Regionalplanung für StadtplanerInnen

Die Bauleitplanung ist unmittelbarer Ausdruck der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Insofern gibt es traditionell ein starkes Spannungsfeld zwischen Kommunen und Regionalplanung, die auch dadurch verschärft wird, dass es neben dem Grundsatz des Gegenstromprinzips auch eine Hierarchie durch die Anpassungspflicht des § 1 Abs. 4 BauGB gibt.

Beschreibung

Worum geht es?

Natürlich haben alle StadtplanerInnen im Studium oder auch danach von Regional- und Landesplanung gehört, aber viele empfinden diese Planungsebenen als eine etwas „fremde Welt“. Deswegen soll in der Veranstaltung einleitend die Denklogik und Arbeitsweise der Regionalplanung (die sich in einigen Punkten deutlich von der Bauleitplanung unterscheidet) vorgestellt werden, bevor auf das Zusammen- und Wechselspiel von Bauleitplanung und Regionalplanung eingegangen wird. Versucht wird, über die unbezweifelbar gegebene Konkurrenz- und Konfliktsituation hinaus auch auf mögliche Synergien zwischen den Planungsebenen einzugehen. 

Darüber hinaus werden auch einige rechtliche Spezifika, u. a. die Bedeutung von Grundsätzen, Zielen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung bzw. der Regionalplanung sowie von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten thematisiert. Ergänzend wird auch auf das Raumordnungsverfahren eingegangen, auch wenn es streng genommen über die Regionalplanung i. e. S. hinaus geht. Abschließend wird auch auf den möglichen Beitrag der Regionalplanung zu aktuellen Zukunftsfragen (Klimanotstand, Demographie, Verkehrswende) eingegangen.

Schwerpunkte:

  • Siedlungsstruktur
  • Zentralörtliches System
  • Freiraumsicherung und -funktionen (u. a. Rohstoffsicherung, Landwirtschaft)
  • Erneuerbare Energien, insb. Windenergie und Freiflächen-PV

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Stadtplanung zu tun haben.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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