Einführung in das Bestattungsrecht

Mit dem Tod endet nicht nur das Leben, sondern auch die Rechtsfähigkeit der verstorbenen Person; ihre – positiven wie negativen – Vermögenswerte werden vererbt und ihre Angehörigen sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Bestattung zu sorgen. Andernfalls, d. h. wenn niemand für die Bestattung sorgt, fällt diese Aufgabe der Gemeinde des Sterbeortes oder des Auffindungsortes zu. Die Anzahl von jährlich rund 90.000 Todesfällen in Niedersachsen macht deutlich, wie wichtig es für die Städte und Gemeinden ist, über die notwendigen Kenntnisse im Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG) und alle anderen maßgeblichen Rechtsgrundlagen zu verfügen. Die Bürgerinnen und Bürgern dürfen ihrerseits einen angemessenen Umgang damit seitens ihrer Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde erwarten.

Beschreibung

Worum geht es?

Das Bestattungsgesetz Niedersachsen regelt im Einzelnen die Bestattungsarten, die einzuhaltenden Fristen und wer sich um die Bestattung zu kümmern hat. Außerdem enthalten die Vorschriften konkrete Anforderungen an den Umgang mit Särgen und Urnen, Vorgaben für Grüfte, Mausoleen und Kolumbarien sowie die Beisetzung auf Hoher See. Für die Städte und Gemeinden enthält das Gesetz eine Reihe von Aufgaben, deren Erfüllung eine genaue Kenntnis der vorhandenen Regelungen voraussetzt. Dies gilt in besonderem Maße seit der letzten Gesetzesnovelle. Wie die Städte und Gemeinden ihre Aufgaben effektiv und rechtsfehlerfrei erfüllen können, wird in dem Seminar ausführlich erörtert und exemplarisch dargestellt. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der TeilnehmerInnen behandelt.

Schwerpunkte:

  • Welche Regelungen umfasst das Bestattungsrecht Niedersachsen?
  • Welche Bestattungsarten sind in Niedersachen zulässig?
  • Sind modere Bestattungsformen möglich?
  • Ist eine Abschiednahme am offenen Sarg erlaubt?
  • Ist eine Bestattung ohne Sarg zulässig?
  • Was ist unter einer „Seebestattung“ zu verstehen?
  • Welche Anforderungen sind an die Einäscherung zu stellen?
  • Darf eine Urne mit der Asche Verstorbener ausgehändigt werden?
  • Wer muss für die Bestattung sorgen?
  • Wann muss die Stadt (Gemeinde) sich um die Bestattung kümmern?
  • Erhält die Stadt (Gemeinde) die von ihr aufgewendeten Kosten erstattet?
  • Müssen Erben immer für die Bestattungskosten aufkommen?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

LeiterInnen und MitarbeiterInnen der Rechts- und Ordnungsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Onlineplattform zoom.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Thomas Horn

Ministerialrat a. D. Dr. iur. Thomas Horn, Studium an der Universität Hannover, Promotion an der Universität Mannheim. Langjährig im Niedersächsischen Sozialministerium u. a. zuständig für das Bestattungsrecht. Autor des Kommentars zum Bestattungsgesetz Niedersachsen, der im Kohlhammer Verlag erschienen ist (3., neubearb. Auflage, 264 Seiten, 46 EUR).

Kommende Termine

Termin:
13.11.2024, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Thomas Horn
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR

Bitte warten Sie einen Moment, wir verarbeiten Ihre Anfrage.