Mit dem Tod endet nicht nur das Leben, sondern auch die Rechtsfähigkeit der verstorbenen Person; ihre – positiven wie negativen – Vermögenswerte werden vererbt und ihre Angehörigen sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Bestattung zu sorgen. Andernfalls, d. h. wenn niemand für die Bestattung sorgt, fällt diese Aufgabe der Gemeinde des Sterbeortes oder des Auffindungsortes zu. Die Anzahl von jährlich rund 90.000 Todesfällen in Niedersachsen macht deutlich, wie wichtig es für die Städte und Gemeinden ist, über die notwendigen Kenntnisse im Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG) und alle anderen maßgeblichen Rechtsgrundlagen zu verfügen. Die Bürgerinnen und Bürgern dürfen ihrerseits einen angemessenen Umgang damit seitens ihrer Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde erwarten.
Beschreibung
Worum geht es?
Das Bestattungsgesetz Niedersachsen regelt im Einzelnen die Bestattungsarten, die einzuhaltenden Fristen und wer sich um die Bestattung zu kümmern hat. Außerdem enthalten die Vorschriften konkrete Anforderungen an den Umgang mit Särgen und Urnen, Vorgaben für Grüfte, Mausoleen und Kolumbarien sowie die Beisetzung auf Hoher See. Für die Städte und Gemeinden enthält das Gesetz eine Reihe von Aufgaben, deren Erfüllung eine genaue Kenntnis der vorhandenen Regelungen voraussetzt. Dies gilt in besonderem Maße seit der letzten Gesetzesnovelle. Wie die Städte und Gemeinden ihre Aufgaben effektiv und rechtsfehlerfrei erfüllen können, wird in dem Seminar ausführlich erörtert und exemplarisch dargestellt. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der TeilnehmerInnen behandelt.
Schwerpunkte:
- Welche Regelungen umfasst das Bestattungsrecht Niedersachsen?
- Welche Bestattungsarten sind in Niedersachen zulässig?
- Sind modere Bestattungsformen möglich?
- Ist eine Abschiednahme am offenen Sarg erlaubt?
- Ist eine Bestattung ohne Sarg zulässig?
- Was ist unter einer „Seebestattung“ zu verstehen?
- Welche Anforderungen sind an die Einäscherung zu stellen?
- Darf eine Urne mit der Asche Verstorbener ausgehändigt werden?
- Wer muss für die Bestattung sorgen?
- Wann muss die Stadt (Gemeinde) sich um die Bestattung kümmern?
- Erhält die Stadt (Gemeinde) die von ihr aufgewendeten Kosten erstattet?
- Müssen Erben immer für die Bestattungskosten aufkommen?