Dienstliche Beurteilungen kommunaler Beamter (Online-Seminar)

An Beurteilungen will niemand „so richtig ran“, weder die Beurteiler noch die zu Beurteilenden. Das geht oft lange gut – bis es dann einmal „darauf ankommt“, bei einer Auswahlentscheidung oder bei einer Beförderung. Nicht selten endet die Beurteilung dann vor Gericht. Wie also geht man mit dem Thema „Beurteilungen“ idealerweise um?

Beschreibung

Worum geht es?

Verwendungs- und Förderungsentscheidungen hängen bei kommunalen Laufbahnbeamten maßgeblich von dienstlichen Beurteilungen ab. In der Praxis schaffen es nur wenige kommunale Dienstherrn, die dafür notwendige Beurteilungspraxis aufzubauen und über einen nennenswerten Zeitraum aufrechtzuerhalten. Deshalb wundert es nicht, dass dienstliche Beurteilungen bei kommunalen Beamten vor den Verwaltungsgerichten oft keinen Bestand haben. Das Seminar vermittelt Kenntnisse von den wesentlichen gesetzlichen und von der Rechtsprechung formulierten sonstigen Anforderungen an dienstliche Beurteilungen und stellt anhand aktueller verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung Probleme vor.

Schwerpunkte:

  • Regel- und Anlassbeurteilungen, Zwecke der Beurteilungen von Leistung, Befähigung und Eignung
  • Differenzierungsinstrumente (Einzelmerkmale, Gesamtnoten, Richtwertvorgaben)
  • Beurteilungsverfahren (Beiträge und Entwürfe, Überbeurteilungen, Gespräche)
  • Sonderfälle (Nachzeichnung bei freigestellten Personalratsmitgliedern und beurlaubten Beamten, Ausblenden eines Bewährungsvorsprungs) und gerichtlicher sowie außergerichtlicher Rechtsschutz

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungs- und Fachkräfte aus den Personalverwaltungen.
Personalverantwortliche, die BeamtInnen zu beurteilen haben.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Beitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin bei uns eingeht.


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