Die rechtssichere Kalkulation von Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten

Die Kleinkinderbetreuung steht nicht nur wegen des gestiegenen Kostendrucks unter besonderer Beobachtung verschiedener Interessengruppen. In mehreren Bundesländern liegen mittlerweile Urteile dazu vor, dass Elternbeiträge nicht als Benutzungsgebühren kalkuliert werden dürfen und das Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht mehr die rechtliche Kalkulationsgrundlage der Elterngeldberechnung ist.

Beschreibung

Worum geht es?

Neben Grundlagenkenntnissen zur Kostenbeitragskalkulation vermittelt das Seminar das Vorgehen zur rechtssicheren Berechnung von Elternbeiträgen nach § 90 SGB VIII. Hierzu gehören nicht nur die typischen Betriebskosten, sondern auch kalkulatorische Kostenanteile. Es wird verdeutlicht, an welchen Punkten der Träger Entscheidungsfreiheit hat und an welchen Punkten ihm Grenzen gesetzt sind. Sie werden im Seminar Schritt für Schritt an die Thematik herangeführt, bis am Ende alle relevanten Kostenbeitragsbestandteile kalkuliert und auf die unterschiedlichen Betreuungs- gruppen und -zeiten umgelegt sind. An ausgewählten praktischen Fällen wird die Berechnung von Elternbeiträgen vertieft. Aktuelle Neuerungen wie Tarifabschlüsse und Änderungen der Betreuungsschlüssel werden berücksichtigt und aufgearbeitet.

Schwerpunkte:

  • Rechtsprechung zur Rechtsnatur des Elternbeitrages und weitere Rechtsgrundlagen
  • Leistungsproportionalitätsprinzip/Äquivalenzprinzip
  • Ihr KitaG, KiföG o.ä.
  • Ansatzfähigkeit von Kosten
  • Kostenprognose mit Hilfe von Preisanstiegen
  • Umgang mit geplanten Investitionen
  • Einzeldarstellung und -ermittlung der Verpflegungsentgelte
  • Übungsaufgaben zur Ermittlung von Kostenbeiträgen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

LeiterInnen und MitarbeiterInnen der Haupt-, Kämmerei-, Sozial- und Jugendämter der Kommunen sowie LeiterInnen von Kindertageseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

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