Die Novellierung des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes 2018 bringt Änderungen mit sich, die Auswirkungen für die Kommunen haben. Welche das sind und wie man am besten damit umgeht, das erläutert Ihnen dieses Seminar.
Beschreibung
Worum geht es?
Der Niedersächsische Landtag hat im Juni 2018 eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen, die für die Städte und Gemeinden eine Reihe von Neuerungen mit sich bringt. Um diese Änderungen neben den bestehenden Vorschriften im Bereich des Bestattungswesens und des Friedhofswesens rechtssicher umsetzen zu können, ist eine nähere Kenntnis der Regelungen wichtig. Außerdem wird erörtert, wie die Städte und Gemeinden ihre Aufgabe, für die Bestattung Verstorbener zu sorgen, einfach und rechtsfehlerfrei erledigen können. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der Teilnehmer/innen behandelt.
Schwerpunkte:
- Was hat sich im Bestattungsgesetz geändert?
- Dürfen Leichen öffentlich ausgestellt werden?
- Werden Mausoleen wieder zugelassen?
- Welche Vorgaben gelten für Friedhöfe, ihre Errichtung und ihren Betrieb?
- Welche modernen Bestattungsformen sind in Niedersachsen erlaubt?
- Was ändert sich bei der Friedhofsfinanzierung?
- Werden Umbettungen einfacher?
- Wann muss die Gemeinde für die Bestattung sorgen?
- Welche Angehörigen müssen originär für die Bestattung sorgen?
- Darf die Gemeinde die einfachste und billigste Bestattungsform wählen?
- Wer erstattet der Gemeinde die ihr entstandenen Bestattungskosten?
- Darf die Gemeinde Kostenerstattungspflichtige beliebig auswählen?
- Unterliegt die Kostenerstattung der Verjährung?
- Wer haftet der Gemeinde außer den Bestattungspflichtigen für ihre Kosten?