Kommunale Daseinsvorsorge EU-beihilferechtskonform gestalten (Online-Seminar)

Sportförderung, Breitbandausbau, ÖPNV-Betrieb trotz Corona, Zuschuss zum Einkaufsgutschein des Einzelhandelsverbands, … Die zunehmende Bedeutung des EU-Beihilfenrechts in der kommunalen Praxis stellt die öffentliche Hand immer wieder vor Herausforderungen bei Zuschüssen an Dritte. Hier gilt es, Verstöße gegen das europarechtliche Beihilfenverbot zu vermeiden.

Beschreibung

Worum geht es?

Kern des Beihilfenrechts ist das Verbot, aus öffentlichen Mitteln Leistungen zu gewähren, die bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen und hierdurch den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen können.

Diese weite Definition umfasst viele Zuschüsse von Kommunen an Dritte, deren Hilfe sich die Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge bedient. Dementsprechend muss die Beihilfenkonformität des kommunalen finanziellen Engagements sichergestellt werden.

Das Kompaktseminar beleuchtet die kommunale Daseinsvorsorge aus beihilferechtlicher Sicht. Sie ergänzen Ihr ihr Grundlagenwissen im Beihilfenrecht um praktikable Lösungsmöglichkeiten zur Inanspruchnahme von Freistellungsmöglichkeiten. Insbesondere die Bezuschussung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die Kultur- und die Wirtschaftsförderung inklusive der mit ihren einhergehenden formalen Anforderungen stehen im Fokus dieses Seminars.

Schwerpunkte:

  • Kommunale Daseinsvorsorge in der Praxis
  • Tatbestandsmerkmale einer Beihilfe i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV
  • Notifizierungsverfahren und Folgen eines Verstoßes gegen das Beihilfenverbot
  • Rechtsprechung des EuGH und Dokumente der Kommission
  • Freistellungsmöglichkeiten und Verfahrensvorschriften
  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, inkl. Betrauungsakt

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Gewährung von Förderungen und Zuschüssen an Dritte zu tun haben, wie z.B. BürgermeisterInnen, Kämmerer/Finanzverantwortliche.

MitarbeiterInnen von Rechnungsprüfungsämtern sowie von kommunalen Unternehmen.

MitarbeiterInnen von Beratungsunternehmen, die Institutionen der öffentlichen Hand beraten.
 

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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