Hybrid-Seminar: Eisenbahnkreuzungsrecht - Grundlagen und Anwendungsprobleme

Den Kommunen obliegt im Rahmen Ihres Selbstverwaltungsrechts auch die Aufgabe, ein ausreichendes und allen Bedürfnissen entsprechendes innerörtliches Verkehrsnetz zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Dort, wo die kommunalen Straßen auf Eisenbahnen treffen, gilt das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) mit vielen Besonderheiten zu den Rechten und Pflichten der beteiligten Baulastträgern. Bereits durch die EKrG-Änderung in 2020 sind die Kommunen von Kosten bei Änderungen von Bahnübergängen entlastet worden. Für 2021 sind weitere umfangreiche Änderungen des EKrG, der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung und der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung beabsichtigt. Im Seminar werden die Erfahrungen aus der EKrG-Änderung in 2021 und den beabsichtigten Änderungen berücksichtigt.

Beschreibung

Worum geht es?

Beim Aufeinandertreffen der Verkehrsträger „Schiene“ und „Straße“ stellen sich viele Fragen.

  • Wann liegt ein Eisenbahnkreuzungsverhältnis i. S. d. Eisenbahnkreuzungsgesetzes vor? Welche Besonderheiten gelten dann für den Straßenbaulastträger und die Anliegergemeinden?
  • Was ist zu beachten, wenn ein höhengleicher Bahnübergang geändert oder durch eine Überführung (Bau einer Eisenbahn- oder Straßenüberführung) ersetzt werden soll?
  • Wie werden die Kosten der Baumaßnahme und der Unterhaltung der Kreuzung zwischen den Beteiligten aufgeteilt? Welche Kosten tragen kommunale Straßenbaulastträger auch nach der Kostenentlastung durch die EKrG-Änderung?
  • Was ist bei der Abrechnung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen zu beachten?
  • Ist es sinnvoll, Planungs- und Kreuzungsvereinbarungen abzuschließen?
  • Welche typischen Probleme sind bei der Gestaltung der Vereinbarungen zu beachten?
Diese und weitere Fragen des Eisenbahnkreuzungsrechts werden im Seminar systematisch und anhand konkreter Fälle behandelt. Sie gewinnen damit mehr Sicherheit im Umgang mit den Kreuzungsvorschriften und bei der Realisierung von Bauvorhaben, die Investitionsmittel an den Standort der Kommunen binden und einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur leisten.

Schwerpunkte:

  • Aktuelle Entwicklungen – Erfahrungen mit der EKrG-Änderung 2020 und Änderungen von EKrG, 1. EKrV und ABBV in 2021
  • Grundlagen des Eisenbahnkreuzungsrechts
  • Rechte und Pflichten der Kreuzungsbeteiligten bei Planung, Bau und
  • Unterhaltung
  • Abrechnung, Prüfung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen
  • Abwicklung einer Kreuzung bei Stilllegung eines Verkehrsweges
  • Typische Probleme bei Planungs- und Kreuzungsvereinbarungen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

LeiterInnen und MitarbeiterInnen der kommunalen Planungs-, Tiefbau- und Bauverwaltungsämter sowie der Baugenehmigungsbehörden.
LeiterInnen und MitarbeiterInnen der staatlichen Straßenbauämter und anderer Fach(planungs-) und Entscheidungsbehörden sowie Ingenieurbüros, Planer und Beschäftigte der Eisenbahngesellschaften.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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