Das digitale Kataster ist vorhanden – und was nun? (Online-Seminar 3 Std.)

Häufig liegen Kommunen digitale Daten von Verkehrsinfrastrukturen und Einzelinventaren bereits vor, die z.B. im Zuge der Einführung der Doppik oder für die Planung von Straßenerhaltungsmaßnahmen erfasst wurden. Die Praxis zeigt jedoch, dass diese räumlichen Daten häufig nicht regelwerkskonform oder unzulänglich erhoben wurden. 

Oftmals wird zudem deutlich, dass die Daten über längere Zeiträume nicht gepflegt wurden und die Realität nicht mehr hinreichend abbilden. Folglich kann es bei der Fortführung zu diversen Komplikationen kommen, die es zu berücksichtigen gilt, um für zukünftige Digitalisierungsbestrebungen gut gerüstet zu sein.

 

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Webinar erfahren Sie, wie Fachkataster erfolgreich aktualisiert und effizient fortgeführt werden können und somit eine zukunftsfähige Nutzung gewährleistet wird. 

Wir zeigen typische Unzulänglichkeiten von Katasterdaten auf, die häufig nicht regelkonform und ohne Augenmerk auf den Fortführungsfall erfasst wurden. Wir gehen auf Regelwerke und Details ein, die eine einheitliche und fortführbare Erfassung und Nutzung sicherstellen und sich in der Praxis bewährt haben. Zudem geben wir Hinweise darauf, was es bei einer Aktualisierungserfassung durch externe Dienstleister zu beachten gibt.

Schwerpunkte:

  • Welche Herausforderungen stellen sich im Fortführungsfall von Fachkatastern?
  • Welche Korrekturen können im Aktualisierungsfall sinnvoll sein und welche Konsequenzen haben diese, z.B. im Bereich der Vermögensbewertung?
  • Auf welche regulatorischen Vorgaben sollten Fachkataster (neu)ausgerichtet werden?
  • Welche Rolle spielen die MitarbeiterInnen und die Organisationsstruktur für eine zukünftige fortlaufende Datenaktualisierung?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus den Fachbereichen Bau, Planung, Liegenschaften, Geoinformation, IT und der Kämmerei.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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