Die konstituierende Ratssitzung nach der Kommunalwahl – plus Fragen der Geschäftsordnung (Hybrid-Seminar)

Nach den Kommunalwahlen am 12. September 2021 und nach dem Ende der Wahlperiode am 31. Oktober 2021 werden in den niedersächsischen Kommunen die konstituierenden Sitzungen der Vertretungen durchgeführt werden. Diese Sitzung hat eigene Gesetzmäßigkeiten – oft wird auch über Fragen von Geschäftsordnung und Hauptsatzung diskutiert. Zur Vorbereitung soll in diesem Seminar ein Überblick vermittelt werden.

Beschreibung

Worum geht es?

Im Seminar wird berücksichtigt, dass in vielen Städten und Gemeinden neben dem Rat auch der (Ober-/Samt-)Bürgermeister neu- oder wiedergewählt werden wird.

Einbezogen werden außerdem die entsprechenden Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, die voraussichtlich zum 1. November 2021 in Kraft treten werden.

Schwerpunkte:

  • Vorbereitung für die konstituierende Sitzung (Ende der Mandate, Ladung, Vorbereitung der Sitzung)
  • Ausschussbildung
  • Zuständigkeiten
  • Durchführung der konstituierenden Sitzung
  • Geschäftsordnung und Hauptsatzung
  • Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Das Seminar richtet sich an die Führungskräfte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Organisation und Durchführung der konstituierenden Sitzung und/oder Fragen von Geschäftsordnung und Hauptsatzung betraut sind. 

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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