Heizkosten erfassen, umlegen, abrechnen und prüfen

Kommunen können sowohl in der Rolle des Vermieters als auch des Mieters von Wohn- oder Gewerberäumen sein. So gilt es also Heizkostenabrechnungen einerseits erstellen, andererseits prüfen zu können. Doch: Heizkosten „einfach mal“ ablesen und dann umlegen? Schön wär’s!

Neben der Vermittlung von Grundlagen weist das Seminar auf Fallstricke und neueste Entwicklungen hin. Es ist ausdrücklich auch für EinsteigerInnen in die Materie geeignet!

Beschreibung

Worum geht es?

Viele Kommunen vermieten Immobilien. Neben Wohnraum, z.B. für Geflüchtete, gibt es auch Gewerbemietverträge, z.B. Räumlichkeiten für Kindertagesstätten. Aber Kommunen sind auch Mieter. Sei es, dass sie Wohnraum für unterschiedliche Zwecke und Zielgruppen, angemietet haben, oder seien es Liegenschaften für andere als Wohnzwecke. In beiden Fällen gilt es, das aktuelle Recht zu kennen, um als Vermieter Einnahmeausfälle, oder als Mieter zu hohe Zahlungen zu vermeiden.

Das Seminar erläutert die Heizkostenverordnung und die aktuelle Rechtsprechung. So vermeiden Sie Konflikte und Kostenausfälle. Die Heizkostenverordnung weist nämlich zahlreiche Unvollständigkeiten und Schwachstellen auf. Hinzu kommt eine Unzahl von Gerichtsentscheidungen. So weist die offizielle Datenbank JURIS zum entsprechenden Suchwort weit über 4.000 Treffer aus!

Für Vermieter gibt es immer mehr Pflichten. Nur drei Beispiele: nach dem Eichrecht ist die Inbetriebnahme von Wasser- und Wärmezählern der zuständigen Eichbehörde mitzuteilen und seit dem 1. Dezember 2022 müssen neue Erfassungsgeräte fernablesbar sein. Bestandsgeräte, z.B. Verdunster, müssen bis Ende 2026 ausgetauscht sein. Der Vermieter muss jeden Monat, auch im Hochsommer, dem Mieter den Verbrauch an Raumwärme und Warmwasser mitteilen. Und: haben Sie schon einmal etwas von der CO2-Kostenaufteilung gehört?

Neben Grundlagenwissen erhalten Sie Praxistipps, Hinweise und Gestaltungsvorschläge.

Schwerpunkte:

  • Heizkosten – ein Überblick
  • Umlegbare Heizkosten
  • Umlagemaßstäbe der Heizkosten
  • Umlage der Warmwasserkosten
  • Vorauszahlungen und deren Anpassung
  • Fehler bei der Abrechnung
  • Anforderungen an die Erfassungsgeräte nach § 5 HeizkostenV
  • Monatliche Informationspflichten, UVI nach § 6a HeizkostenV
  • Kurzdarstellung der CO2-Kostenaufteilung
  • Kürzungsrecht und Bestandsschutz
  • Ausblick: Ab Oktober 2024 eintretende Neuerungen
    • Wärmepumpenstrom nach § 7 HeizkostenV
    • Nachrüstpflicht nach § 12 HeizkostenV
  • Exkurs zur Trinkwasserprüfung und Legionellensanierung

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen, die für die Vermietung kommunaler Wohnungen verantwortlich sind. MitarbeiterInnen, die für angemietete Wohnungen zuständig sind.
MitarbeiterInnen, die Heizkostenabrechnungen nachprüfen müssen z.B. bei Wohngeldbezug usw.

Was ist noch wichtig?

Alle Teilnehmer erhalten vor dem Seminar ein rd. 150 DIN-A-4 Seiten umfassendes Tagungsmanuskript, das vor dem Seminar nicht durchgearbeitet werden muss! Weiterhin bekommen Sie eine aktualisierte Gesetzesfassung der HeizkostenV. Es empfiehlt sich, diesen Gesetzestext auszudrucken und während des Seminars bereit zu haben. 

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

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