Das Löschen von Daten nach der DSGVO in der kommunalen Praxis

Das Recht auf „Vergessenwerden“ erhielt durch das Google-Spain-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) im Jahr 2014 breite nationale Aufmerksamkeit. Nun findet sich das Recht auf „Vergessenwerden“ erstmals in Art. 17 DS-GVO wieder. Dabei regelt Art. 17 DS-GVO primär Löschpflichten. Demnach sind personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sobald die Daten zum ursprünglichen Verarbeitungszweck nicht mehr benötigt werden.

Allerdings schweigt sich Art. 17 DS-GVO zu den Details aus. In der Praxis ist das Etablieren von Löschkonzepten zur Umsetzung der Löschpflicht ein schwieriges Unterfangen. Die Löschpflichten zählen zu den häufigsten Problemen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Ohne die Einführung und Umsetzung von Löschkonzepten sowie einer Dokumentation der vorgenommenen Löschungen gehen Verantwortliche ein erhebliches Haftungsrisiko ein.

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Seminar wird systematisch das erforderliche Wissen zur datenschutzkonformen Umsetzung der Löschpflicht sowie zum Umgang mit Löschansprüchen betroffener Personen für die kommunale Praxis erarbeitet. 

Das Seminar erklärt anhand von Praxisbeispielen, welche Prozesse beim allein oder gemeinsam Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter implementiert sein müssen und beschreibt den Weg zu einem datenschutzkonformen Löschkonzept.

Nach Abschluss des Seminars werden Sie in der Lage sein, selbständig ein Löschkonzept datenschutzkonform für Ihren Verantwortungsbereich zu erstellen.

Schwerpunkte:

  • Löschen als Verarbeitung
  • Einordnung des Löschens in der DS-GVO
  • Löschpflichten des Verantwortlichen
  • Angaben zur Löschfrist im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Informationspflicht über Speicherdauer
  • Ausnahmen von Löschpflicht und Löschrecht
  • Löschen bei Auftragsverarbeitern
  • Löschkonzept zur Erfüllung der Datenschutzpflichten
  • Löschen bei gemeinsam Verantwortlichen
  • Haftung bei der Verletzung der Löschpflichten
  • Beispiel für ein ausführliches Löschkonzept des Verantwortlichen
    • Aufbau des Löschkonzeptes
    • Beschreibung der Verarbeitungstätigkeiten
    • Bildung von Datenarten
    • Festlegung der Löschfrist für jede Datenart
    • Bildung von Löschregeln
    • Festlegung von Löschzyklen
    • Beschreibung der Verantwortlichkeit für das Löschen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte, IT-Verantwortliche, Compliance-Beauftragte, Personalräte

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dipl.-Ing. Harald Toppe

Harald Toppe ist Referent für baufach- und umwelttechnische Grundsatzfragestellungen. Zuvor hat er langjährig eine untere Bauaufsichtsbehörde geleitet. Nebenberuflich doziert er aus diesem Aufgabenspektrum u.a. auch an der TU Braunschweig.

Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe

Rechtsanwalt Jürgen Toppe ist langjähriger interner und externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Auditor (TÜV) sowie Lehrbeauftragter an der Fachhochschule SüdWestfalen.

Kommende Termine

Termin:
12.02.2025, 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dipl.-Ing. Harald Toppe
Datenschutzbeauftragter RA Jürgen Toppe
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR

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