Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist seit Jahrzehnten Bestandteil des behördlichen Verwaltungsverfahrensrechts. Und trotzdem zeigt die Erfahrung, dass Kommunen – aus ganz unterschiedlichen Gründen –Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung haben. In diesem Seminar geht es darum, Anwendungsbereiche, Handhabungshinweise und vor allem praktische Anleitungen zur Vertragsgestaltung in der kommunalen Praxis zu geben.
Beschreibung
Worum geht es?
Das klassische Instrument des Bescheides hat in der Verwaltungspraxis der Kommunen seinen angestammten Platz und trotzdem zeigt sich, dass der Verwaltungsakt nur bedingt geeignet ist, kommunale Interessen angemessen zu wahren. Sei es, dass es darum geht, Anwohner zu beteiligen, Regelungen zu treffen, die über die reine Gesetzesanwendung hinausgehen und insgesamt damit Lösungen zu finden, die eher als ein Verwaltungsakt dazu geeignet sind, kommunale Problemlagen zu lösen. Mit dem angebotenen Seminar soll aus der Sicht der kommunalen Praxis aufgezeigt werden, dass und inwieweit Städten und Gemeinden tatsächlich auch Vertragsfreiheit zukommt, ja, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag weniger fehleranfällig als der Bescheid ist. Deutlich werden soll auch, dass es bei der Gestaltung von Verträgen weniger auf die wortlautgetreue Anwendung gesetzlicher Vorgaben ankommt, sondern es vielmehr darum geht, die kommunale Interessenlage hinreichend zu erfassen und zu bewerten. Wie man dies am besten macht, soll auch anhand praktischer Beispiele gezeigt werden.
Schwerpunkte:
- Der Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- Der rechtliche Rahmen für den Einsatz öffentlich-rechtlicher Verträge
- Die Vertragstechnik im öffentlichen Recht
- „Checkliste“ für öffentlich-rechtliche Verträge
- Rechtsfolgen unwirksamer Verträge