juni 2020 (Az.: C-429/19) eingegangen.

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Seminar geht es darum, nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch die Kriterien zu erläutern, die bei der Entscheidung für oder gegen bestimmte Formen der Kooperation eine Rolle spielen.

Die Situation der Kommunalfinanzen, wie auch das Streben nach Effektivierung von Verwaltungsabläufen führt dazu, dass Gemeinden entscheiden müssen, inwieweit kommunale Aufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen wahrgenommen werden. Für welche Gestaltungsformen man sich angesichts des NKomZG entscheidet, hängt von den kommunalpolitischen Zielen ab, die erreicht werden sollen. Welche Vor- und Nachteile zu berücksichtigen sind, soll anhand von Beispielen erläutert werden.

Schwerpunkte:

  • Formen der gemeindlichen Zusammenarbeit nach dem NKomZG
  • Die aktuelle Rechtsprechung zum NKomZG
  • Kommunalpolitische Kriterien für die Wahl interkommunaler Handlungsformen
  • Eckpunkte für die Gestaltung von öffentlich-rechtlichen Verträgen zwischen Kommunen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen von Städten und Gemeinden, Zweckverbänden und kommunalen Anstalten.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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