Hybrid-Seminar: Aktuelle Fragen des Bestattungs- und Friedhofsrechts

Die Novellierung des Niedersächsischen Bestattungsgesetzes 2018 bringt Änderungen mit sich, die Auswirkungen für die Kommunen haben. Welche das sind und wie man am besten damit umgeht, das erläutert Ihnen dieses Seminar.

Beschreibung

Worum geht es?

Der Niedersächsische Landtag hat im Juni 2018 eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen, die für die Städte und Gemeinden eine Reihe von Neuerungen mit sich bringt. Um diese Änderungen neben den bestehenden Vorschriften im Bereich des Bestattungswesens und des Friedhofswesens rechtssicher umsetzen zu können, ist eine nähere Kenntnis der Regelungen wichtig. Außerdem wird erörtert, wie die Städte und Gemeinden ihre Aufgabe, für die Bestattung Verstorbener zu sorgen, einfach und rechtsfehlerfrei erledigen können. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der Teilnehmer/innen behandelt.
 

Schwerpunkte:

  • Was hat sich im Bestattungsgesetz geändert?
  • Dürfen Leichen öffentlich ausgestellt werden?
  • Werden Mausoleen wieder zugelassen?
  • Welche Vorgaben gelten für Friedhöfe, ihre Errichtung und ihren Betrieb?
  • Welche modernen Bestattungsformen sind in Niedersachsen erlaubt?
  • Was ändert sich bei der Friedhofsfinanzierung?
  • Werden Umbettungen einfacher?
  • Wann muss die Gemeinde für die Bestattung sorgen?
  • Welche Angehörigen müssen originär für die Bestattung sorgen?
  • Darf die Gemeinde die einfachste und billigste Bestattungsform wählen?
  • Wer erstattet der Gemeinde die ihr entstandenen Bestattungskosten?
  • Darf die Gemeinde Kostenerstattungspflichtige beliebig auswählen?
  • Unterliegt die Kostenerstattung der Verjährung?
  • Wer haftet der Gemeinde außer den Bestattungspflichtigen für ihre Kosten?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Rechts-, Ordnungs- und Sozialämter, sowie der Friedhofsverwaltungen

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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