Die Arbeit im Bürgerbüro 4 - Pass- und Personalausweisrecht für Einsteiger

Melde- und Passbehörden sind in Niedersachsen in der Regel zu Einwohnermeldeämtern oder Bür-gerbüros zusammengefasst und erster Anlaufpunkt für den Bürger. Neben den Aufgaben als Meldebe-hörde werden hier Personalausweis- und Passanträge entgegengenommen und bearbeitet.

Beschreibung

Worum geht es?

Die TeilnehmerInnen gewinnen Sicherheit bei der Erfassung und Prüfung von Daten im Rahmen der Ausstellung von Personaldokumenten. Sie erhalten Einblicke in Erwerbs- und Verlusttatbestände zur deutschen Staatangehörigkeit sowie in die neu gefassten Verwaltungsvorschriften zum Pass- und Personalausweisgesetz.

Schwerpunkte:

  • Antragsverfahren nebst Datenprüfung
  • eID-Funktion
  • Änderungs- und Sperrdienst
  • Auskunftserteilung aus dem Pass-/Personalausweisregister

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Das Seminar ist als Einsteigerseminar für neue MitarbeiterInnen in Bürgerbüros konzipiert

Was ist noch wichtig?

Insgesamt beschäftigen sich sechs Seminare mit der Arbeit im Bürgerbüro und damit verbundenen Themen:

Die Arbeit im Bürgerbüro 1 – Die Anmeldung in der Praxis

Die Arbeit im Bürgerbüro 2 – Auskunftserteilung und Datenübermittlung

Die Arbeit im Bürgerbüro 3 – Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke im Meldewesen

Die Arbeit im Bürgerbüro 4 – Pass- und Personalausweisrecht

Die Arbeit im Bürgerbüro 5 - Ausstellen von Parkausweisen für Schwerbehinderte nach § 46 StVO

Die Arbeit im Bürgerbüro 6 - Prüfung von Ausweisdokumenten


Die Seminare 1, 2 und 4 richten sich vor allem an EinsteigerInnen.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

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