Die Kommune erbringt in vielen Bereichen Leistungen auf Grundlage von Gebühren. Durch die Einführung des § 2b UStG wird den Kommunen ein gewisser Gestaltungsspielraum zwischen der öffentlich-rechtlichen sowie der privatrechtlichen Ausgestaltungen gegeben. Doch bezieht sich dies ebenfalls auf die kommunalen Bauhöfe, Friedhofsleistungen oder die Feuerwehr? Wir stellen Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen in den o.g. Gebührenhaushalten vor und erläutern mit Ihnen die notwendigen Schritte um die Umsatzsteuerbarkeit bewerten zu können.
Beschreibung
Worum geht es?
In diesem Seminar sollen Ihnen die Grundsätze zur künftigen umsatzsteuerlichen Behandlung der Gebührenhaushalte (Bauhof, Friedhof, Feuerwehr) vermittelt werden, damit Sie bestmöglich vorbereitet für die Umstellung auf den § 2b UStG sind.
Die Gebührenhaushalte der Kommune bündeln viele verschiedene Leistungen die unter Umständen gesondert zu beurteilen sind. Die Bewertung nach § 2b UStG erfordert die Zusammenfassung von gleichartigen Leistungen anhand einer sachgerechneten Prognose. Doch was verbirgt sich hinter dieser relativ unkonkreten Definition und welche Schritte gilt es zu beachten? Wir klären diese und weitere Fragen sowie die aktuellen Regelungen nach den Schreiben des Bundesfinanzministeriums gemeinsam mit Ihnen.
Schwerpunkte:
- Möglichkeiten und Grenzen der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung
- Vorgehen zur Bewertung der Umsatzsteuerbarkeit in der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung
- Überblick über die wesentlichen Gebührenhaushalte unter Berücksichtigung aktueller BMF-Schreiben
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Dieses Seminar richtet sich an die Fach- und Führungskräfte der Verwaltung, die entweder mit der Einführung des § 2b UStG (in der Regel die Kämmerei) betraut oder verantwortlich für die o.g. Gebührenhaushalte sind.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.