Hybrid-Seminar: Das neue Umsatzsteuerrecht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, § 2b UStG

Die Umsetzung des „neuen“ Umsatzsteuerrechts der juristischen Personen des öffentlichen Rechts stellt die Kommunen vor eine echte Herausforderung. Das liegt an fehlendem Fachpersonal ebenso wie an mangelnder Rechtssicherheit bei der Beurteilung diverser Leistungsbeziehungen. Die interkommunale Zusammenarbeit steht dabei besonders im Fokus. Das Seminar wird einen Gesamtüberblick über das Thema – mit Schwerpunkt auf die aktuelle Rechtslage – vermitteln.

Beschreibung

Worum geht es?

Im Rahmen des Seminars werden die Hintergründe und Auswirkungen der Umsatzsteuerreform für Kommunen dargestellt und das neue Recht dem alten Recht gegenübergestellt. Dabei werden die relevanten allgemeinen Grundsätze der Umsatzsteuer aufgefrischt. 

Die Teilnehmer sollen einen Überblick über die Sachverhalte und Leistungsbeziehungen erhalten, die aktuell rechtssicher eingeordnet werden können. Zweifelsfragen werden ebenfalls benannt und der aktuelle Stand der Rechtsprechung, Gesetzgebung und Auffassung der Finanzverwaltung dargestellt.  Es wird genügend Raum für die Diskussion spezifischer Einzelthemen der Kommunen – wie z. B. interkommunale Zusammenarbeit, zur Verfügung stehen. Abgerundet wird das Seminar mit Themen von praktischer Relevanz, die mit der Einführung des § 2b UstG im Blick behalten werden sollten.

Ziel des Seminars ist es, auch nicht steuerlich vorgebildete Mitarbeiter für umsatzsteuerrelevante Sachverhalte zu sensibilisieren.

Schwerpunkte:

  • Kurze Einführung in das neue Umsatzsteuerrecht
  • Aktuelle Rechtslage
  • Welche Themen sollte man im Blick behalten?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Das Seminar richtet sich an alle EntscheiderInnen und MitarbeiterInnen in jPöR (Städte, Kommunen, Landkreise, AöR), die in ihrer täglichen Arbeit mit Tätigkeiten zu tun haben, die umsatzsteuerrelevante Leistungen darstellen könnten oder die steuerliche Konsequen-zen bei strategischen Entscheidungen kennen und berücksichtigen sollten. Hierbei sind nicht nur die Führungskräfte angesprochen, sondern auch alle weiteren Teammitglieder, insbesondere der Steuerabteilungen und Fachdienste für Finanzen.

Was ist noch wichtig?

Bringen Sie gerne Gesetzestexte und/ oder Fälle aus Ihrer Praxis mit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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