Umbettungsanträge richtig bescheiden

Die Bearbeitung von Umbettungsanträgen ist bereits seit dem Jahr 2006 eine Aufgabe der unteren Gesundheitsbehörden in Niedersachsen. Seit kurzem gehört das Bescheiden von Umbettungsanträgen aber auch zu den Aufgaben der kommunalen Friedhofsträger.

Zentrales Kriterium für die behördliche Entscheidung ist die Prüfung, ob ein wichtiger Grund für die Umbettung vorliegt, der eine Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig und vielstimmig.

Beschreibung

Worum geht es?

Das Bestattungsgesetz Niedersachsen verlangt für die Genehmigung einer Umbettung von Leichen und der Asche verstorbener Personen das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Um dem Anliegen der antragstellenden Personen einerseits und der Totenruhe der beigesetzten verstorbenen Person anderseits gleichermaßen gerecht zu werden, ist eine genaue Kenntnis der Rechtslage erforderlich.

Die damit verbundene Prüfung lässt sich verwaltungsbehördlich nicht ohne Kenntnis der dazu ergangenen Rechtsprechung bewerkstelligen. Aber auch dann ist die Bescheiderteilung im Einzelfall noch voller Fallstricke. Wie diese Aufgabe zu lösen ist, wird im Einzelnen erörtert und anhand von Mustertexten verdeutlicht.

Schwerpunkte:

  • Was ist unter einer Umbettung zu verstehen?
  • Welche Rechtsnormen sind für eine Umbettung ausschlaggebend?
  • Wer ist antragsberechtigt für eine Umbettung?
  • Wer entscheidet über eine Umbettung?
  • In welchem Spannungsfeld bewegt sich die Umbettung einer verstorbenen Person?
  • Welches Kriterium ist für eine Umbettung maßgeblich?
  • Wann liegt ein wichtiger Grund für eine Umbettung vor?
  • Welche Bedeutung hat die gesetzliche Mindestruhezeit für die Umbettung?
  • Darf die Urne bei einer Umbettung an Angehörige ausgehändigt werden?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Alle EntscheidungsträgerInnen und Beschäftigten, die mit Anträgen für die Umbettung einer verstorbenen Person (Leiche oder Asche) befasst sind, sei es in der unteren Gesundheitsbehörde oder bei einer Gemeinde (Stadt, Samtgemeinde) als Friedhofsträger.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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DozentInnen

Dr. Thomas Horn

Ministerialrat a. D. Dr. iur. Thomas Horn, Studium an der Universität Hannover, Promotion an der Universität Mannheim. Langjährig im Niedersächsischen Sozialministerium u. a. zuständig für das Bestattungsrecht. Autor des Kommentars zum Bestattungsgesetz Niedersachsen, der im Kohlhammer Verlag erschienen ist (3., neubearb. Auflage, 264 Seiten, 46 EUR).

Kommende Termine

Termin:
21.10.2024, 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Thomas Horn
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 200,00 EUR
Andere: 300,00 EUR

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