Dieses Seminar zeigt die Beteiligungsmöglichkeiten des niedersächsischen Kommunalrechts für einzelne BürgerInnen, Initiativen und GemeindevertreterInnen auf und geht gleichzeitigt auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Begleitung dieser Möglichkeiten durch die Verwaltung in den Kommunen ein.
Beschreibung
Worum geht es?
Die Bürgerinitiative will, dass das Kreiskrankenhaus nicht im entlegenen Stadtteil gebaut wird; kann sie den Neubau verhindern? Einwohnerin B findet es ungerecht, dass sie als Mathematikerin nicht als sachkundige Bürgerin in den Finanzausschuss bestellt wurde. Was kann Sie tun? Die neugebildete Fraktionen X will die angeblichen politischen Verfehlungen der scheidenden Bürgermeisterin aufdecken und beantragt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und umfängliche Akteneinsicht. Ist das überhaupt möglich?
Die politische Landschaft ist auf kommunaler Ebene vielerorts bunter geworden. Nicht selten gehören den kommunalen Vertretungsorganen neben den etablierten Parteien mehrere Bürgerbündnisse an, die auf die Ausübung ihrer Kontrollmechanismen gegenüber der Verwaltung drängen. Neben den einzelnen Mitgliedern der Vertretungen und Fraktionen bietet das Kommunalrecht auch für BürgerInnen ohne Abgeordnetenstatus und für Bürgerinitiativen Möglichkeiten, sich am kommunalen Willensbildungsprozess zu beteiligen.
Das Seminar zeigt diese Partizipationsmöglichkeiten des Einzelnen und von Zusammenschlüssen anhand von drei Ebenen auf und erörtert, unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Praxistipps, in welchem Umfang die Verwaltung den Mitwirkungsfreiheiten gestatten muss und zugleich wie Vorhaben der kommunalen Mitgestaltung bei gleichzeitiger Wahrung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung gelingen können.
Schwerpunkte:
I. Partizipationsmöglichkeiten einzelner Bürger
- Sachkundige Einwohner
- Vertretungen für Kinder und Jugendliche
- Reichweite des Anspruchs auf Informationszugang
II. Partizipationsmöglichkeiten von Bürgerinitiativen
- Voraussetzungen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
III. Partizipationsmöglichkeiten von Gemeindevertretern
- Umfang des Einsichts- und Unterrichtsrechts
- Einsetzung kommunaler Untersuchungsausschüsse
- Einsetzung von Rechnungsprüfungsausschüssen
- Inkompatibilität
- Begrenzung des monetären Rahmens der laufenden Verwaltung
- Kompetenzen von Ortsräten