Die Kalkulation von Feuerwehrgebühren

Das Niedersächsische Brandschutzgesetz stellt besondere Anforderungen an die Kalkulation der Gebühren für Feuerwehreinsätze und Leistungen. Die Gerichte haben in jüngster Zeit diese Rechtsmaterie näher ausgestaltet und das OVG Lüneburg hat einige Streitfragen geklärt.

Durch die Abkehr des niedersächsischen Gesetzgebers von dem Begriff des Kostenersatzes und die Bezugnahme auf die Vorschriften des NKAG, bieten sich gleichzeitig viele Vorteile für Niedersächsische Kommunen. Diese werden beleuchtet und detailliert besprochen, sowie Fallstricke aufgezeigt.

Beschreibung

Worum geht es?

In dem Seminar erarbeiten wir uns gemeinsam Begriff und Inhalt der kommunalen Benutzungsgebühren und sowie der betriebswirtschaftlichen Kosten. Wir beschäftigen uns mit den Grundlagen und der konkreten Vorgehensweise bei der Gebührenkalkulation, betrachten die einzelnen Kostenarten, die speziell bei den Feuerwehrgebühren anfallen und kalkulieren Kosten exemplarisch anhand eines Betriebsabrechnungsbogens. Sie erhalten einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zum Thema, wobei aufgezeigt wird, in welchen Fällen sie relevant wird.

Schwerpunkte:

  • Rechtsgrundlagen der Gebührenerhebung und -kalkulation
  • Grundprinzipien der Gebührenkalkulation
  • Was sind Kosten und welche Kostenarten gibt es?
  • Ansatzfähige Kosten – kalkulatorische Abschreibung und Zinsen
  • Elemente der Kostenrechnung, welche Kostenstellen gibt es?
  • Überblick zur Typisierung und Pauschalierung von Feuerwehrgebühren
  • Inwieweit sind Feuerwehrgebühren von der Umsatzsteuer betroffen (§ 2b UstG)?
  • Durchführung einer beispielhaften Feuerwehrgebührenkalkulation

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Das Seminar wendet sich an PraktikerInnen, die mit der Gebührenkalkulation befasst sind, sowie sonstige interessierte VerwaltungsmitarbeiterInnen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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