Seit Inkrafttreten der europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind Kommunen mit neuen Pflichten konfrontiert.
Kommt es zu einer „Datenpanne“, ist schnelles Handeln gefragt: Die erste Frage ist, ob und wie schnell dieser Vorfall den Aufsichtsbehörden gemeldet werden muss. Wer „managt“ diesen Prozess? Wann müssen die Betroffenen benachrichtigt werden.
Alle Verantwortlichen müssen deshalb im Rahmen der Organisationspflichten als Teil des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) einen Prozess zur Behandlung von Datenschutzverletzungen etablieren. Für diesen Prozess sind Zuständigkeiten festzulegen und zu definieren, wie die Verantwortlichen zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten auf die Meldung einer Datenschutzverletzung reagieren müssen.
Beschreibung
Worum geht es?
Datenschutzverletzungen lassen sich in der Praxis nicht vermeiden. Umso wichtiger ist es, beim Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter einen den verschärften Anforderungen der DS-GVO entsprechenden Prozess für die Bearbeitung zu etablieren.
In diesem Seminar geht es hauptsächlich um das Knowhow im Umgang mit der Datenschutzpanne. Gemeinsam werden eine passgenaue Herangehensweise und Lösungsansätze für die konkrete Abwicklung erarbeitet.
Nach Abschluss des Seminars werden Sie in der Lage sein, im Fall einer Datenschutzpanne auf „Augenhöhe“ mit den Datenschutzbehörden den Datenschutzprozess zu managen.
Schwerpunkte:
- Was sind Datenschutzverletzungen?
- Wann müssen Datenschutzverletzungen gemeldet werden?
- Wann beginnt die Meldefrist von 72 Stunden?
- Datenschutzbeauftragter als Prozessverantwortlicher?
- Was muss dokumentiert werden?
- Was macht der Auftragsverarbeiter bei einer Datenschutzverletzung?
- Beispiele und Checklisten für die Praxis
- Aktuelles aus der Rechtsprechung
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Datenschutzbeauftragte, DatenschutzmanagerInnen, Datenschutzkoordinatoren, IT-Sicherheitsbeauftragte, Personalräte, Fach- und Führungskräfte, die ihr Wissen zum Thema Datenschutz auffrischen möchten
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.