Das niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) hat eine enorme praktische Bedeutung nicht nur für die Ordnungsämter, sondern auch für viele Organisationseinheiten, die sich in Kommunen mit dem sogenannten besonderen Verwaltungsrecht befassen.
Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht greift immer, wenn Regelungen in den Fachgesetzen fehlen. Das gilt insbesondere für die Vollstreckung von Verwaltungsakten. Die Veranstaltung soll einen Überblick über den Aufbau des NPOG geben und auf besondere Probleme bei der Anwendung des Gesetzes eingehen.
Beschreibung
Worum geht es?
Das NPOG ist die Grundlage für die Tätigkeit der Ordnungsbehörden, aber auch für das Handeln der Polizei, wenn es nicht um Strafverfolgung geht. Es geht um die Gefahrenabwehr. Eine Gefahr liegt z.B. immer dann vor, wenn jemand gegen Gesetze verstößt. Bisweilen kommen verschiedene Verantwortliche als AdressatInnen einer Ordnungsverfügung in Betracht; Ihnen wird im Seminar vermittelt, wer in Anspruch genommen werden kann.
Für besondere Fälle sieht das NPOG besondere Befugnisnormen vor. Z.B. stellt sich bei einer Abschleppmaßnahme die Frage: Ist das jetzt eine Sicherstellung oder eine Ersatzvornahme?
Große Bedeutung hat das NPOG bei der Vollstreckung von Verwaltungsakten. Zudem hält das Gesetz auch Vorschriften über Entschädigungsansprüche bereit. Schließlich ist auf die Rechtsschutzmöglichkeiten einzugehen, die den Adressatinnen und Adressaten von Ordnungsverfügungen zur Verfügung stehen. All diese Aspekte sollen in der Veranstaltung angesprochen werden.
Schwerpunkte:
- Bedeutung und Anwendungsbereich des NPOG
- Generalklausel und Standardmaßnahmen
- Gefahrenbegriff
- Polizei- und ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit
- Insbesondere: Abschleppfälle
- Vollstreckung von Verwaltungsakten nach §§ 64 ff. NPOG
- Entschädigungsansprüche nach §§ 80 f. NPOG
- Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Polizei- und Ordnungsrechts