Die Kommune als Zuwendungsempfänger - Fördermittel rechtssicher verwenden

Ein scheinbar unüberschaubares Angebot an Förderprogrammen ermöglicht zwar so mancher Kommune zusätzliche Projekte, erfordert jedoch eine sorgfältige und verständige Behandlung der Thematik von der Antragstellung bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises.

Beschreibung

Worum geht es?

Zuwendungen stellen freiwillige finanzielle Leistungen der öffentlichen Hand an Dritte zur Erreichung eines bestimmten Ziels dar. Beantragen Kommunen Fördermittel aus einem der zahlreichen Förderprogramme, gehen damit zahlreiche Verpflichtungen in Bezug auf deren Verwendung einher. Die Rückforderung gewährter Mittel ist unbedingt zu vermeiden, um finanziellen Schaden vom kommunalen Zuwendungsempfänger abzuwenden.

Das Seminar vermittelt Ihnen ein praxisorientiertes „Was und Wie“ von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Wir gehen davon aus, dass bei den TeilnehmerInnen Grundlagenwissen zum Zuwendungsrecht vorhanden ist.

Schwerpunkte:

• Antragstellung
• Der Bewilligungsbescheid
• Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen
• Mittelanforderung
• Verwendung und Dokumentation
• Mitteilungspflichten
• Verwendungsnachweis-Erstellung
• Vermeidung von Rückforderungen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Quereinsteiger im Fördermittelrecht wie z.B. MitarbeiterInnen von fördermittelverwaltenden Stellen wie Kämmereien, Fördermittelabteilungen, Stadtplanungsämtern u.ä.; MitarbeiterInnen von Zuwendungsempfängern aus dem öffentlichen und privaten Sektor

Was ist noch wichtig?

Falls Sie zunächst die Grundlagen des Zuwendungsrechts kennenlernen möchten, empfehlen wir Ihnen das Seminar „Grundlagen des Zuwendungsrechts“: Zuwendungsrecht

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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