Die Prüfung kommunaler Gebührensatzungen

Leistungen wie Straßenreinigung, Sporthallennutzung, Friedhofswesen, Wasser- und Abfallentsorgung, die in gebührenrechnenden Einrichtungen erbracht werden, sind für viele Kommunen eine Herzensangelegenheit. Doch wie kommt dieser Preis zu Stande? Und geht dort alles mit rechten Dingen zu?

Beschreibung

Worum geht es?

Die Kalkulation von Gebühren auf Basis des Kommunalabgabengesetzes und betriebswirtschaftlicher Instrumente stellt eine Herausforderung für die Kommunen dar. Die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorschriften wird vom Gesetzgeber kaum thematisiert. In diesem Seminar werden Sie befähigt, kommunale Gebührensatzungen und die dazugehörigen Kalkulationen nachzuvollziehen und zu prüfen.

Neben sicheren Kenntnissen des Gebührenrechtes erlernen Sie die rechtssichere Berechnung von Gebühren nach NKAG, da hier alle betriebswirtschaftlichen – also auch die kalkulatorischen – Kosten einzurechnen sind. An ausgewählten praktischen Fällen wird die Prüfung von Gebührensatzungen und -kalkulationen geübt. Ebenso wird die aktuelle Rechtsprechung in ausgewählten praktischen Anwendungsbereichen dargestellt.

Schwerpunkte:

  • Rechtsgrundlagen
  • Kommunalpolitische Bedeutung der Gebühren
  • Verwaltungsgebühren
  • Benutzungsgebühren (Rechtsgrundlagen, Pflichtgebühren, freiwillige Gebühren,
  • Verbot der Kostenüberschreitung, Gebot der Kostendeckung, Kostenumfang, Gebührenhöhe, Übungsaufgaben)
  • Kalkulatorische Ermittlung von Gebühren auf der Grundlage einer Kostenrechnung
  • Besonderheiten bei der Berechnung von Gebühren nach NKAG
  • Ermittlung Gemeinkosten

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen der Rechnungsprüfungsämter und der Kommunalaufsicht

Was ist noch wichtig?

Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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