Hybrid-Seminar: Aktuelles zum Straßenausbaubeitrag - die neuen Möglichkeiten zur Erhöhung der Akzeptanz bei den Betroffenen

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist seit Jahren umkämpft. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten diese "ungeliebte" und als "ungerecht" empfundene Abgabe abschaffen. Das OVG Lüneburg hat dem allerdings einen Riegel vorgeschoben, wenn es sich um eine finanzschwache Kommune handelt. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden daher bei nicht wenigen Kommunen den Wunsch nach einer ersatzlosen Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung platzen lassen.

Die Veranstaltung ist insbesondere für die Kommunen von Interesse, die nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 22.07.2020 (10 ME 129/20) ihre Straßenausbaubeitragssatzung wohl nicht werden abschaffen können. Ob die Erhebung wiederkehrender Beiträge eine Alternative sein kann, ist angesichts der Vielzahl an möglichen Fehlerquellen in der Satzung sowie dem hohen Verwaltungsaufwand fraglich, wie das aktuelle Normenkontrollurteil des OVG Lüneburg vom 16.12.2020 (9 KN 160/18) im Pilotverfahren der Stadt Springe verdeutlicht hat.

Beschreibung

Worum geht es?

Die Neuregelung des § 6 b NKAG ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf anhaltende Diskussionen in der Öffentlichkeit, ob Straßenausbaubeiträge als Instrument zur Refinanzierung des kommunalen Straßenausbaus abgeschafft werden sollten. In der zum Teil mit Vehemenz geführten Debatte wurden insbesondere einzelne Fälle mit besonders hoher Beitragsbelastung hervorgehoben. Mit dem neu gefassten § 6 b NKAG sollen die Kommunen einen rechtlichen Rahmen und die Möglichkeiten erhalten, unter Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge die Lasten für die Anlieger so zu reduzieren, dass diese gleichwohl akzeptiert werden.

Das Seminar stellt die einzelnen Möglichkeiten und deren Umsetzung dar, wie z.B. die Reduzierung des umzulegenden Aufwandes, die Anrechnung von Fördermitteln oder die Verrentung. 

Wenn nun also an der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen festgehalten wird, soll geklärt werden, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber zur Erleichterung für die betroffenen Grundstückseigentümer sowie zur Erhöhung der Akzeptanz geschaffen hat. Insbesondere geht es dabei um die Möglichkeit, den zu refinanzierenden Aufwand zu verringern und ggf. zu verrenten sowie wiederkehrende Beiträge zu erheben.

Ob die Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 6 c NKAG eine Option ist und welche verfassungsrechtlichen und landesgesetzlichen Vorgaben dabei zu beachten sind, soll am Beispiel der Stadt Springe erläutert werden.

Schwerpunkte:

Die rechtlichen Möglichkeiten der §§ 6 b und 6 c NKAG.

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

HauptverwaltungsbeamtInnen und KämmerInnen

Finanzverantwortliche sowie MitarbeiterInnen aus den Kämmereien

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus den Bereichen Tiefbau und Straßenbau und -unterhaltung

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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