Der Tourismusbeitrag – Workshop: Anpassung an die Corona-Krise (Online-Seminar - 4 Std.)

Die Erhebung von Tourismusbeiträgen ist eine umfangreiche Materie, die zudem noch ständigem Wandel durch die Rechtsprechung unterworfen ist. In diesem Seminar geht es speziell um die Verwerfungen, die die Corona-Krise im Bereich der Tourismusbeiträge verursacht hat.

Beschreibung

Worum geht es?

Die Corona-Krise hat bezüglich der Erhebung von Tourismusbeiträgen große Unsicherheiten hervorgerufen. Was vom Beitragsmaßstab und von der Beitragskalkulation hat noch Gültigkeit? Wo und wie und für welche Dauer muss die Kommune aus Gründen der Vorteilsgerechtigkeit den am Tourismus beteiligten Betrieben in dieser Ausnahmesituation entgegenkommen?

Die Pandemie erfordert eine umfassende Neukonzeption der Vorteilsbewertung und des Heranziehungsverfahrens, die in diesem vermittelt wird.

Der Dozent, der bereits für die Mustersatzung des NST mitverantwortlich zeichnete, hat aufgrund seiner langjährigen Erfahrung eine solche Neukonzeption erarbeitet, die im Seminar mit umfangreichem Daten- und Berechnungstabellenmaterial zur konkreten Umsetzung in den einzelnen Kommunen vorgestellt wird. So wird eine konstruktiv-systematische Anleitung für die erforderlichen Anpassung der Satzungen vor Ort geliefert.

Im Vorfeld des Seminars haben die TeilnehmerInnen die Gelegenheit anhand eines vom Dozenten vorbereiteten Fragebogens weitere Problemthemen zur Erörterung während des Seminars einzureichen.

Schwerpunkte:

Beitragserhebungsgrund
  • Äquivalenzstörung durch zeitweiligen Tourismuswegfall (infolge Lockdown)
Beitragsmaßstab
  • Umsatz: Anpassung des Messzeitraums in 2020-2022
  • Vorteilssätze: Anpassung an verringerte Tourismus-Parameter (vorläufig u. endgültig)
  • Gewinnsätze: Anpassung an verschlechterte Ertragslage (vorläufig u. endgültig)
Beitragssatz- und -kalkulation
  • Umlagefähigen Aufwand um „entwerteten Teil“ mindern
  • Satz-Berechnung: Umsätze schätzen sowie obige Vorteils- u. Gewinnsätze einstellen
Heranziehungsverfahren
  • Umsatzerklärung: erst nach Ablauf des jeweiligen Erhebungsjahres
  • für 2020 Alternative zur Vorausleistung: vorläufige Festsetzung (§ 165 AO)

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Tourismusbeitragserhebung befasst sind.
Dieses Seminar steht ausschließlich MitarbeiterInnen aus Kommunen und kommunalen Betrieben offen!

Was ist noch wichtig?

Folgende Unterlagen sollten, soweit vorhanden, mitgebracht werden: KAG-Kommentar (Rosenzweig/Freese; Driehaus), Satzung der eigenen Kommune.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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