Zuwendungsrecht für Quereinsteiger – Fehler bei Förderprogrammen vermeiden (Online-Seminar - 4 Std.)

Ein scheinbar unüberschaubares Angebot an Förderprogrammen ermöglicht zwar so mancher Kommune zusätzliche Projekte, erfordert jedoch auch eine sorgfältige und verständige Behandlung der Thematik von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung.

Beschreibung

Worum geht es?

Zuwendungen stellen freiwillige finanzielle Leistungen der öffentlichen Hand an Dritte zur Erreichung eines bestimmten Ziels dar. Kommunen können sowohl als Fördermittelempfänger aus einem der zahlreichen Förderprogramme in Betracht kommen als auch eigene Förderprogramme auflegen und über diese Mittel zur Verfügung stellen. 

Unabhängig von Ihrer konkreten Rolle im Zuwendungsprozess sind Kenntnisse der Grundlagen des Zuwendungsrechts ebenso unerlässlich wie ein systematisches Verständnis vom Ablauf des Zuwendungsverfahrens. Nur so ist es Ihnen möglich, Zuwendungen (ggf. auf Grundlage einer selbst gestalteten Förderrichtlinie) rechtsfehlerfrei zu gewähren, deren Verwendung zu überwachen und zu prüfen. Die Rückforderung gewährter Mittel ist unbedingt zu vermeiden, um finanziellen Schaden vom Zuwendungsempfänger und politischen Schaden vom Zuwendungsgeber abzuwenden. 

Das Kompaktseminar verbindet die Vermittlung von Grundlagenwissen mit wertvollen Hinweisen und Erläuterungen für die Praxis.

Schwerpunkte:

Überblick
  • Rechtsgrundlagen des Zuwendungsrechts und Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten
  • Begriffsmerkmale
  • Grundbegriffe
  • Grundsätze
Die Gewährung von Zuwendungen
  • Voraussetzungen und Verfahren
  • Bewilligung
  • Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen
  • Weiterleitung von Zuwendungen
  • Überwachungs- und Mitteilungspflichten
Der Verwendungsnachweis

Aufhebungsverfahren und Rückforderung

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Quereinsteiger in der Verwaltung und insbesondere im Fördermittelrecht wie z.B. MitarbeiterInnen von fördermittelgewährenden und -verwaltenden Stellen wie Kämmereien, Fördermittelabteilungen, Stadtplanungsämtern u.ä.; MitarbeiterInnen von Zuwendungsempfängern aus dem öffentlichen und privaten Sektor; MitarbeiterInnen von Beratungsunternehmen, die Institutionen der öffentlichen Hand beraten.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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