In vielen Kommunen werden Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen Dorfgemeinschaftshäuser, Sporthallen oder Sportplätze zur Nutzung an Dritte überlassen. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Fallgestaltungen die auch Auswirkungen auf umsatzsteuerliche Fragestellungen haben.
Beschreibung
Worum geht es?
In diesem Seminar soll Ihnen die rechtssichere Einordnung der Überlassung von Gemeinschaftseinrichtungen vermittelt werden. Ebenso werden häufig Nebenleistungen zur reinen Vermietung von Räumlichkeiten angeboten, die unter Umständen gesondert zu beurteilen sind.
In der Praxis gibt es vielfältige Gestaltungen, die von Örtlichkeit und „Tradition“ geprägt sind. Wie verhält es sich beispielsweise mit dauerhaften Nutzern, dem Schulsport oder ständig wechselnden Nutzern? Werden zweckgebundene Zuschüsse gewährt? Gibt es detaillierte Betriebsführungsverträge? Durch die Einführung des § 2b UStG wird den Kommunen ein gewisser Gestaltungsspielraum für die umsatzsteuerliche Behandlung gegeben. Im Seminar werden die gängigen kommunalen Konstellationen vorgestellt, damit Sie diese entweder bei Neuerrichtungen berücksichtigen oder aber mit Ihrem derzeitigen Modell abgleichen können. Es gilt zu prüfen, ob die öffentlich-rechtliche oder eine privatrechtliche Ausgestaltung für die Kommune vorteilhafter ist.
Unabhängig davon sind noch Besonderheiten zu beachten, um bestmöglich auf die Umstellung des § 2b UStG vorbereitet zu sein. In diesem Seminar werden die Vor- und Nachteile der beiden Gestaltungsmöglichkeiten erläutert und mit Ihnen besprochen. Häufig werden z.B. Mehrzweckhallen zum Teil für hoheitliche und wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt, sodass eine Aufteilung nach den tatsächlichen Verhältnissen vorgenommen werden muss. Bei dieser Aufteilung kann die Kommune ebenfalls Gestaltungsspielräume nutzen.
Schwerpunkte:
• Übersicht der wesentlichen Modelle bei der Überlassung von Mehrzweckhallen und Sportplätzen sowie deren umsatzsteuerliche Relevanz
• Privatrechtliche Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile
• Öffentlich-rechtliche Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die für Gemeinschaftseinrichtungen zuständig sind.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die für umsatzsteuerliche Fragen verantwortlich sind.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.