Personal Branding im digitalen Zeitalter – nicht nur für WahlkämpferInnen! (Online-Seminar)

Jede und jeder von uns hat eine Persönlichkeit. Doch in heutiger Zeit stellt sich die Frage, was wir daraus machen und wie wir uns selbst in der Öffentlichkeit darstellen. Wie bauen wir eine nachhaltige Personenmarke auf? Wie können wir die sozialen Medien zur Erreichung unserer (beruflichen) Ziele nutzen? Wie zeigen wir uns von einer positiven Seite, ohne zu reinen Selbstdarstellerinnen und Selbstdarstellern zu werden? 

Insbesondere auch für Personen, die im Wahlkampf für das Bürgermeisteramt stehen, ist dieses zweiteilige Seminar brandaktuell!

Beschreibung

Worum geht es?

Im ersten Teil des Workshops erhalten Sie einen Überblick darüber, was eine starke Personenmarke auszeichnet und wozu eine solche dient. Sie erfahren, welche (digitalen) Kanäle Sie für Ihre Ziele nutzen können und wie Sie Ihren Auftritt optimal gestalten. Außerdem lernen sie „Dos & Don’ts“ im Netz und positive Beispiele für Personenmarken kennen. Selbstverständlich bleibt außerdem ausreichend Zeit für Ihre Fragen.

Im zweiten Teil des Workshops haben Sie Gelegenheit das Gelernte zu verinnerlichen und durch Übungen und Beispiele zu vertiefen. Dazu bekommen Sie am Ende des ersten Tages eine kleine „Hausaufgabe“, die dann gemeinsam am zweiten Tag besprochen und ausgewertet wird. Die Learnings aus dem Workshop können Sie umgehend in Ihrer täglichen Arbeit und im Wahlkampf einsetzen.

Schwerpunkte:

  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Social Media-Kanäle

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

BürgermeisterInnen, die im Wahlkampf stehen.
Alle FunktionsträgerInnen, die ihr Profil in den Sozialen Medien schärfen möchten.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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