Workshop HOAI: Architekten- und Ingenieurleistungsrecht

Ein Workshop zu aktuellen Themen der HOAI mit BGB 2018, der HOAI 2013 und den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019.

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Workshop werden öffentliche Bauherren im rechtssicheren Umgang mit den für die Leistungspflichten von Architekten und Ingenieuren wichtigen neuen Regeln für den Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB geschult. Darüber hinaus werden Fragen behandelt, die sich in der Folge des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 zur Europarechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2013 ergeben. Vom Vergabeverfahren über die Zielfindungsphase, Vertragsverhandlungen und dem Vertragsabschluss bis hin zum Honorarmanagement während des Leistungszeitraums werden rechtliche Regelungen/Vorgaben erläutert und anhand von Beispielsfällen praxistaugliche Strategien für öffentliche Auftraggeber vermittelt. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt dabei auf Chancen und Risiken, die sich aus der oben genannten EuGH-Entscheidung ergeben.

Schwerpunkte:

  • HOAI und Vertragsgestaltung

    • Zielfindungsphase nach neuem Recht
    • Festlegung des Leistungssolls
    • Rechtssichere Honorarvereinbarung (insbesondere im Vergabeverfahren)
    • Teilleistungsbewertung
    • Regelungen zu geänderten/zusätzlichen Leistungen von Architekten und Ingenieuren

  • Zum Honorarrecht der Architekten und Ingenieure

    • Rechtslage vor dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019
    • Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019
    • Die Folgen der Rechtswidrigkeit von Mindest- und Höchstsätzen
    • Handlungsstrategien für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • HOAI und Abnahme
  • Honorarabrechnung
  • Haftung von Architekten und Ingenieuren
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Architekten- und Ingenieurleistungsrecht

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen befasst sind, Fachbereiche Bau, Vergabestellen, Rechnungsprüfungsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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