Fragen und Antworten zu § 182 NKomVG (Online-Seminar - 2 Std.)

Mit dem § 182 Absätze 1 bis 3 NKomVG hat der Gesetzgeber aufgrund der Corona-Pandemie eine „Krisenvorschrift“ geschaffen, mit der die Ratsarbeit erleichtert werden soll. Das wirft jedoch eine Reihe von Rechtsproblemen auf.

Beschreibung

Worum geht es?

Aufgrund der anhaltenden Pandemie gilt es die Funktionsfähigkeit des Rates sicherzustellen. Die neue Vorschrift des § 182 NKomVG bietet auf der einen Seite eine hilfreiche Grundlage, auf der anderen Seite entstehen eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen. Ziel des Seminars ist, den TeilnehmerInnen den Inhalt der Vorschrift zu vermitteln.
 

Im Seminar wird der Dozent praktische Beispiele aus der Kommunalverwaltung sowie aus seiner Beratungspraxis nutzen, um das theoretische Wissen mit der Praxis besser zu verknüpfen und stärker zu festigen.

Schwerpunkte:

  • Videokonferenz nach § 182 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 NKomVG
  • Umlaufverfahren nach § 182 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 NKomVG
  • Entsprechende Änderungen im NKomVG

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Das Seminar richtet sich an all jene Führungskräfte, die regelmäßig an Sitzungen von Ratsgremien teilnehmen, bzw. die Sitzungen inhaltlich vorbereiten müssen, sowie an die MitarbeiterInnen in den Ratsbüros.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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