Bestattungspflicht und Totensorge und sind gewissermaßen zwei Seiten einer Medaille. Dabei fußt die Totensorge im Bundesrecht und die Bestattungspflicht ist – in Niedersachsen wie in allen Bundesländern – landesgesetzlich geregelt. Die den Angehörigen auferlegte Bestattungspflicht ist Teil des Gefahrenabwehrrechts, während die Totensorge das Recht beinhaltet, über den Leichnam einer verstorbenen Person zu bestimmen. Für das Ordnungsamt als kommunale Gefahrenabwehrbehörde ist es daher wichtig zu wissen, welche Personen sie in die Pflicht nehmen kann und wessen Rechte sie zu beachten hat, mit anderen Worten: Welche Seite der Medaille im Einzelfall zum Tragen kommt.
Beschreibung
Worum geht es?
Wenn niemand für die Bestattung einer verstorbenen Person sorgt, fällt diese Aufgabe der Gemeinde des Sterbeortes oder des Auffindungsortes zu. Für die Kommune kommt es dann darauf an, nicht in Konflikt mit einem etwaigen Totensorgerecht zu geraten. Da beide Rechtsinstitute, die gewohnheitsrechtliche Totensorge einerseits und die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht andererseits, unabhängig voneinander bestehen und nebeneinander gelten, stellt sich die Frage, wann welchem Institut der Vorrang gebührt.
Alle diese Fragestellungen werden in diesem Seminar erörtert und exemplarisch dargestellt. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der TeilnehmerInnen behandelt.
Schwerpunkte:
- Worauf beruht die Bestattungspflicht?
- Wer muss wann für die Bestattung sorgen?
- Gibt es Einwendungen gegen die Bestattungspflicht?
- Wer trägt die Kosten einer Bestattung?Was ist unter der Totensorge (Totenfürsorge) zu verstehen?
- Welchem Personenkreis ist die Totensorge zugeordnet?
- In welchem Verhältnis steht die Totensorge zum Erbrecht?
- Muss die Gemeinde (Stadt/Samtgemeinde) die Totensorge beachten?
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
LeiterInnen und MitarbeiterInnen der Rechts-, Ordnungs- und Sozialämter, sowie der Friedhofsverwaltungen
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
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