Auskunftsrechte im Datenschutz (Online-Seminar)

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist eines der wichtigsten Betroffenenrechte der DSGVO. Es legt den Grundstein für Berichtigungs- und Löschansprüche. Die Bearbeitung von Auskunftsanfragen durch den Verantwortlichen muss daher mit besonderer Sorgfalt erfolgen. 

Die betroffenen Personen haben das Recht mit formlosem Antrag und ohne Begründung von einen Verantwortlichen Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Daten zu verlangen. Diese Auskünfte können es beispielsweise erleichtern gezielt weitere Rechte, wie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung („Sperrung“) gelten zumachen. 

In der letzten Zeit gibt es leider vermehrt missbräuchliche Anfragen zu Betroffenenrechten gemäß Art. 15-22 DSGVO. Das Vorgehen zielt darauf ab, eine „Drohkulisse“ aufzubauen und einen vermeintlichen immateriellen Schaden sowie Rechtsanwaltskosten „einzutreiben“.

Beschreibung

Worum geht es?

Leider ist der Umfang und Inhalt des Auskunftsrechts nicht klar definiert, deswegen gibt es immer wieder Unsicherheiten und Probleme. 

Unterlassene oder nicht vollständige Auskunftserteilungen an betroffene Personen sind nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit einer hohen Geldbuße bedroht; zudem können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. So ist es für Verantwortliche ratsam, rechtzeitig im eigenen Interesse organisatorische Vorkehrungen für zügige und korrekte Auskunftserteilungen zu treffen. 

In diesem Seminar geht es hauptsächlich um die praktische Bearbeitung von Auskunftsanfragen. Wir erläutern Ihnen in einzelnen Schritten, wie Ihnen eine erfolgreiche Auskunftserteilung gelingt.

Schwerpunkte:

  • Entstehungsgeschichte des Auskunftsanspruches
  • Umfang des Auskunftsrechts
  • Form der Auskunftserteilung
  • Frist für die Auskunftserteilung
  • Kosten der Auskunftserteilung
  • Identitätsprüfung
  • Grenzen des Auskunftsrechts
  • Beachtung Rechte Dritter
  • Rechtsfolgen bei Verstoß
  • Fragen der Teilnehmer

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Datenschutzbeauftragte, DatenschutzmanagerInnen, Datenschutzkoordinatoren, IT-Sicherheitsbeauftragte, Personalräte, Fach- und Führungskräfte, die ihr Wissen zum Thema Datenschutz auffrischen möchten

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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