Die rechtssichere Berechnung von Verwaltungskosten bereitet den Bauaufsichtsbehörden sowie den Kommunen in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Die Vielzahl von unbestimmten Rahmenregelungen erzeugt eine hohe Anfälligkeit für Rechtsstreitigkeiten.
Gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeit werden Möglichkeiten zur Reduzierung von Verwaltungsgebühren diskutiert.
Beschreibung
Worum geht es?
Es gibt eine kaum zu überschauende Fülle von Vorschriften zur Regelung jeden Details des Verwaltungshandels sowie Öffnungsklauseln für die Kommunen. Jedoch handelt es sich überwiegend um Rahmenvorschriften, die sich in der Praxis nur schwer konfliktfrei ausfüllen lassen.
Ziel dieses Seminars ist die TeilnehmerInnen sowohl zu einer wirtschaftlicheren Ausfüllung als auch rechtssicheren Anwendung des Kostenrechts zu befähigen.
Nach einer Übersicht der aktuellen Entwicklungen auf bundes- und europäischer Ebene wird das niedersächsische Verwaltungskostenrecht in seinen Grundzügen erläutert. Insbesondere werden die Auswirkungen der Novellen 2023/2024 der NBauO sowie der BauGO 2022 auf das Verwaltungskostenrecht herausgearbeitet. Damit wird das Verständnis für das rechtssichere Ausfüllen des Gebührenrahmens gestärkt.
Im Praxisteil werden die häufigsten Anwendungsfälle einer Unteren Bauaufsichtsbehörde vertieft. Ergänzend folgen Anwendungsfälle im Zusammenhang mit diesen Vorhaben. Dem schließt sich dann ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung an.
Dieses Seminar eignet sich daher sowohl für BerufsanfängerInnen, als auch für erfahrene KollegInnen, die ihr Wissen auffrischen wollen.
Schwerpunkte:
I. Aktuelle Entwicklungen im Verwaltungskostenrecht
- Bundesgebührengesetz, individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, allgemeine und besondere Gebührenverordnungen
- Europarechtliche Einflüsse
II. Strukturen des niedersächsischen Verwaltungskostenrechts
- Abgrenzung Kostenrecht im übertragenen und eigenen Wirkungskreis
- Grundsätze
- Kostenentstehung, Kostenschuldner, Kostenvorschuss, Verjährung
- Persönliche und sachliche Gebührenbefreiungen sowie Ermäßigungen und Befreiungen, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten („Corona“-Fälle)
- Umgang mit dem Äquivalenzprinzip, Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes
- Kosten im Widerspruchs- und Rechtsverfahren, Umfang der aufschiebenden Wirkung
III. Berechnung der Kosten für die häufigsten Anwendungsfälle
- Baugenehmigungsverfahren
- Baulastverfahren
- Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Denkmalrecht, Grenzen der Kostenbefreiung
- Schornsteinfegerarbeiten
- Entscheidungen nach dem Baugesetzbuch
- Kosten bei Genehmigungsverfahren nach anderem Fachrecht
- Akteneinsichten