Die Kommune als Zuwendungsgeber - von der Richtlinienerstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung

Ein beliebter Weg der öffentlichen Hand zur Realisierung von erforderlichen oder wünschenswerten Vorhaben ist die Gewährung von Zuwendungen an Dritte. Dies erfordert eine sorgfältige und verständige Behandlung der Thematik von der Erstellung einer Förderrichtlinie bis zur Verwendungsnachweisprüfung.

Beschreibung

Worum geht es?

Zuwendungen stellen freiwillige finanzielle Leistungen der öffentlichen Hand an Dritte zur Erreichung eines bestimmten Ziels dar. Kommunen können sowohl einzelne Vorhaben fördern als auch eigene Förderprogramme auflegen und über diese Mittel zur Verfügung stellen.

Hierfür ist ein systematisches Verständnis vom Ablauf des Zuwendungsverfahrens vonnöten. Nur so ist es Ihnen möglich, Zuwendungen (ggf. auf Grundlage einer selbst gestalteten Förderrichtlinie) rechtsfehlerfrei zu gewähren, deren Verwendung zu überwachen und zu prüfen. Werden Unachtsamkeiten bei der Verwendung festgestellt, muss die gewährende Stelle unverzüglich gegensteuern und geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Rückforderung gewährter Mittel ist unbedingt zu vermeiden, um finanziellen Schaden vom Zuwendungsempfänger und politischen Schaden vom Zuwendungsgeber abzuwenden.

Über die Gewährung von Zuwendungen an Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe können zudem anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder sonstige juristische Personen, die eine Tageseinrichtung betreiben und damit gemeinnützige Zwecke verfolgen, ebenfalls Zuwendungsempfänger für Zuschüsse zu den Betriebskosten sein.  Das Seminar erläutert in diesem Zusammenhang die Rolle der Kommune als Zuwendungsgeberin.

Das Seminar vermittelt wertvolle Hinweise und Erläuterungen für die Praxis. Wir gehen davon aus, dass bei den TeilnehmerInnen Grundlagenwissen zum Zuwendungsrecht vorhanden ist.

Schwerpunkte:

  • Überblick
    • Begriffsmerkmale
    • Grundsätze     
  • Die Gewährung von Zuwendungen
    • Voraussetzungen und Verfahren
    • Bewilligung
    • Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen
    • Weiterleitung von Zuwendungen
    • Überwachungspflichten
  • Der Verwendungsnachweis
  • Aufhebungsverfahren und Rückforderung
  • Kita-Finanzierung durch Zuwendungen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen von fördermittelverwaltenden Stellen in Kämmereien, Fördermittelabteilungen, Jugend- und Stadtplanungsämtern und Kita-Verwaltungen MitarbeiterInnen von Zuwendungsempfängern aus dem öffentlichen und privaten Sektor

Was ist noch wichtig?

Falls Sie zunächst die Grundlagen des Zuwendungsrechts kennenlernen möchten, empfehlen wir Ihnen das entsprechende zweistündige Seminar: „Grundlagen des Zuwendungsrechts – Rechtsgrundlagen und Grundbegriffe“

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Beate Schulte zu Sodingen

Dr. Beate Schulte zu Sodingen ist Rechtsanwältin und Partnerin bei „Dombert Rechtsanwälte Part. mbB“ in Potsdam und berät u.a. Kommunen und freie Träger im Kita-Recht. Weiterhin ist sie im Bereich des Zuwendungsrechts tätig.

Kommende Termine

Termin:
05.06.2024, 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Beate Schulte zu Sodingen
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR

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