Die Vollstreckung von Verwaltungsakten – Vom bestandskräftigen Verwaltungsakt bis zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (Hybrid-Seminar)

Mit dem Erlass eines Verwaltungsakts setzt die Verwaltung Recht. Nicht immer sind die AdressatInnen jedoch bereit, den Verwaltungsakt zu befolgen. Dann bedarf es ggf. der Vollstreckung, die in mehreren Schritten erfolgt. Dabei macht es einen Unterschied, ob ein Leistungsbescheid (auf eine Geldleistung gerichtet) oder ein sonstiger Verwaltungsakt zu vollstrecken ist, denn beide Arten von Verwaltungsakten werden nach unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen vollstreckt.

Die Veranstaltung soll Sie mit den unterschiedlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung von Verwaltungsakten vertraut machen und davor bewahren, in Fallen zu tappen. Auch der Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen soll betrachtet werden.

Beschreibung

Worum geht es?

Leistungsbescheide werden in Niedersachsen nach dem Nds. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) vollstreckt, alle anderen Verwaltungsakte nach dem Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Die Voraussetzungen für die Vollstreckung sind in den beiden Fällen vollkommen unterschiedlich. Diese sollen in der Veranstaltung untersucht werden.

Bei Geldforderungen stellen sich folgende Fragen: z.B., gegen wen man überhaupt vollstreckt, etwa bei Eheleuten, Erben oder juristischen Personen. Ferner gilt es zu entscheiden, ob eine Sache oder eine Forderung gepfändet werden soll. Denkbar ist es auch, in Immobilien zu vollstrecken.

Die Vollstreckung der anderen Verwaltungsakte (nach NPOG) wirft andere Probleme auf: Muss ein Zwangsmittel angedroht werden? Wenn ja, welches? Was ist bei den unterschiedlichen Zwangsmitteln beachten?

Schwerpunkte:

  • Vollstreckungsvoraussetzungen bei Geldforderungen
  • Vollstreckungshilfe und „Vollstreckungspersonal“
  • Pfändung von Sachen, Pfändung von Forderungen, Pfändung in das unbewegliche Vermögen
  • Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach dem NVwVG
  • Vollstreckungsvoraussetzungen für auf Herausgabe einer Sache, auf eine sonstige Handlung oder eine Duldung oder Unterlassung gerichtete Verwaltungsakte
  • Gestuftes Vollstreckungsverfahren (Vollstreckbarer Verwaltungsakt, Androhung des Zwangsmittels, Anwendung des Zwangsmittels) oder „sofortiger Vollzug“
  • Arten von Zwangsmitteln und ihre Besonderheiten
  • Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach dem NPOG

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit Maßnahmen der Vollstreckung befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Im Preis enthalten sind ein Mittagessen (auch mit einem vegetarischen Gericht zur Auswahl), Kaffee/Tee/Wasser/Apfelschorle und das Skript des Dozenten.

Sie erhalten etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung mit Hinweisen zu Zahlung, Anreise und ggf. Übernachtung.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.

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