Grundkurs Friedhofsrecht (Hybrid-Seminar)

Da das Friedhofsrecht Ländersache ist, bildet für die weit über tausend Friedhöfe in Niedersachsen das Bestattungsgesetz Niedersachsen (BestattG) die maßgebliche Rechtsgrundlage. Die sich derzeit stark wandelnden Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürgern von einem zeitgemäßen Angebot an Grabstellen stellt für die Städte (und Gemeinden) als Friedhofsträger eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt die wachsende Beliebtheit von Waldfriedhöfen. Außerdem hat die Novellierung des Bestattungsgesetzes zum Jahresbeginn 2019 einschneidende Änderungen für den Friedhofsbetrieb mit sich gebracht.

Beschreibung

Worum geht es?

Das Bestattungsgesetz Niedersachsen regelt im Einzelnen die Friedhofsträgerschaft und den privaten Betrieb von Friedhöfen, die Zulässigkeit von Gruften und Mausoleen, den zu beachtenden Umweltschutz, die Pflicht zur Umsetzung des Verbots der Verwendung von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit, die Mindestruhezeiten und die Zulassung von Umbettungen und nicht zuletzt den Betrieb privater Bestattungsplätze. Für die Städte (und Gemeinden) ist damit eine Fülle anspruchsvoller Aufgaben verbunden, denen sie gerecht werden müssen. Alle diese Fragestellungen werden in diesem Seminar ausführlich erörtert und exemplarisch dargestellt. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der Teilnehmer/innen behandelt.

Schwerpunkte:

  • Welche Regelungen umfasst das Friedhofsrecht Niedersachsen?
  • Wer kann Träger eines Friedhofs in Niedersachen sein?
  • Ist der private Betrieb eines Friedhofs möglich?
  • Welche besonderen Regelungen gelten für die Erhebung von Friedhofsgebühren?
  • Welche Maßnahmen sind zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu treffen?
  • Welche Umweltschutzvorgaben sind auf einem Friedhof einzuhalten?
  • Welche Anforderungen bestehen an die Friedhofssatzung?
  • Wie lässt sich die Pflicht zum Verbot von Natursteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit umsetzen?
  • In welchem Verhältnis stehen die gesetzlichen Mindestruhezeiten zu den Ruhezeiten des Friedhofs?
  • Wozu gibt es eine gesetzliche Mindestruhezeit?
  • Wann ist die Umbettung einer Leiche oder der Asche verstorbener Personen zulässig?
  • Sind Privatfriedhöfe zulässig?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

LeiterInnen und MitarbeiterInnen der Rechts-, Ordnungs- und Friedhofsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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