Neues Umsatzsteuerrecht– die Bedeutung des § 2b UStG für die Kommunen

Die Einführung des § 2b UStG stellt die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Maßgeblich hierfür ist die Betrachtung einer Kommune als Unternehmer i.S.d. § 2 UStG unabhängig vom Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art. Gerade für kleinere Kommunen stellt das Umsatzsteuerrecht eine gänzlich neue Aufgabe dar. Dieses Seminar soll Ihnen die Hintergründe und Grundzüge des Umsatzsteuerrechts vermitteln und in den Stand der aktuellen rechtlichen Einschätzungen aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung (Urteile, Richtlinien, Erlasse, Verwaltungsanweisungen) anhand von praktischen Beispielen näherbringen.

Beschreibung

Worum geht es?

Es werden die Hintergründe zur Einführung des § 2b UStG erläutert sowie ein Überblick über die Betrachtungsweise einer Kommune im umsatzsteuerlichen Sinne gegeben. Konkret soll die Frage beantwortet werden, was sich künftig für eine Kommune ändert.

Bei privatrechtlichen Erträgen handelt die Kommune stets als Unternehmer im Sinne des UStG. Da es sich nicht um einen Anwendungsfall des § 2b UStG handelt, gilt es die wesentlichen Ausnahmetatbestände des UStG zu kennen um einen falschen Ausweis der Umsatzsteuer zu verhindern.  

Öffentlich-rechtliche Erträge sind nach § 2b UStG zu beurteilen. Die Prüfung des § 2b UStG stellt gerade zu Beginn eine Herausforderung dar. Wir stellen Ihnen die Besonderheiten der Tatbestandsmerkmale und zugleich die wesentlichen Gestaltungsmöglichkeiten einer Kommune vor. 

Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht kann sich der Unternehmer die Umsatzsteuer für eine Eingangsleistung als Vorsteuer erstatten lassen. Gerade für kommunale Leistungen gilt es jedoch Besonderheiten zu beachten, die wir Ihnen in diesem Seminar vorstellen.

Schwerpunkte:

  • Einführung und Hintergrund
  • Ausgangsleistungen (Erträge)
      o   Privatrechtliche Entgelt
      o   Öffentlich-rechtliche Entgelte
      o   Besonderheiten
  • Eingangsleistungen (Aufwendungen)
  • Vorsteuerabzug
  • Aktueller Rechtstand mit Blick auf den kommunalen Produkthaushalt

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Dieses Seminar richtet sich an sämtliche MitarbeiterInnen der Kommunen, die in ihrer täglichen Arbeit künftig mit dem neuen Umsatzsteuerrecht in Berührung kommen. 

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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